BESCHLUSS 9 . April Strafsache Körperverletzung Todesfolge 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts 9 . April gemäß § Abs. beschlossen : wird festgestellt Frau Verfahren wirksam Nebenklägerin angeschlossen hat . Gründe : Revisionsverfahren angebrachte Anschlußerklärung Nebenklägerin ist wirksam . Ehefrau Getöteten gehört Anschluß befugten Personenkreis § Abs. Nr. . Anschluß kann Lage Verfahrens zulässig ist § Abs. Satz auch noch Revisionsverfahren erfolgen ist unabhängig noch Rechtsmittelbefugnis Nebenklägers besteht vgl. Kleinknecht/MeyerGoßner StPO 46 . Aufl . Rdn . § . Otten Rothfuß Roggenbuck