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- BESCHLUSS
- 19
- .
- Dezember
- Strafsache
- schwerer
- Körperverletzung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 19
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- .
- Dezember
- wird
- Verfahren
- eingestellt
- Angeklagte
- Fall
- .
- 5
- .
- Urteilsgründe
- Verwendens
- Kennzeichen
- verfassungswidriger
- Organisationen
- verurteilt
- worden
- ist
- ;
- insoweit
- ist
- Merkmal
- Öffentlichkeit
- bislang
- ausreichend
- festgestellt
- ;
- Umfang
- Einstellung
- fallen
- Kosten
- Verfahrens
- Angeklagten
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- Staatskasse
- Last
- ;
- Schuldspruch
- Angeklagten
- betrifft
- neu
- gefaßt
- Angeklagte
- schweren
- Körperverletzung
- gefährlichen
- Körperverletzung
- unterlassenen
- Hilfeleistung
- Verwendens
- Kennzeichen
- verfassungswidriger
- Organisationen
- schuldig
- ist
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- Wegfall
- Falles
- II
- .
- 5
- .
- Urteilsgründe
- hat
- Auswirkungen
- Höhe
- verhängten
- Jugendstrafe
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- verbleibenden
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Lienen
- Pfister
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