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- BESCHLUSS
- AR
- 23
- .
- April
- Strafsache
- Landfriedensbruch
- Az
- .
- :
- Ds
- Amtsgericht
- Ueckermünde
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 23
- .
- April
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Abgabebeschluß
- Amtsgerichts
- Ueckermünde
- 14
- .
- Januar
- wird
- aufgehoben
- .
- 2
- .
- Untersuchung
- Entscheidung
- Strafsache
- wird
- Amtsgericht
- Jugendrichter
- Berlin-Tiergarten
- übertragen
- .
- Gründe
- :
- Senat
- schließt
- Ausführungen
- Generalbundesanwalts
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- :
- "
- Abgabe
- Verfahrens
- Amtsgericht
- Ueckermünde
- Amtsgericht
- Berlin-Tiergarten
- gemäß
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- war
- fehlerhaft
- vorausgesetzt
- hätte
- Angeklagte
- Aufenthalt
- Erhebung
- Anklage
- gewechselt
- hat
- BGHSt
- ;
- Abs.
- Abgabe
- hier
- fehlt
- Bl
- .
- .
- .
- Abgabebeschluss
- unterliegt
- Aufhebung
- .
- §
- Abs.
- ist
- jedoch
- Untersuchung
- Entscheidung
- Strafsache
- Wohnsitz
- Angeklagten
- zuständigen
- Amtsgericht
- Jugendrichter
- Berlin-Tiergarten
- übertragen
- weitere
- Verzögerungen
- Verfahrens
- vermeiden
- .
- "
- Detter
- Roggenbuck
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