BESCHLUSS AR 23 . April Strafsache Landfriedensbruch Az . : Ds Amtsgericht Ueckermünde Az . : Js Staatsanwaltschaft 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 23 . April beschlossen : 1 . Abgabebeschluß Amtsgerichts Ueckermünde 14 . Januar wird aufgehoben . 2 . Untersuchung Entscheidung Strafsache wird Amtsgericht Jugendrichter Berlin-Tiergarten übertragen . Gründe : Senat schließt Ausführungen Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt hat : " Abgabe Verfahrens Amtsgericht Ueckermünde Amtsgericht Berlin-Tiergarten gemäß § Abs. . V.m . § Abs. war fehlerhaft vorausgesetzt hätte Angeklagte Aufenthalt Erhebung Anklage gewechselt hat BGHSt ; Abs. Abgabe hier fehlt Bl . . . Abgabebeschluss unterliegt Aufhebung . § Abs. ist jedoch Untersuchung Entscheidung Strafsache Wohnsitz Angeklagten zuständigen Amtsgericht Jugendrichter Berlin-Tiergarten übertragen weitere Verzögerungen Verfahrens vermeiden . " Detter Roggenbuck