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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 27
- .
- September
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Otten
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- 27
- .
- September
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- Beschluss
- I.
- Senats
- Anwaltsgerichtshofes
- 2
- .
- Februar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- Antragsgegnerin
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Antragsteller
- ist
- Rechtsanwaltschaft
- Landgericht
- zugelassen
- .
- Bescheid
- 12
- .
- Februar
- hat
- Antragsgegnerin
- Zulassung
- Antragstellers
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- .
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Beschluss
- richtet
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- .
- Mittlerweile
- hat
- Antragsgegnerin
- 9
- .
- Juni
- Sofortvollzug
- Widerrufsverfügung
- angeordnet
- .
- mündliche
- Verhandlung
- haben
- Beteiligten
- verzichtet
- .
- 2
- .
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- zulässig
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- bleibt
- jedoch
- Sache
- Erfolg
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- ist
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- widerrufen
- Rechtsanwalt
- geraten
- ist
- sei
- denn
- Interessen
- Rechtsuchenden
- gefährdet
- sind
- .
- Zutreffend
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- Voraussetzungen
- Vermögensverfalls
- maßgeblichen
- Zeitpunkt
- Widerrufsbescheids
- belegt
- angesehen
- Antragsteller
- damals
- Haftbefehl
- 27
- November
- AG
- M
- Schuldnerverzeichnis
- eingetragen
- war
- ;
- wurde
- Vermögensverfall
- §
- Abs.
- Nr.
- 2
- .
- gesetzlich
- vermutet
- .
- Widerlegung
- Vermutung
- Beschwerdeverfahren
- beachtliche
- Konsolidierung
- Vermögensverhältnisse
- Antragstellers
- ist
- ersichtlich
- .
- Gegenteil
- ergibt
- bereits
- folgenden
- Erkenntnissen
- :
- Eintragung
- Schuldnerverzeichnis
- Vermutung
- gestützt
- wird
- besteht
- Leistung
- eidesstattlichen
- Versicherung
- 24
- .
- Mai
- Sache
- weitere
- Eintragungen
- März
- erlassener
- Haftbefehle
- sind
- hinzugekommen
- AG
- M
- .
- Februar
- bestanden
- Sozialversicherungsrückstände
- insgesamt
- €
- .
- Gläubigern
- hat
- Amtsgericht
- Bank
- Antrag
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Antragstellers
- gestellt
- 22
- Juli
- Masse
- zurückgewiesen
- worden
- ist
- .
- Abgesehen
- hat
- Antragsteller
- punktuelles
- Vorbringen
- beschränkt
- bereits
- Erfüllung
- bekannten
- unerlässlichen
- Verpflichtung
- fassender
- Darstellung
- Vermögensverhältnisse
- vgl.
- 6
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m.w
- .
- fehlen
- lassen
- .
- Ausnahmefall
- Interessen
- Rechtsuchenden
- Vermögensverfalls
- gefährdet
- wären
- liegt
- .
- Zumal
- gegebenen
- weitestgehend
- ungeordneten
- Vermögenssituation
- Antragstellers
- Ablehnung
- Insolvenzantrages
- Masse
- begründet
- Berufung
- Umstände
- Anstellung
- Einzelkanzlei
- Verfahrensbevollmächtigten
- ausreichend
- stabile
- Sicherung
- Gefährdung
- Rechtsuchender
- Fall
- auszuschließen
- Fortsetzung
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- Vermögensverfalls
- ermöglicht
- würde
- .
- sind
- persönlichen
- Besonderheiten
- ersichtlich
- insbesondere
- umfassend
- ausgestalteten
- Sicherungen
- gegeben
- Senatsentscheidung
- 18
- .
- Oktober
- AnwZ
- zugrunde
- liegenden
- Fall
- Annahme
- seltenen
- Ausnahme
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 4
- .
- April
- AnwZ
- 18
- .
- April
- AnwZ
- Regel
- Zulassungswiderrufs
- Vermögensverfall
- gestatteten
- .
- Schott
- Otten
- Entscheidung
- 02.02.2004
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