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- BESCHLUSS
- 8
- Juli
- Strafsache
- schweren
- Raubes
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 8
- Juli
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- 22
- .
- Oktober
- §
- Abs.
- Ausspruch
- Gesamtstrafe
- aufgehoben
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- 3
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuer
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revision
- andere
- Strafkammer
- Landgerichts
- zurückverwiesen
- .
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- schweren
- Raubes
- Verabredung
- schweren
- Raub
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- Revision
- Angeklagten
- hat
- nur
- insoweit
- Erfolg
- Bildung
- Gesamtstrafe
- rechtsfehlerfrei
- ist
- ;
- übrigen
- ist
- Rechtsmittel
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Feststellungen
- wurde
- sonst
- bestrafte
- Angeklagte
- 20
- .
- März
- also
- hier
- abgeurteilten
- Taten
- Urteil
- Landgerichts
- Dezember
- begangenen
- schweren
- räuberischen
- Erpressung
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- §
- Abs.
- StGB
- .
- V.m
- .
- §
- StGB
- kam
- nachträgliche
- Gesamtstrafenbildung
- Betracht
- .
- äußert
- angefochtene
- Urteil
- .
- Bildung
- Gesamtstrafe
- darf
- grundsätzlich
- Beschlußverfahren
- §
- StPO
- überlassen
- bleiben
- vgl.
- BGHSt
- 1
- ;
- Tröndle/Fischer
- StGB
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- Anhaltspunkte
- Rechtsprechung
- anerkannte
- Ausnahme
- Pflicht
- Gesamtstrafenbildung
- vgl.
- StGB
- §
- Abs.
- Satz
- Anwendungspflicht
- liegen
- .
- Angeklagte
- weitere
- unterbliebene
- Gesamtstrafenbildung
- beschwert
- sein
- kann
- muß
- Urteil
- insoweit
- aufgehoben
- werden
- .
- Strafausspruch
- zugrundeliegenden
- Feststellungen
- können
- bestehen
- bleiben
- ;
- ergänzende
- Feststellungen
- sind
- zulässig
- .
- Raum
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