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- <title>Urteil gegen Fußball-Profi wegen schwerer Brandstiftung rechtskräftig </title>
- <meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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- <meta name="subject" content="Nr. 017 vom 30.01.13">
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- <meta name="LfdNr" content="017">
- <meta name="Jahr" content="2013">
- <meta name="Senat" content="1. Strafsenat">
- <meta name="Aktenzeichen" content="1 StR 596/12">
- <meta name="Datum" content="30.01.13">
- <meta name="" content="23.01.13">
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- <h1>Bundesgerichtshof</h1>
- <h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
- <hr noshade size="1">
- <p align="justify">Nr. 17/2013 </p>
- <p><div align="center"><font size="+2"><b>Urteil gegen Fußball-Profi wegen schwerer </b></font></div></p>
- <p><div align="center"><font size="+2"><b> Brandstiftung rechtskräftig </b></font></div></p>
- <p align="justify">Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen Fußball-Profi, wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. </p>
- <p align="justify">Dieser bewohnte nach den landgerichtlichen Feststellungen mit seiner Ehefrau und drei Kindern ein gemietetes Einfamilienhaus in München-Grünwald. In der Nacht auf den 20. September 2011 entzündete der Angeklagte kurz nach Mitternacht - möglicherweise unter Einsatz eines Brandbeschleunigers - Einrichtungsgegenstände in mehreren Räumen des Haupthauses und der Einliegerwohnung. Der Brand breitete sich aus und griff nahezu auf das gesamte Gebäude über. Der durch das Brandgeschehen verursachte Sachschaden am Gebäude, das wegen der nicht mehr sanierungsfähigen Schäden abgerissen werden musste, belief sich auf ca. 900.000 �. </p>
- <p align="justify">Der Angeklagte war bei der Begehung der Tat erheblich alkoholisiert. Deshalb und infolge seiner durch langwierige Verletzungen und Unstimmigkeiten in der Familie bedingten schwierigen persönlichen Situation befand er sich nicht ausschließbar in einem Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB). </p>
- <p align="justify">Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. </p>
- <p align="justify">Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 596/12 </p>
- <p align="justify">Landgericht München I - Urteil vom 4. Juli 2012 - 12 KLs 264 Js 193150/11 </p>
- <p align="justify">Karlsruhe, den 30. Januar 2013 </p>
- <p><font size="-1">
- Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
- 76125 Karlsruhe<br>
- Telefon (0721) 159-5013<br>
- Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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