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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Juni
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 3
- .
- erpresserischen
- Menschenraubes
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 28
- .
- Juni
- gemäß
- Abs.
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- .
- September
- werden
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- .
- September
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- erkannten
- Freiheitsstrafe
- Jahr
- Monate
- Maßregel
- vollziehen
- sind
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Entscheidung
- Dauer
- Vorwegvollzugs
- Angeklagten
- Abs.
- StGB
- Rechnung
- tragen
- wollen
- .
- folgt
- jedoch
- zunächst
- Jahr
- Monate
- erkannten
- Freiheitsstrafe
- Unterbringung
- vollziehen
- sind
- .
- Erst
- ist
- erwartenden
- Therapiedauer
- Jahren
- Halbstrafenzeitpunkt
- Jahren
- Monaten
- erreicht
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- .
- Kürzung
- Dauer
- angeordneten
- Vorwegvollzugs
- Dauer
- erlittenen
- Untersuchungshaft
- ist
- zulässig
- Beschluss
- 19
- .
- Januar
- NStZ-RR
- ;
- Beschluss
- 25
- .
- Februar
- .
- sachverständig
- beratene
- Kammer
- rechtsfehlerfrei
- Ergebnis
- gelangt
- ist
- Therapie
- voraussichtlich
- Jahre
- dauern
- wird
- konnte
- Senat
- analog
- §
- Abs.
- Dauer
- Vorwegvollzugs
- selbst
- festlegen
- .
- Angeklagte
- ist
- beschwert
- Beschluss
- 9
- .
- August
- NStZ-RR
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- Roggenbuck
- Bender
- Franke
- Quentin
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