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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 3 StR 287/00
- vom
- 20. September 2000
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen u.a.
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- -2-
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- Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. September
- 2000 einstimmig beschlossen:
- Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. Dezember 1999 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der
- Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil
- des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
- Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und
- die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen
- notwendigen Auslagen zu tragen.
- Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts
- bemerkt der Senat:
- Das Landgericht hat in den Urteilsgründen auf nahezu
- 32 Seiten den Inhalt der Zeugenaussagen und der Darlegung
- der Sachverständigen referiert. Dessen bedurfte es hier nicht.
- Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß
- die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der
- Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen; ei-
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- ne umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997,
- 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und
- 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99). Eine bloße Wiedergabe der
- Zeugenaussagen ersetzt nicht die Würdigung der Beweise.
- Sie kann unter - hier wegen der Erwägungen auf S. 24 f. und
- 41 f. des Urteils nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der
- Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der
- erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche
- Würdigung ersetzen (BGH NStZ-RR 1998, 277; NStZ 1998,
- 475).
- Rissing-van Saan
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- Winkler
- von Lienen
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- Pfister
- Becker
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