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- BESCHLUSS
- 15
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 15
- .
- Juni
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- Oberlandesgerichts
- 21
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- Beklagten
- verworfen
- .
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- :
- €
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- statthaft
- .
- Wert
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwer
- Beklagten
- übersteigt
- Wertgrenze
- €
- §
- Nr.
- .
- Beschwer
- bemisst
- gemäß
- §
- billigem
- Ermessen
- .
- Verfahren
- unentgeltliches
- Wohnrecht
- Gegenstand
- hat
- ist
- §
- anzuwenden
- .
- Parteien
- streiten
- Sache
- unstreitig
- vereinbarte
- Wohnrecht
- gemeinsam
- zusteht
- Kläger
- allein
- Ausschluss
- Beklagten
- .
- Gegenstand
- Verfahrens
- Bestand
- Wohnrechts
- Inhalt
- Umfang
- ist
- erscheint
- angemessen
- Bewertung
- dreieinhalbfachen
- Jahresnutzungswert
- Anlehnung
- anzusetzen
- vgl.
- 13
- .
- Oktober
- NJW-RR
- .
- Beklagte
- Jahresnutzungswert
- streitgegenständliche
- Wohnung
- Abzug
- Anteils
- Garagenstellplätze
- €
- glaubhaft
- gemacht
- hat
- beträgt
- Dreieinhalbfache
- €
- .
- Allerdings
- ist
- weiter
- berücksichtigen
- Beklagte
- Ergebnis
- gemeinsame
- Ausübung
- Wohnrechts
- anstrebt
- so
- Beschwer
- nur
- Hälfte
- so
- ermittelten
- Betrages
- liegt
- somit
- €
- beträgt
- .
- Dose
- Klinkhammer
- Nedden-Boeger
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
- 21.01.2009
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