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- BESCHLUSS
- 2
- .
- Februar
- Strafsache
- Brandstiftung
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 2
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 21
- .
- Oktober
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Behauptung
- Revision
- hat
- Landgericht
- Verurteilung
- wesentlichen
- geständigen
- Angeklagten
- Brandversicherer
- erstattete
- Hauptverhandlung
- verlesene
- Schätzgutachten
- Ingenieurs
- gestützt
- .
- stellt
- Urteilsgründen
- Versicherer
- tatsächlich
- erbrachten
- Zahlungen
- datiert
- Teilbeträge
- aufgeschlüsselt
- hat
- .
- Angaben
- aber
- können
- vorab
- Versicherer
- erstatteten
- Schätzgutachten
- ergeben
- .
- Auch
- Rahmen
- Strafzumessung
- hebt
- Strafkammer
- erbrachten
- Zahlungen
- Versicherers
- .
- 2
- .
- Anwendung
- Tatzeit
- geltenden
- Straftatbestände
- ist
- Rechts
- beanstanden
- vgl.
- §
- Abs.
- Abs.
- StGB
- .
- 6
- .
- Strafrechtsreformgesetz
- geänderten
- Bestimmungen
- erweisen
- hier
- gegebenen
- Fallgestaltung
- mildere
- Recht
- siehe
- NStZ-RR
- 235
- ;
- NStZ
- 33
- ;
- .
- 20
- .
- Mai
- .
- Boetticher
- Wahl
- Schluckebier
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