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- BESCHLUSS
- 19
- .
- September
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- September
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 3
- .
- März
- wird
- Maßgabe
- verworfen
- Maßregelausspruch
- Feststellungen
- aufgehoben
- wird
- .
- Ausspruch
- entfällt
- .
- Angeklagte
- trägt
- Kosten
- Rechtsmittels
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- Fahrerlaubnis
- entzogen
- Verfall
- €
- angeordnet
- .
- Schuldspruchs
- Strafausspruchs
- Verfallsanordnung
- ist
- Revision
- Generalbundesanwalt
- Antragsschrift
- 19
- Juli
- dargelegten
- Gründen
- unbegründet
- §
- Abs.
- .
- Senat
- teilt
- auch
- eingehend
- begründete
- Auffassung
- Generalbundesanwalts
- wenig
- überzeugende
- Verneinung
- setzung
- §
- Nr.
- hier
- Ergebnis
- Nachteil
- Angeklagten
- ausgewirkt
- hat
- .
- Allerdings
- hat
- Maßregelausspruch
- Hinblick
- neue
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Fahrerlaubnisentziehung
- Beschluss
- 27
- .
- April
- NStZ
- Bestand
- Abs.
- .
- Ergänzende
- andere
- Bewertung
- gestattende
- Feststellungen
- wären
- Falle
- Neuverhandlung
- angefochtenen
- Urteil
- abgehandelten
- Sachverhalte
- erwarten
- sodass
- Verfahren
- abschließend
- befinden
- war
- Ausspruch
- entfällt
- .
- Landgericht
- wird
- eigener
- Zuständigkeit
- prüfen
- haben
- Generalbundesanwalt
- Schriftsatz
- 15
- .
- August
- anregte
- angezeigt
- erscheint
- Verfahren
- zunächst
- Nachtragsanklage
- einbezogenen
- Geschehens
- Führen
- Kraftfahrzeugs
- Straßenverkehr
- Wirkung
- berauschenden
- Mittels
- Verfolgung
- dann
- Hauptverhandlung
- §
- Abs.
- vorläufig
- abgesehen
- wurde
- wieder
- aufzunehmen
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- .
- Wahl
- Boetticher
- Dr.
- ist
- Urlaub
- Unterschrift
- gehindert
- .
- Hebenstreit
- Wahl
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