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- BESCHLUSS
- AR
- 29
- .
- März
- Bewährungssache
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Landgericht
- Strafvollstreckungskammer
- Az
- .
- :
- AR
- Generalstaatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Js
- Bew
- .
- Amtsgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 29
- .
- März
- beschlossen
- :
- Bewährungsaufsicht
- nachträglichen
- Entscheidungen
- Strafaussetzung
- Bewährung
- beziehen
- ist
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Amtsgericht
- Landgericht
- vollstreckungskammer
- streiten
- Zuständigkeit
- Überwachung
- Bewährung
- Aussetzung
- Restfreiheitsstrafe
- Tagen
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 22
- Juli
- .
- Bundesgerichtshof
- ist
- gemeinschaftliches
- oberes
- Gericht
- Entscheidung
- Zuständigkeitsstreites
- berufen
- .
- Zuständig
- ist
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- schweig
- §
- Satz
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- folgende
- Stellungnahme
- :
- "
- Zuständig
- ist
- Strafvollstreckungskammer
- Landgerichts
- .
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Aufnahme
- Verurteilten
- Zuständigkeitsbereich
- gehörende
- stalt
- Überwachung
- Strafaussetzung
- Bewährung
- zuständig
- geworden
- auch
- Entlassung
- Strafhaft
- geblieben
- .
- allgemeine
- Fortsetzungszuständigkeit
- Strafvollstreckungskammer
- wird
- Regelung
- §
- Abs.
- Satz
- aufgehoben
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- bereits
- mehrfach
- entschieden
- insoweit
- allgemeinen
- Zuständigkeit
- Strafvollstreckungskammer
- bleibt
- ;
- Verurteilte
- Zeitpunkt
- Aussetzungsentscheidung
- Strafhaft
- befand
- kommt
- vgl.
- NStZ-RR
- ;
- NStZ
- ;
- BGHSt
- .
- Grunde
- ist
- auch
- Bedeutung
- Verurteilte
- Zurückstellung
- Strafvollstreckung
- Strafaussetzung
- Bewährung
- §
- anderen
- Landgerichtsbezirk
- gehörenden
- weiteren
- Justizvollzugsanstalt
- Strafhaft
- verbüßen
- musste
- .
- "
- schließt
- Senat
- .
- Rothfuß
- Roggenbuck
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