|
|
- BESCHLUSS
- 9
- .
- April
- Strafsache
- Körperverletzung
- Todesfolge
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- 9
- .
- April
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- wird
- festgestellt
- Frau
- Verfahren
- wirksam
- Nebenklägerin
- angeschlossen
- hat
- .
- Gründe
- :
- Revisionsverfahren
- angebrachte
- Anschlußerklärung
- Nebenklägerin
- ist
- wirksam
- .
- Ehefrau
- Getöteten
- gehört
- Anschluß
- befugten
- Personenkreis
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- Anschluß
- kann
- Lage
- Verfahrens
- zulässig
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- auch
- noch
- Revisionsverfahren
- erfolgen
- ist
- unabhängig
- noch
- Rechtsmittelbefugnis
- Nebenklägers
- besteht
- vgl.
- Kleinknecht/MeyerGoßner
- StPO
- 46
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- §
- .
- Otten
- Rothfuß
- Roggenbuck
|