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- BESCHLUSS
- StR
- 15
- .
- Februar
- Strafsache
- unerlaubter
- Einfuhr
- Betäubungsmittteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwaltes
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 15
- .
- Februar
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 12
- .
- Oktober
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Hinblick
- Antragsschrift
- Generalbundesanwaltes
- bemerkt
- Senat
- Landgericht
- zustehenden
- tatrichterlichen
- Beurteilungsspielraum
- überschritten
- hat
- konkreten
- Tatumständen
- Handeln
- Angeklagten
- auch
- täterschaftliches
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- lediglich
- Beihilfe
- wertete
- .
- beantragten
- Änderung
- Schuldspruchs
- besteht
- Anlaß
- .
- Antrag
- steht
- Verwerfung
- Revision
- Angeklagten
- Beschluß
- §
- Abs.
- Abs.
- Verwerfung
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Kutzer
- Lienen
- Pfister
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