|
|
- BESCHLUSS
- 19
- .
- August
- Strafsache
- schweren
- räuberischen
- Diebstahls
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- August
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 26
- .
- Februar
- wird
- Maßgabe
- Abs.
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- Anordnung
- Vorwegvollzugs
- entfällt
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Anordnung
- Vollstreckungsreihenfolge
- Strafe
- hat
- Bestand
- .
- Landgericht
- ist
- sachverständig
- beraten
- ausgegangen
- Therapie
- Angeklagten
- Jahre
- dauern
- wird
- .
- Vorwegvollzug
- hat
- Jahr
- bestimmt
- Therapie
- Bewährungsaussetzung
- dann
- verbleibenden
- Strafrests
- ermöglichen
- .
- hat
- aber
- rechtsfehlerhaft
- Entscheidung
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- V.
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- maßgeblichen
- Vollstreckungsstand
- Halbstrafenverbüßung
- abgestellt
- Verbüßung
- Vierteln
- Gesamtdauer
- vollstreckenden
- Freiheitsstrafen
- .
- Hinblick
- bisher
- verbüßte
- Untersuchungshaft
- würde
- weitere
- Vorwegvollzug
- Halbstrafenaussetzung
- aber
- auch
- Strafaussetzung
- Dritteln
- verbüßten
- Strafe
- zuwider
- laufen
- .
- Entsprechend
- §
- Abs.
- kann
- Senat
- selbst
- Wegfall
- Anordnung
- Vorwegvollzug
- entscheiden
- vgl.
- NStZ
- .
- Roggenbuck
- Raum
|