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- BESCHLUSS
- AR
- 15
- .
- August
- Strafsache
- Diebstahls
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 15
- .
- August
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Abgabebeschluss
- Amtsgerichts
- Jugendrichter
- 2
- .
- April
- wird
- aufgehoben
- .
- 2
- .
- Amtsgericht
- Jugendrichter
- bleibt
- weiterhin
- Untersuchung
- Entscheidung
- Sache
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- 28
- Juli
- zutreffend
- ausgeführt
- :
- "
- Abgabe
- Verfahrens
- Amtsgericht
- gemäß
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- ist
- zulässig
- Wohnsitzwechsel
- Angeklagten
- Anklageerhebung
- erfolgt
- ist
- siehe
- Blatt
- .
- ;
- BGHSt
- ;
- Abs.
- Abgabe
- .
- Übertragung
- Untersuchung
- Entscheidung
- Sache
- Wohnsitzgericht
- §
- Abs.
- ist
- zweckmäßig
- Angeklagte
- vollem
- Umfang
- geständig
- ist
- Betracht
- kommenden
- Zeugen
- Geschädigte
- wohnen
- .
- kommt
- Gesichtspunkt
- Entscheidungsnähe
- §
- Abs.
- Niederschlag
- gefunden
- hat
- Hinblick
- Angeklagte
- nunmehr
- Jahre
- alt
- ist
- kaum
- noch
- Bedeutung
- .
- "
- Roggenbuck
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