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- BESCHLUSS
- 19
- Juli
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Berufungsurteil
- beschwert
- Klägerin
- DM
- .
- Gründe
- :
- Wert
- Beschwer
- bemißt
- §
- .
- Norm
- greift
- unabhängig
- Klageantrag
- immer
- dann
- Bestehen
- Mietverhältnisses
- Gegenstand
- Streits
- wird
- .
- unterliegen
- auch
- Erfüllungsansprüche
- etwa
- Einräumung
- Besitzes
- Mietsache
- Norm
- Klage
- erstrebte
- Verurteilung
- Entscheidung
- streitigen
- Bestand
- Vertragsverhältnisses
- erzielt
- werden
- soll
- vgl.
- allerdings
- Herausgabeanspruch
- Streit
- Bestand
- Dauer
- Mietverhältnisses
- Senatsurteil
- 1
- .
- April
- Beschluß
- 14
- .
- Oktober
- 100
- ;
- ferner
- Stein/Jonas/Roth
- 21
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 3
- ;
- 58
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- So
- liegen
- Dinge
- auch
- hier
- :
- Klägerin
- fordert
- Erfüllung
- geschlossenen
- Mietvertrags
- Überlassung
- Geschäftsraums
- gesagten
- Größe
- Wahrung
- versprochenen
- Konkurrenzschutzes
- .
- Beklagten
- machen
- geltend
- Absprache
- 13
- .
- Januar
- noch
- verbindlichen
- Vertragsschluß
- darstelle
- Mietvertrag
- so
- denn
- überhaupt
- bereits
- gekommen
- sei
- jedenfalls
- wirksam
- gekündigt
- sei
- .
- sind
- Voraussetzungen
- §
- erfüllt
- .
- Anwendung
- Vorschrift
- übersteigt
- Wert
- Beschwer
- DM
- .
- Krohn
- Wagenitz
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