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- BESCHLUSS
- AR
- 14
- November
- Strafvollstreckungssache
- Widerstands
- Vollstreckungsbeamte
- Az
- .
- :
- AR
- Staatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 14
- November
- beschlossen
- :
- Zuständigkeit
- nachträgliche
- Entscheidungen
- Weisungen
- Urteil
- Amtsgerichts
- Jugendrichter
- 7
- Juli
- Verurteilten
- wird
- gericht
- Jugendrichter
- übertragen
- .
- Gründe
- :
- Übertragung
- Zuständigkeit
- nachträglichen
- Entscheidungen
- Urteil
- 7
- Juli
- ausgesprochenen
- Weisungen
- gemäß
- §
- Abs.
- Abs.
- Satz
- Jugendrichter
- Amtsgericht
- ist
- sinnvoll
- Verurteilte
- nunmehr
- dort
- Wohnsitz
- hat
- .
- ist
- unerheblich
- konkrete
- nachträgliche
- Entscheidungen
- Weisungen
- anstehen
- vgl.
- Senatsbeschl
- .
- 27
- .
- September
- .
- ist
- Übertragung
- Vollstreckung
- zweiten
- Freizeitsarrests
- gemäß
- §
- Abs.
- mehr
- angezeigt
- .
- §
- Abs.
- tritt
- Jahr
- Rechtskraft
- Urteils
- Jugendarreste
- Vollstreckungsverbot
- .
- war
- hier
- Ablauf
- 14
- Juli
- Fall
- .
- Übertragung
- Sache
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 27
- .
- April
- Jugendrichter
- Amtsgerichts
- Vermerk
- 29
- .
- Mai
- feststellte
- sei
- nachvollziehbar
- "
- Akte
- bearbeiten
- solle
- Vollstreckung
- zweiten
- Freizeitsarrests
- sei
- verbleibenden
- Frist
- Wochen
- 14
- Juli
- "
- wohl
- mehr
- möglich
- "
- ist
- Sachbehandlung
- Vollstreckung
- Rechtsfolge
- mehr
- möglich
- .
- Rothfuß
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