|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 6
- .
- Oktober
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Abs.
- Abs.
- 1
- .
- Ist
- Rahmen
- Zugewinnausgleichs
- Gesamtschuld
- Ehegatten
- berücksichtigen
- Innenverhältnis
- anteilig
- haften
- so
- kommt
- Ermittlung
- jeweiligen
- Endvermögens
- Ausgleichsforderung
- §
- realisierbar
- ist
- .
- ist
- auch
- dann
- Fall
- Ehegatte
- erst
- Zugewinnausgleichs
- imstande
- ist
- interne
- Ausgleichsforderung
- erfüllen
- .
- 2
- .
- Bewertungsstichtag
- bestehender
- Unterhaltsrückstand
- ist
- Passivposten
- Endvermögen
- Unterhaltsschuldners
- anzusetzen
- .
- Urteil
- 6
- .
- Oktober
- Kammergericht
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 6
- .
- Oktober
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Schilling
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 21
- November
- wird
- Kosten
- Klägerin
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Zugewinnausgleich
- .
- Ehe
- Parteien
- wurde
- 8
- .
- Oktober
- zugestellten
- Antrag
- Klägerin
- 30
- .
- August
- rechtskräftig
- geschieden
- .
- Parteien
- Anfangsvermögen
- verfügten
- waren
- je
- Miteigentümer
- Eigentumswohnung
- .
- Wert
- Immobilie
- belief
- 8
- .
- Oktober
- €
- ;
- Betrag
- wurde
- Wohnungseigentum
- Stichtag
- veräußert
- .
- Immobilie
- lastenden
- keiten
- Parteien
- Gesamtschuldner
- hafteten
- überstiegen
- Verkaufserlös
- €
- .
- Beklagte
- löste
- Verbindlichkeiten
- 8
- .
- Oktober
- .
- Zuvor
- hatte
- Klägerin
- Anfrage
- bestätigt
- Fall
- Ablösung
- Ausgleichsforderung
- Beklagten
- §
- bestehe
- .
- Endvermögen
- Klägerin
- setzt
- Berücksichtigung
- Immobilie
- lastenden
- Verbindlichkeiten
- Aktivvermögen
- mindestens
- €
- Passiva
- €
- war
- negativ
- .
- Endvermögen
- Beklagten
- beläuft
- wiederum
- Einbeziehung
- Wohnungseigentums
- eingegangenen
- Verbindlichkeiten
- mindestens
- 155.456,92
- €
- Aktiva
- :
- 165.194,16
- €
- ;
- Passiva
- :
- €
- 8
- .
- Oktober
- bestehenden
- Unterhaltsrückstands
- €
- .
- Höhe
- €
- geltend
- gemachten
- Zugewinnausgleichsanspruch
- Klägerin
- hat
- Beklagte
- €
- gezahlt
- notarieller
- Urkunde
- anerkannt
- weitere
- €
- schulden
- .
- Insoweit
- hat
- sofortigen
- Zwangsvollstreckung
- unterworfen
- .
- Ferner
- hat
- Beklagte
- unstreitigen
- Forderungen
- Höhe
- insgesamt
- €
- Forderung
- €
- abgelösten
- Verkaufserlös
- Immobilie
- gedeckten
- Verbindlichkeiten
- insgesamt
- €
- aufgerechnet
- .
- Klage
- hat
- Klägerin
- erster
- Instanz
- Zahlung
- weiteren
- Zugewinnausgleichs
- Höhe
- €
- Erstattung
- vorprozessual
- entstandener
- Anwaltskosten
- jeweils
- Zinsen
- verlangt
- .
- hat
- Ansicht
- vertreten
- Wohnungseigentum
- betreffenden
- Verbindlichkeiten
- seien
- allein
- Endvermögen
- Beklagten
- Aktivposten
- Passiva
- berücksichtigen
- .
- Belastungen
- habe
- ausgleichen
- können
- sei
- auch
- Hälfte
- Verbindlichkeiten
- anzusetzen
- .
- Übrigen
- könne
- nur
- so
- angemessenes
- Ergebnis
- erzielt
- werden
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägerin
- Zugewinnausgleichsanspruch
- Höhe
- €
- Zinsen
- weiterverfolgt
- hat
- ist
- zurückgewiesen
- worden
- .
- richtet
- zugelassene
- Revision
- Klägerin
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- begründet
- .
- 1
- .
- Kammergericht
- Entscheidung
- FamRZ
- veröffentlicht
- ist
- hat
- Auffassung
- vertreten
- Klägerin
- zustehende
- Zugewinnausgleichsanspruch
- sei
- Zahlung
- notarielles
- Anerkenntnis
- Aufrechnung
- erloschen
- .
- Begründung
- hat
- Kammergericht
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Klägerin
- habe
- Zugewinn
- erwirtschaftet
- Stichtag
- 8
- .
- Oktober
- Passiva
- Aktiva
- überstiegen
- hätten
- .
- Aktivvermögen
- unstreitige
- Vermögenswerte
- :
- €
- Unterhaltsforderung
- :
- €
- Wert
- Wohnungseigentums
- :
- €
- habe
- €
- belaufen
- ;
- Betrag
- hätten
- Verbindlichkeiten
- insgesamt
- 212.007,58
- €
- unstreitige
- Verbindlichkeiten
- :
- €
- gesamten
- Wohnungsverbindlichkeiten
- :
- 183.045,26
- €
- gegenübergestanden
- .
- Beklagte
- habe
- Zugewinn
- 122.593,48
- €
- erzielt
- Aktiva
- Höhe
- €
- unstreitiges
- Vermögen
- :
- 165.164,16
- Wertes
- Eigentumswohnung
- :
- €
- Passiva
- Höhe
- richtig
- 194.600,68
- €
- unstreitige
- Verbindlichkeiten
- :
- €
- Unterhaltsrückstand
- :
- Wohnungsbelastung
- :
- 183.045,26
- €
- .
- Passiva
- seien
- grundsätzlich
- stichtagsbezogen
- bestehende
- Verbindlichkeiten
- Art
- abzusetzen
- ;
- gehörten
- auch
- Unterhaltsrückstände
- .
- Endvermögen
- Parteien
- sei
- Wert
- Immobilie
- je
- berücksichtigen
- ebenso
- lastenden
- Verbindlichkeiten
- .
- Insoweit
- seien
- Berechnung
- volle
- Verbindlichkeit
- einerseits
- hälftige
- Ausgleichsanspruch
- andere
- Partei
- andererseits
- bereits
- saldiert
- worden
- .
- Ausgleichsansprüche
- ergäben
- gesamtschuldnerischen
- Haftung
- Parteien
- Wohnungsverbindlichkeiten
- .
- Miteigentümer
- je
- habe
- Ehegatte
- Innenverhältnis
- grundsätzlich
- auch
- Hälfte
- Darlehensschuld
- zahlen
- .
- Miteigentümergemeinschaft
- werde
- zwar
- ehelichen
- Lebensgemeinschaft
- überlagert
- Scheitern
- alleinige
- Haftung
- Ehegatten
- konkreten
- Gestaltung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- gefolgert
- werden
- könne
- .
- Scheitern
- Ehe
- sei
- eheliche
- Lebensgemeinschaft
- Grund
- abweichende
- Gestaltung
- aber
- entfallen
- .
- müssten
- nunmehr
- besondere
- Umstände
- aufgezeigt
- werden
- gleichwohl
- anteilige
- Haftung
- anderen
- Ehegatten
- Zukunft
- ausschlössen
- .
- Umstände
- seien
- Klägerin
- vorgetragen
- worden
- .
- folge
- entsprechend
- Miteigentumsanteilen
- Parteien
- hälftige
- Wert
- Immobilie
- jeweiligen
- Aktivvermögen
- Parteien
- Verbindlichkeiten
- jeweiligen
- hälftigen
- Ausgleichsanspruchs
- Passivvermögen
- Parteien
- berücksichtigen
- seien
- .
- Einbeziehung
- Gesamtschuldnerausgleichs
- scheitere
- vorliegend
- Klägerin
- anteiligen
- Ausgleich
- Forderung
- Lage
- sei
- .
- Klägerin
- sei
- Gegenwert
- hälftig
- zuzurechnenden
- Immobilienverbindlichkeiten
- zunächst
- Hälfte
- Wertes
- Wohnung
- anzurechnen
- .
- anteiligen
- überschießenden
- Betrag
- Verbindlichkeiten
- habe
- Klägerin
- auch
- Zugewinnausgleichsanspruch
- Beklagten
- einzusetzen
- so
- insgesamt
- auch
- Ausgleich
- anteiligen
- Gesamtschuld
- Lage
- sei
- .
- selbst
- ausgegangen
- werde
- Klägerin
- Ausgleichsforderung
- habe
- begleichen
- können
- sei
- gehindert
- berufen
- .
- Klägerin
- habe
- Beklagten
- Verkauf
- Immobilie
- ausdrücklich
- bestätigt
- alleinigen
- Tilgung
- Verbindlichkeiten
- Ausgleichsanspruch
- §
- zustehe
- .
- Klägerin
- habe
- Ansatz
- dargetan
- zugestandene
- auch
- vertraglich
- nochmals
- vereinbarte
- Gesamtschuldnerausgleich
- nunmehr
- Zugewinnverfahren
- überlagert
- werden
- solle
- .
- Vielmehr
- sei
- Erklärung
- insoweit
- festzuhalten
- .
- Ausführungen
- wendet
- Revision
- Erfolg
- .
- 2
- .
- §
- Abs.
- schuldet
- grundsätzlich
- Ehegatte
- höheren
- Zugewinn
- erwirtschaftet
- hat
- Ehegatten
- geringeren
- Zugewinn
- Hälfte
- Überschusses
- Ausgleich
- .
- Zugewinn
- ist
- Betrag
- Endvermögen
- Ehegatten
- Anfangsvermögen
- übersteigt
- §
- .
- Parteien
- Anfangsvermögen
- verfügten
- kommt
- Ermittlung
- Zugewinns
- allein
- Endvermögen
- .
- 3
- .
- Höhe
- Endvermögens
- hängt
- vorliegenden
- Fall
- entscheidend
- vermögensrechtlichen
- Zuordnung
- Wohnungseigentum
- betreffenden
- Gesamtschuld
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Recht
- angenommen
- güterrechtlichen
- Vorschriften
- Zugewinnausgleich
- Gesamtschuldnerausgleich
- verdrängen
- zwar
- unabhängig
- Leistung
- gesamtschuldnerisch
- haftenden
- Ehegatten
- Rechtshängigkeit
- Scheidungsverfahrens
- erbracht
- worden
- ist
- .
- richtiger
- Handhabung
- güterrechtlichen
- Vorschriften
- vermag
- Gesamtschuldnerausgleich
- Ergebnis
- Zugewinnausgleichs
- verfälschen
- .
- Tilgung
- Gesamtschuld
- haftenden
- Ehegatten
- bewirkt
- Regelfall
- Veränderung
- Ermittlung
- Zugewinns
- maßgeblichen
- Endvermögen
- Gesamtschuld
- wirtschaftlich
- zutreffend
- Beachtung
- gesamtschuldnerischen
- Ausgleichs
- Vermögensbilanz
- eingestellt
- wird
- .
- .
- FamRZ
- 797
- ;
- Senatsurteile
- 30
- .
- September
- FamRZ
- ;
- 27
- .
- April
- FamRZ
- 13
- Juli
- FamRZ
- .
- wird
- erkennbar
- Ausgleich
- Gesamtschuldner
- gesetzlichen
- Regel
- §
- Abs.
- Satz
- vollzieht
- .
- Zustellung
- Scheidungsantrags
- Stichtag
- Berechnung
- Endvermögens
- §
- gemeinsame
- Verbindlichkeiten
- Ehegatten
- noch
- getilgt
- sind
- ist
- Endvermögen
- Ehegatten
- jeweils
- noch
- bestehende
- Gesamtschuld
- voller
- Höhe
- Passivposten
- berücksichtigen
- .
- ist
- Durchsetzbarkeit
- vorausgesetzt
- jeweilige
- Ausgleichsanspruch
- anderen
- Ehegatten
- Befriedigung
- Gläubigers
- voraussetzt
- Aktivposten
- anzusetzen
- .
- Ergebnis
- hat
- regelmäßig
- Folge
- Ehegatten
- Gesamtschuldner
- haften
- gemeinsamen
- Verbindlichkeiten
- Endvermögen
- jeweils
- nur
- Quote
- ansetzen
- können
- Innenverhältnis
- entfällt
- f.
- FamRZ
- 797
- ;
- Senatsurteil
- 9
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- .
- Vorrangig
- ist
- Verhältnis
- Parteien
- Darlehensschulden
- Innenverhältnis
- tragen
- haben
- .
- §
- Abs.
- Satz
- haften
- Gesamtschuldner
- gleichen
- Anteilen
- bestimmt
- ist
- .
- abweichende
- Bestimmung
- kann
- Gesetz
- Vereinbarung
- Inhalt
- Zweck
- Rechtsverhältnisses
- Natur
- Sache
- mithin
- besonderen
- Gestaltung
- tatsächlichen
- Geschehens
- ergeben
- Senatsurteil
- 9
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- .
- Unstreitig
- sind
- Darlehen
- Parteien
- gemeinsam
- gehörende
- Wohnungseigentum
- aufgenommen
- worden
- .
- Kammergericht
- zutreffend
- angenommen
- hat
- lässt
- gesetzlichen
- Bestimmungen
- Bruchteilsgemeinschaft
- insbesondere
- §
- §
- Grundsatz
- ableiten
- Teilhaber
- Verbindlichkeiten
- Bezug
- gemeinschaftlichen
- Gegenstand
- eingegangen
- sind
- Innenverhältnis
- Verhältnis
- Anteile
- Gegenstand
- haften
- Vereinbarung
- besonderen
- Umständen
- Falles
- ergibt
- FamRZ
- .
- -9-
- Miteigentumsgemeinschaft
- wurde
- allerdings
- eheliche
- Lebensgemeinschaft
- Parteien
- überlagert
- .
- können
- Verhältnis
- Miteigentümer
- Gesamtschuldner
- aufgenommenen
- Kredite
- Abweichungen
- Regeln
- Bruchteilsgemeinschaft
- ergeben
- .
- Zeit
- Scheitern
- Ehe
- kann
- nahe
- liegen
- alleinige
- Haftung
- Beklagten
- Darlehensschulden
- konkreten
- Gestaltung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- folgern
- vgl.
- FamRZ
- 796
- ;
- Senatsurteil
- 30
- November
- FamRZ
- .
- Scheitern
- Ehe
- haben
- jeweiligen
- Leistungen
- maßgeblichen
- Umstände
- aber
- geändert
- ;
- Grund
- frühere
- Handhabung
- ist
- entfallen
- .
- Aufhebung
- ehelichen
- Lebensgemeinschaft
- besteht
- Allgemeinen
- Anlass
- mehr
- Ehegatten
- anderen
- weitere
- Vermögensmehrung
- zukommen
- lassen
- Gegenseitigkeitsverhältnis
- beiderseitigen
- Beiträge
- gemeinsamen
- Lebensführung
- gestanden
- haben
- aufgehoben
- ist
- .
- müssen
- andere
- Umstände
- aufgezeigt
- werden
- anteilige
- Haftung
- Ehegatten
- Zahlungen
- erbracht
- hat
- hier
- allein
- maßgebliche
- Zeit
- Erhebung
- Scheidungsklage
- auszuschließen
- FamRZ
- 796
- ;
- Senatsurteile
- 9
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- 26
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- Umstände
- hat
- Berufungsgericht
- festgestellt
- Revision
- hiergegen
- erinnert
- .
- Denkbar
- wäre
- etwa
- anderweitige
- Bestimmung
- grundsätzliche
- Haftung
- Gesamtschuldnern
- Innenverhältnis
- gleichen
- Teilen
- verdrängt
- anzunehmen
- alleinige
- Schuldentilgung
- getrennt
- lebenden
- geschiedenen
- Ehegatten
- Berechnung
- anderen
- geschuldeten
- Unterhalts
- berücksichtigt
- wurde
- .
- kann
- hälftigen
- Schuldenabtrag
- nahezu
- entsprechenden
- Reduzierung
- Unterhalts
- wirtschaftlich
- mittelbaren
- Beteiligung
- Unterhaltsberechtigten
- Schuldenabtrag
- führen
- Senatsurteile
- 11
- .
- Mai
- FamRZ
- ;
- 26
- .
- September
- FamRZ
- .
- 9
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- .
- Berücksichtigung
- Darlehensverbindlichkeiten
- ersichtlich
- nur
- Teilzeitraum
- getroffene
- Unterhaltsregelung
- Parteien
- ausgewirkt
- hat
- ist
- jedoch
- festgestellt
- worden
- noch
- sonst
- ersichtlich
- .
- anderweitige
- Bestimmung
- kann
- Einzelfall
- auch
- dann
- angenommen
- werden
- tatsächliche
- Handhabung
- nämlich
- weitere
- Nutzung
- Immobilie
- Partei
- Zeit
- auch
- Lasten
- getragen
- hat
- stillschweigende
- Vereinbarung
- Inhalts
- schließen
- lässt
- internen
- Ausgleichs
- Bewenden
- haben
- soll
- Nutzung
- Leistung
- angemessenen
- Verhältnis
- zueinander
- stehen
- Senatsurteile
- 4
- .
- Juni
- FamRZ
- 13
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Auch
- sind
- Feststellungen
- indessen
- getroffen
- worden
- .
- ist
- beanstanden
- Berufungsgericht
- Hinblick
- bestehende
- Miteigentumsgemeinschaft
- anderweitiger
- Bestimmung
- ausgegangen
- ist
- Parteien
- Scheitern
- Ehe
- jedenfalls
- aber
- Rechtshängigkeit
- Scheidungsverfahrens
- Miteigentumsanteilen
- also
- je
- Innenverhältnis
- Immobilie
- betreffenden
- Verbindlichkeiten
- aufzukommen
- haben
- .
- Gesamtschuldner
- internen
- Ausgleich
- finanziell
- Lage
- ist
- stellt
- ausreichenden
- Grund
- Mithaftung
- Innenverhältnis
- freizustellen
- FamRZ
- 796
- ;
- Wever
- Vermögensauseinandersetzung
- Ehegatten
- Güterrechts
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 4
- .
- Endvermögen
- Parteien
- ist
- Berücksichtigung
- Gesamtschuld
- folgt
- errechnen
- :
- Klägerin
- ergibt
- Einbeziehung
- hälftigen
- Werts
- Wohnungseigentums
- Gesamtschuld
- negatives
- Endvermögen
- .
- Durchsetzbarkeit
- Beklagten
- zustehenden
- Ausgleichsanspruchs
- §
- Abs.
- Satz
- zweifelhaft
- ist
- kann
- Gesamtschuld
- Quote
- angesetzt
- werden
- Innenverhältnis
- Klägerin
- entfällt
- vgl.
- .
- .
- Aktiva
- betragen
- dann
- Berücksichtigung
- Unterhaltsforderung
- €
- unstreitige
- Vermögenswerte
- :
- €
- Wert
- Wohnungseigentums
- :
- €
- .
- Passiva
- belaufen
- Berufungsgericht
- errechnet
- 212.007,58
- €
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Gesetzes
- Änderung
- Vormundschaftsrechts
- 6
- Juli
- .
- S.
- 1
- .
- September
- Kraft
- getreten
- ist
- gemäß
- Art
- .
- §
- Abs.
- EGBGB
- Ausnahme
- §
- Abs.
- auch
- 1
- .
- September
- eingeleitete
- Verfahren
- Zugewinnausgleich
- anzuwenden
- ist
- sind
- Verbindlichkeiten
- zwar
- Höhe
- Endvermögens
- abzuziehen
- .
- neuen
- Bestimmung
- kommt
- aber
- nur
- dann
- Bedeutung
- auch
- Anfangsvermögen
- betreffenden
- Ehegatten
- negativ
- ist
- .
- nur
- hier
- vorliegenden
- Fall
- kann
- Zugewinn
- Reduzierung
- Verbindlichkeiten
- ergeben
- so
- auch
- MünchKommBGB/Koch
- 5
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 4
- ;
- Johannsen/Henrich/Jaeger
- Familienrecht
- 5
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 3
- ;
- Handbuch
- Scheidungsrechts
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Endvermögen
- Beklagten
- kann
- ebenfalls
- Weise
- ermittelt
- werden
- hälftige
- Wert
- Wohnungseigentums
- Aktivposten
- Innenverhältnis
- tragende
- hälftige
- Gesamtschuld
- Passivposten
- angesetzt
- wird
- .
- Zwar
- ist
- Gesamtschuld
- Endvermögen
- Ehegatten
- voller
- Höhe
- Passivposten
- Ausgleichsbilanz
- einzustellen
- Außenverhältnis
- jeweils
- voll
- haften
- .
- anderen
- Ehegatten
- gerichtete
- interne
- Ausgleichsanspruch
- aber
- zugleich
- Aktivposten
- Berechnung
- einzubeziehen
- ist
- kann
- Berechnung
- Ergebnis
- Abzug
- Gesamtschuld
- Höhe
- eigenen
- Haftungsquote
- hier
- :
- beschränken
- vgl.
- .
- .
- verkürzte
- Berechnungsart
- bestehen
- dann
- Bedenken
- interne
- Ausgleichsanspruch
- anderen
- Ehegatten
- durchsetzbar
- ist
- so
- auch
- Gernhuber
- .
- .
- Fall
- braucht
- Ehegatte
- Gesamtschuld
- voller
- Höhe
- nur
- insoweit
- tilgen
- Haftungsanteil
- Innenverhältnis
- entspricht
- .
- Ist
- absehbar
- Ausgleichsforderung
- §
- Abs.
- Satz
- dauerhaft
- uneinbringlich
- ist
- so
- ist
- uneinbringlichen
- Forderungen
- wirtschaftlich
- wertlos
- Endvermögen
- Ehegatten
- Gesamtschuld
- getilgt
- hat
- berücksichtigen
- FamRZ
- 797
- ;
- Senatsurteil
- 30
- .
- September
- FamRZ
- ;
- OLG
- FamRZ
- ;
- OLG
- FamRZ
- Leitsatz
- Volltext
- juris
- .
- 42
- ;
- MünchKommBGB/Koch
- aaO
- §
- .
- ;
- Johannsen/Henrich/Jaeger
- aaO
- .
- 20
- ;
- aaO
- .
- ;
- aaO
- .
- ;
- Kogel
- Zugewinnausgleich
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- vorliegenden
- Fall
- war
- Klägerin
- Stichtag
- 8
- .
- Oktober
- Überschuldung
- Lage
- interne
- Ausgleichsforderung
- Beklagten
- €
- Wert
- Eigentumswohnung
- gedeckten
- Gesamtschuld
- begleichen
- .
- Kammergericht
- hat
- Forderung
- gleichwohl
- wertlos
- gehalten
- Klägerin
- Berücksichtigung
- Zugewinnausgleichsforderung
- imstande
- sein
- werde
- internen
- Ausgleichsanspruch
- erfüllen
- .
- hat
- Ausgleichsanspruch
- Abs.
- berücksichtigt
- Beklagten
- nur
- hälftige
- Gesamtschuld
- Passivposten
- abgesetzt
- hat
- .
- Beurteilung
- wendet
- Revision
- Erfolg
- .
- Forderung
- ist
- bereits
- ausgeführt
- nur
- dann
- wirtschaftlich
- wertlos
- behandeln
- dauerhaft
- uneinbringlich
- ist
- .
- Lässt
- absehen
- Schuldner
- späteren
- Zeitpunkt
- ausreichend
- solvent
- sein
- wird
- besteht
- Anlass
- Forderung
- Rahmen
- Zugewinnausgleichsbilanz
- berücksichtigen
- .
- jeweiligen
- Aktiva
- Passiva
- sind
- vollen
- wirtschaftlichen
- Wert
- einzustellen
- .
- finanzielle
- Leistungsfähigkeit
- internen
- Ausgleich
- schuldenden
- Ehegatten
- kann
- Kammergericht
- zutreffend
- angenommen
- hat
- auch
- Anspruch
- Zugewinnausgleich
- ergeben
- so
- auch
- Kleinle
- FamRZ
- 8
- 14
- ;
- aaO
- .
- ;
- Staudinger/Noack
- .
- §
- .
- .
- Bewertungsstichtag
- §
- ist
- nämlich
- absehbar
- güterrechtliche
- Ausgleichsanspruch
- internen
- Ausgleichsanspruch
- erreicht
- sogar
- übersteigt
- .
- Zugewinnausgleichsforderung
- Klägerin
- €
- beläuft
- 6
- .
- Aufrechnung
- Beklagten
- unstreitigen
- Gegenforderungen
- noch
- €
- verbleiben
- kann
- interne
- Ausgleichsforderung
- realisiert
- werden
- .
- sind
- Aktiva
- Beklagten
- €
- Unterhaltsrückstand
- 192.782,50
- €
- anzusetzen
- .
- Revision
- vertritt
- Auffassung
- stehenden
- Maßgaben
- ermittelter
- Zugewinnausgleich
- sei
- unangemessen
- Halbteilungsgrundsatz
- entsprechenden
- Ergebnis
- führe
- .
- müsse
- §
- Abs.
- Satz
- aF
- Wege
- teleologischen
- Auslegung
- korrigiert
- werden
- dann
- Person
- Ehegatten
- Zugewinnausgleichsanspruch
- Ausgleichsschuld
- §
- Abs.
- Satz
- zusammentreffe
- Verbot
- negativen
- Endvermögens
- gelte
- .
- vermag
- Revision
- durchzudringen
- .
- Zugewinnausgleichsverfahren
- ist
- angelegt
- Bewertungsstichtag
- vorhandene
- Vermögen
- Ehegatten
- auszugleichen
- .
- Ausgleich
- Verlusten
- findet
- .
- Würde
- negatives
- Endvermögen
- allenfalls
- Ausgleichsbilanz
- eingestellt
- so
- würden
- aber
- Verluste
- Ehegatten
- verzeichnen
- sind
- ausgeglichen
- Vermögen
- Ehegatten
- auch
- gesetzlichen
- Güterstand
- getrennt
- bleibt
- .
- hier
- anzusetzende
- Endvermögen
- hat
- Folge
- Ausgleichsberechtigte
- Zugewinnausgleich
- Höhe
- Hälfte
- Endvermögens
- anderen
- Ehegatten
- verlangen
- kann
- .
- Ausgleichspflichtige
- mehr
- abgeben
- müsste
- würde
- Halbteilungsgrundsatz
- Nachteil
- verletzt
- .
- Ergebnis
- ist
- willkürlich
- beruht
- anderen
- Ehegatten
- grundsätzlich
- Fällen
- §
- Abs.
- abgesehen
- jedenfalls
- Hälfte
- Vermögens
- Stichtag
- verbleiben
- muss
- .
- Verlustausgleich
- will
- auch
- 1
- .
- September
- geänderte
- Zugewinnausgleichsrecht
- erreichen
- .
- wird
- zwar
- auch
- Zugewinn
- berücksichtigt
- ergibt
- Endvermögen
- Ehegatten
- sein
- negatives
- Anfangsvermögen
- übersteigt
- vgl.
- §
- §
- Abs.
- Abs.
- Abs.
- .
- negativem
- Endvermögen
- kommt
- aber
- nur
- dann
- Auswirkung
- Schuldenrückführung
- liegenden
- Gewinns
- nach
- vor
- verschuldete
- Ehegatte
- ausgleichsberechtigt
- ist
- sein
- Ehegatte
- aktives
- Endvermögen
- verfügt
- .
- Fall
- verringert
- Differenz
- Zugewinns
- Ehegatten
- .
- negativen
- Zugewinn
- gibt
- weiterhin
- .
- soll
- vermieden
- werden
- Ehegatte
- Zugewinn
- Verbindlichkeiten
- anderen
- Ehegatten
- mithaftet
- Gläubiger
- begünstigt
- werden
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- vorliegenden
- Fall
- ist
- Übrigen
- Kammergericht
- zutreffend
- angenommen
- hat
- weiteren
- Umstände
- jedenfalls
- gerechtfertigt
- Gesamtschuld
- vorgenannten
- Weise
- berücksichtigen
- .
- Klägerin
- hat
- Beklagten
- Stichtag
- noch
- Verkauf
- Immobilie
- ausdrücklich
- bestätigt
- Verkauf
- verbleibenden
- Belastungen
- Ausgleichsanspruch
- §
- zustehe
- .
- hat
- Klägerin
- erkennen
- gegeben
- Lage
- sehe
- entsprechenden
- Betrag
- aufzubringen
- .
- muss
- festhalten
- lassen
- .
- 5
- .
- weiterer
- Passivposten
- ist
- Recht
- unstreitige
- Unterhaltsrückstand
- €
- Endvermögen
- Beklagten
- abgesetzt
- worden
- .
- Bereits
- entstandene
- Verbindlichkeiten
- mindern
- grundsätzlich
- Endvermögen
- Ehegatten
- .
- gilt
- auch
- rückständigen
- Unterhalt
- anderen
- Ehegatten
- geschuldet
- wird
- Senatsurteil
- 27
- .
- August
- FamRZ
- zwar
- unabhängig
- Unterhaltsforderung
- Endvermögen
- Unterhaltsgläubigers
- auswirkt
- .
- Auffassung
- Revision
- ist
- erkennen
- Zugewinnausgleich
- insoweit
- Nachteil
- Klägerin
- begründen
- würde
- .
- Endvermögen
- auch
- Einbeziehung
- Unterhaltsforderung
- negativ
- ist
- steht
- bezogen
- Ausgleich
- sogar
- besser
- positives
- Endvermögen
- verfügen
- würde
- .
- Hätte
- Unterhaltspflichtige
- Unterhaltsrückstand
- vermieden
- so
- wäre
- Endvermögen
- Übrigen
- entsprechend
- niedriger
- gewesen
- so
- dass
- auch
- Fall
- Höhe
- Betrages
- Unterhaltsforderung
- Zugewinn
- angefallen
- wäre
- so
- auch
- aaO
- .
- 21
- ;
- MünchKommBGB/Koch
- aaO
- §
- .
- .
- 6
- .
- ist
- angefochtene
- Urteil
- beanstanden
- .
- Einbeziehung
- auch
- Unterhaltsforderung
- hat
- Beklagte
- Kammergericht
- errechnet
- Zugewinn
- 122.593,48
- €
- erzielt
- .
- Zugewinnausgleichsforderung
- Klägerin
- beläuft
- somit
- €
- .
- sind
- bereits
- €
- notariellen
- Anerkenntnis
- Beklagten
- weitere
- €
- gezahlt
- worden
- .
- Höhe
- €
- hat
- Beklagte
- unstreitigen
- Gegenforderungen
- aufgerechnet
- .
- Restbetrag
- €
- ist
- niedriger
- Beklagten
- §
- Abs.
- Satz
- zustehende
- Ausgleichsforderung
- €
- ebenfalls
- wirksam
- aufgerechnet
- hat
- .
- verbleibt
- zahlender
- Betrag
- mehr
- .
- Weber-Monecke
- Dose
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- KG
- Entscheidung
- UF
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