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- BESCHLUSS
- 27
- November
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 3
- .
- 4
- .
- 5
- .
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:271118B5STR379.18.0
- 6
- .
- 7
- .
- Totschlags
- u.a.
- hier
- :
- Revisionen
- Angeklagten
- S.
- Nebenkläger
- S.
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 27
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Nebenkläger
- S.
- S.
- Urteil
- Landgerichts
- 15
- .
- September
- werden
- unzulässig
- verworfen
- .
- Revision
- Angeklagten
- vorbenannte
- Urteil
- wird
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- Nebenkläger
- S.
- S.
- Rechtsmittel
- Angeklagten
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Freispruch
- fahrlässiger
- Körperverletzung
- Geldstrafe
- Tagessätzen
- je
- Euro
- verurteilt
- Geschehen
- 12./13
- .
- Dezember
- Angeklagten
- geb.
- Freispruch
- Übrigen
- gefährlicher
- Körperverletzung
- ebensolchen
- Geldstrafe
- Geschehen
- 25
- .
- Dezember
- .
- Angeklagten
- geb.
- genannt
- .
- –B.
- hat
- Strafkammer
- Totschlags
- Tateinheit
- versuchtem
- Totschlag
- Fällen
- schwerer
- Körperverletzung
- gefährlicher
- Körperverletzung
- Fällen
- jeweils
- mehrjährigen
- Freiheitsstrafen
- verurteilt
- Geschehen
- 26
- .
- Dezember
- Angeklagte
- .
- zusätzlich
- weiteren
- Falls
- gefährlichen
- Körperverletzung
- schuldig
- gesprochen
- worden
- ist
- Geschehen
- 25
- .
- Dezember
- .
- Angeklagten
- hat
- Landgericht
- freigesprochen
- Geschehen
- 26
- .
- zember
- .
- hiergegen
- gerichteten
- Revisionen
- Nebenkläger
- S.
- S.
- Angeklagten
- bleiben
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Revisionsbegründungsfrist
- jeweils
- nur
- näher
- ausgeführten
- allgemeinen
- Sachrüge
- begründeten
- Revisionen
- Nebenkläger
- sind
- unzulässig
- .
- §
- Abs.
- kann
- Nebenkläger
- Urteil
- Ziel
- anfechten
- andere
- Rechtsfolge
- Tat
- verhängt
- wird
- Angeklagte
- Gesetzesverletzung
- verurteilt
- wird
- Anschluss
- Nebenklägers
- berechtigt
- .
- beschränkten
- Anfechtungsbefugnis
- muss
- Nebenkläger
- Revisionsbegründungsfrist
- Ziel
- Rechtsmittels
- ausdrücklich
- eindeutig
- angeben
- vgl.
- nur
- Schmitt
- Meyer-Goßner/Schmitt
- 61
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Revision
- Nebenklägers
- ist
- unzulässig
- ersichtlich
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- zulässiges
- Ziel
- verfolgt
- .
- Erhebung
- hier
- unausgeführten
- allgemeinen
- Sachrüge
- reicht
- grundsätzlich
- zulässige
- Nebenklagerevision
- erheben
- .
- .
- vgl.
- nur
- Beschlüsse
- 7
- .
- August
- StR
- 27
- .
- Februar
- je
- .
- Ausnahme
- Grundsatz
- ist
- nur
- dann
- anzuerkennen
- Prozesslage
- konkrete
- Rechtsmittelbefugnis
- Nebenklägers
- zweifelsfrei
- feststeht
- etwa
- Revision
- Freispruch
- Angeklagten
- Vorwurf
- Nebenklage
- berechtigten
- Delikts
- einlegt
- vgl.
- Senge
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- So
- verhält
- hier
- aber
- .
- Anklage
- umfasst
- Tatkomplexe
- verschiedene
- Angeklagte
- unterschiedlicher
- Art
- Weise
- beteiligt
- haben
- sollen
- .
- schwersten
- Tatvorwurfs
- Geschehen
- 26
- .
- Dezember
- sind
- Angeklagte
- Körperverletzungsdelikten
- jeweils
- mehrjährigen
- Freiheitsstrafen
- verurteilt
- worden
- .
- Prozesslage
- versteht
- Angriffsziel
- Nebenklagerevisionen
- selbst
- .
- Nebenkläger
- könnten
- Verurteilungsfällen
- Grundlage
- Schuldsprüche
- höhere
- Strafen
- erstreben
- Schuldsprüche
- Hinblick
- Unterbleiben
- Verurteilung
- Mordes
- Freisprüche
- Angeklagten
- insoweit
- angreifen
- .
- Angriffsziel
- Nebenklagerevisionen
- auch
- Auslegung
- eindeutig
- ermitteln
- lässt
- nur
- statthafte
- Ziele
- Betracht
- kommen
- sind
- Revisionen
- insgesamt
- unzulässig
- .
- Auffassung
- Nebenkläger
- hat
- Senat
- Angriffsziel
- auch
- selbst
- gesetzlichen
- Regelung
- Rechtsmittelbefugnis
- ermitteln
- .
- 2
- .
- Revision
- Angeklagten
- ist
- Gründen
- tragsschrift
- Generalbundesanwalts
- Sinne
- §
- Abs.
- unbegründet
- .
- König
- Mosbacher
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