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- BESCHLUSS
- 27
- .
- Oktober
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- alias
- :
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 27
- .
- Oktober
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- 23
- .
- März
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- schuldig
- ist
- .
- 2
- .
- Revision
- Angeklagten
- vorgenannte
- Ur-
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- tateinheitliche
- Verurteilung
- unerlaubtem
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- II
- .
- II
- .
- Urteilgründe
- entfällt
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- haben
- Kosten
- Rechtsmittel
- tragen
- .
- Gründe
- :
- tateinheitlichen
- Verurteilungen
- unerlaubtem
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- sind
- Generalbundesanwalt
- zutreffend
- dargelegten
- Gründen
- rechtsfehlerhaft
- müssen
- entfallen
- ;
- Senat
- hat
- Schuldsprüche
- entsprechend
- berichtigt
- .
- fehlerhafte
- Konkurrenzbewertung
- Lasten
- Angeklagten
- Strafzumessung
- ausgewirkt
- hat
- kann
- ausgeschlossen
- werden
- ;
- Fall
- .
- ist
- ungenau
- verständlich
- formulierten
- Urteilsgründen
- entnommen
- werden
- kann
- offenbar
- Einzelstrafe
- gar
- festgesetzt
- worden
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- ;
- Revisionen
- waren
- insoweit
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Hinweise
- Generalbundesanwalts
- zahlreiche
- angeklagte
- Taten
- abgeurteilt
- wurden
- noch
- Landgericht
- anhängig
- sind
- weist
- Senat
- .
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