|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 28
- Juli
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- Abs.
- Abs.
- ;
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- Verfügt
- Unterhaltspflichtige
- höhere
- Einkünfte
- Ehegatte
- ist
- Leistungsfähigkeit
- Zahlung
- Elternunterhalt
- Regel
- folgt
- ermitteln
- :
- Familieneinkommen
- wird
- Familienselbstbehalt
- Abzug
- gebracht
- .
- verbleibende
- Einkommen
- wird
- Haushaltsersparnis
- vermindert
- .
- Hälfte
- ergebenden
- Betrages
- kommt
- Familienselbstbehalts
- Familienunterhalt
- zugute
- .
- so
- bemessenen
- individuellen
- Familienbedarf
- hat
- Unterhaltspflichtige
- entsprechend
- Verhältnis
- Einkünfte
- Ehegatten
- beizutragen
- .
- Elternunterhalt
- kann
- Unterhaltspflichtige
- Differenz
- Einkommen
- Anteil
- Familienunterhalt
- einsetzen
- .
- 2
- .
- Haushaltsersparnis
- bezogen
- Familienselbstbehalt
- übersteigende
- Familieneinkommen
- eintritt
- ist
- regelmäßig
- %
- Mehreinkommens
- bemessen
- .
- 3
- .
- Aufwendungen
- Haftpflichtversicherung
- sind
- auch
- Inanspruchnahme
- Elternunterhalt
- vorweg
- abziehbare
- Verbindlichkeiten
- behandeln
- .
- 4
- .
- Ist
- Unterhaltspflichtige
- Erreichen
- gesetzlichen
- Altersgrenze
- Ruhestand
- getreten
- können
- Aufwendungen
- zusätzliche
- Altersversorgung
- weiterhin
- abzugsfähig
- sein
- .
- 5
- .
- Höhe
- Unterhaltsberechtigten
- sozialrechtlich
- gewährten
- angemessenen
- Barbetrags
- §
- Abs.
- Satz
- Zusatzbarbetrags
- §
- ist
- auch
- unterhaltsrechtlich
- Bedarf
- anzuerkennen
- .
- Urteil
- 28
- Juli
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 12
- .
- Mai
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Weber-Monecke
- Dose
- Schilling
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- 1
- .
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 2
- .
- Senats
- Familiensachen
- 17
- .
- September
- Zurückweisung
- weiter
- gehenden
- Rechtsmittels
- teilweise
- aufgehoben
- insgesamt
- folgt
- neu
- gefasst
- :
- Berufung
- Klägers
- wird
- Urteil
- Amtsgerichts
- Familiengericht
- 15
- .
- Januar
- teilweise
- abgeändert
- folgt
- neu
- gefasst
- :
- Beklagte
- wird
- verurteilt
- Kläger
- rückständigen
- Elternunterhalt
- Zeitraum
- 1
- .
- September
- 30
- .
- September
- Höhe
- €
- Zinsen
- Höhe
- %
- -Punkten
- Basiszinssatz
- 21
- .
- Oktober
- zahlen
- .
- Übrigen
- wird
- Klage
- abgewiesen
- .
- weitergehende
- Berufung
- wird
- zurückgewiesen
- .
- 2
- .
- Kosten
- Rechtsstreits
- erster
- Instanz
- trägt
- Kläger
- %
- Beklagte
- %
- .
- Kosten
- Berufungsverfahrens
- werden
- Kläger
- %
- Beklagten
- %
- auferlegt
- .
- Kosten
- Revision
- hat
- Kläger
- %
- Beklagte
- %
- tragen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- macht
- Träger
- Sozialhilfe
- übergegangenem
- Recht
- Ansprüche
- Elternunterhalt
- geltend
- .
- geborene
- pflegebedürftige
- Mutter
- Beklagten
- lebt
- Juli
- Seniorenzentrum
- .
- Kosten
- Heimaufenthalts
- Renteneinkünften
- Leistungen
- Grundsicherung
- Pflegeversicherung
- nur
- teilweise
- aufbringen
- konnte
- gewährte
- Kläger
- ergänzende
- Sozialhilfe
- .
- Rechtswahrungsanzeige
- 26
- Juli
- wurde
- Beklagte
- Hilfeleistung
- unterrichtet
- .
- Beklagte
- befindet
- 1
- Juli
- Ruhestand
- erhält
- Versorgungsbezüge
- .
- Ehefrau
- war
- Dezember
- erwerbstätig
- ;
- bezieht
- Rentenleistungen
- .
- Ehegatten
- bewohnen
- Eigentumswohnung
- .
- vorliegenden
- Klage
- hat
- Kläger
- Unterhaltsansprüche
- insgesamt
- €
- geltend
- gemacht
- .
- hat
- Auffassung
- vertreten
- Beklagte
- sei
- Zeit
- September
- Juni
- Höhe
- monatlich
- €
- leistungsfähig
- gewesen
- Juli
- Höhe
- monatlich
- €
- ab
- Juni
- Höhe
- monatlich
- €
- .
- Berücksichtigung
- pflicht
- Brüder
- habe
- begehrten
- Umfang
- Unterhalt
- Mutter
- aufzukommen
- .
- Beklagte
- ist
- Klage
- entgegengetreten
- .
- hält
- leistungsfähig
- geborenen
- Sohn
- noch
- Unterhaltsleistungen
- verpflichtet
- sei
- .
- hat
- Auffassung
- vertreten
- zugerechnete
- Wohnvorteil
- sei
- Kläger
- zutreffend
- ermittelt
- worden
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- Abweisung
- Übrigen
- Höhe
- €
- Zinsen
- stattgegeben
- .
- Berufung
- Klägers
- hat
- Oberlandesgericht
- angefochtene
- Urteil
- teilweise
- abgeändert
- Beklagten
- verurteilt
- insgesamt
- €
- Zinsen
- streitigen
- Zeitraum
- :
- 30
- .
- September
- Kläger
- zahlen
- .
- Abweisung
- weitergehenden
- Klage
- wendet
- Kläger
- Oberlandesgericht
- zugelassenen
- Revision
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- führt
- teilweisen
- Aufhebung
- angefochtenen
- Entscheidung
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- Urteil
- FamRZ
- veröffentlicht
- ist
- hat
- Beklagten
- nur
- ausgeurteilten
- Umfang
- unterhaltspflichtig
- gehalten
- .
- Begründung
- hat
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Bedarf
- Mutter
- Beklagten
- sei
- Kläger
- schlüssig
- dargelegt
- worden
- .
- Auffassung
- Beklagten
- sei
- auch
- §
- gezahlte
- Zusatzbarbetrag
- Bedarf
- Mutter
- berücksichtigen
- .
- Leistungsfähigkeit
- Beklagten
- werde
- Einkommen
- zuzurechnenden
- hälftigen
- Wohnvorteil
- bestimmt
- .
- Abzusetzen
- seien
- Aufwendungen
- Hausratversicherung
- Pflegeversicherung
- zusätzliche
- Altersvorsorge
- .
- Kläger
- könne
- Erfolg
- berufen
- Beklagte
- bedürfe
- Pensionär
- zusätzlichen
- Altersvorsorge
- mehr
- sei
- Eigentumswohnung
- ausreichend
- gesichert
- .
- Auch
- vergleichsweise
- guten
- Rente
- sei
- zulässig
- weiterhin
- Altersvorsorge
- Hinblick
- etwa
- erhöhten
- Bedarf
- Alter
- betreiben
- .
- gelte
- hier
- umso
- Ehefrau
- Beklagten
- Beginn
- maßgeblichen
- Zeitraums
- noch
- unterhaltsbedürftig
- gewesen
- sei
- Berücksichtigung
- eigenen
- Einkommens
- nur
- geringe
- Rentenanwartschaften
- verfüge
- .
- habe
- Beklagte
- noch
- 65
- .
- Lebensjahr
- erreicht
- .
- Unterhaltsleistungen
- Sohn
- Beklagten
- seien
- Abzug
- bringen
- mehr
- studiere
- mehr
- unterhaltsberechtigt
- sei
- .
- Beklagten
- Ehefrau
- jeweils
- Höhe
- ½
- zuzurechnende
- Wohnvorteil
- sei
- Fremdvermietung
- erzielbaren
- objektiven
- Marktmiete
- Grundlage
- gegebenen
- Verhältnissen
- ersparten
- Mietzinses
- bemessen
- .
- Insofern
- seien
- Amtsgericht
- Recht
- €
- Quadratmeter
- Maßstab
- ersparte
- Mietaufwendungen
- zugrunde
- gelegt
- worden
- .
- Familieneinkommen
- errechne
- sodann
- Einbeziehung
- ebenfalls
- hälftigen
- Wohnvorteil
- erhöhten
- Einkommens
- Ehefrau
- .
- Rahmen
- Bestimmung
- Leistungsfähigkeit
- Beklagten
- könne
- Haushaltsersparnis
- Zusammenleben
- Eheleute
- entstehe
- Vorliegen
- Wohnvorteils
- unabhängig
- sei
- unberücksichtigt
- bleiben
- .
- erfassen
- werde
- Literatur
- vorgeschlagenen
- Lösung
- gefolgt
- Ansatz
- sei
- Entlastung
- Unterhaltspflichtigen
- selbst
- zugute
- komme
- proportional
- auch
- Ehegatten
- belassen
- .
- Interesse
- angemessenen
- Verteilung
- Entlastung
- sei
- Selbstbehaltssätzen
- Unterhaltspflichtigen
- Ehegatten
- so
- genannter
- Familienselbstbehalt
- bilden
- .
- Entsprechend
- Unterhaltspflichtigen
- Ehegatten
- geltenden
- unterschiedlichen
- Mindestselbstbehaltssätzen
- Düsseldorfer
- Tabelle
- Haushaltsersparnis
- Rechnung
- trügen
- Berücksichtigung
- Tatsache
- Vorgabe
- Bundesgerichtshofs
- Sätze
- steigendem
- Familieneinkommen
- höher
- veranschlagen
- seien
- werde
- Ersparnis
- Lebenshaltungskosten
- Vergleich
- Einzelhaushalten
- %
- veranschlagt
- .
- Quote
- korrespondiere
- etwa
- jeweiligen
- Selbstbehaltssätzen
- Anmerkung
- Düsseldorfer
- Tabelle
- .
- Zwecke
- Berechnung
- Leistungsfähigkeit
- Ehegatten
- sei
- zunächst
- Gesamtfamilieneinkommen
- gekürzt
- Ersparnisquote
- %
- also
- Höhe
- %
- anzusetzen
- hälftig
- Ehegatten
- verteilen
- .
- noch
- berücksichtigte
- Ersparnis
- %
- Seiten
- Unterhaltspflichtigen
- sei
- Anteil
- Gesamtfamilieneinkommen
- zuzurechnen
- .
- ergebenden
- Gesamtanteil
- Unterhaltspflichtigen
- Familieneinkommen
- sei
- Anlehnung
- Bundesgerichtshof
- entwickelten
- Grundsätze
- Hälfte
- Selbstbehalt
- übersteigenden
- Teils
- Deckung
- Elternunterhalts
- einzusetzen
- .
- Berechnungsansatz
- werde
- sichergestellt
- auch
- unterschiedlich
- hohen
- Einkommen
- gleichmäßige
- Teilhabe
- Eheleute
- Haushaltsersparnis
- erfolge
- .
- Grundlage
- errechneten
- Elternunterhalt
- einzusetzende
- Beträge
- monatlich
- €
- September
- Juni
- monatlich
- €
- Juli
- Dezember
- monatlich
- €
- Januar
- September
- .
- Berücksichtigung
- anteiligen
- Haftung
- Brüder
- Beklagten
- sei
- sodann
- Beklagten
- bestehende
- Unterhaltsanspruch
- ermitteln
- .
- schulde
- mehr
- €
- .
- Ausführungen
- halten
- Punkten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- 2
- .
- Recht
- hat
- Berufungsgericht
- allerdings
- Voraussetzungen
- Inanspruchnahme
- Beklagten
- übergegangenem
- Recht
- bejaht
- .
- §
- Abs.
- Satz
- 31
- .
- Dezember
- geltenden
- Bundessozialhilfegesetzes
- auch
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- Januar
- Kraft
- getretenen
- geht
- bürgerlichem
- Recht
- bestehender
- Unterhaltsanspruch
- Hilfeempfängers
- leistungsberechtigten
- Person
- Höhe
- geleisteten
- Aufwendungen
- Träger
- Sozialhilfe
- .
- Bestimmungen
- genannten
- Ausschlussgründe
- liegt
- .
- 3
- .
- Unterhaltspflicht
- Beklagten
- Mutter
- steht
- Grunde
- Parteien
- Streit
- .
- Bedarf
- Mutter
- wird
- Unterbringung
- Heim
- bestimmt
- entspricht
- dort
- anfallenden
- eigenes
- Einkommen
- gedeckten
- Kosten
- vgl.
- Senatsurteil
- 7
- Juli
- FamRZ
- .
- hat
- Berufungsgericht
- Klägerin
- beigebrachten
- Aufstellungen
- zugrunde
- gelegt
- .
- Einwendungen
- hiergegen
- hat
- Beklagte
- erhoben
- .
- Heimkosten
- umfasst
- Mutter
- gewährte
- Hilfe
- Barund
- Zusatzbarbetrag
- monatlich
- €
- Dezember
- monatlich
- €
- September
- .
- Auch
- insoweit
- ist
- Berufungsgericht
- zutreffend
- entsprechenden
- unterhaltsrechtlichen
- Bedarf
- Mutter
- ausgegangen
- .
- §
- Abs.
- Satz
- umfasste
- Hilfe
- Lebensunterhalt
- Heim
- gleichartigen
- Einrichtung
- grundsätzlich
- auch
- nen
- angemessenen
- Barbetrag
- persönlichen
- Verfügung
- .
- Hilfeempfänger
- Teil
- Kosten
- Heimaufenthalts
- selbst
- trug
- erhielt
- zusätzlichen
- Barbetrag
- Einzelnen
- festgelegter
- Höhe
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Abs.
- Satz
- sieht
- ebenfalls
- Rahmen
- notwendigen
- Lebensunterhalts
- angemessenen
- Barbetrag
- .
- wird
- Besitzstandsregelung
- §
- Personen
- 31
- .
- Dezember
- Anspruch
- zusätzlichen
- Barbetrag
- Abs.
- Satz
- hatten
- Leistung
- vollen
- Kalendermonat
- Dezember
- festgestellten
- Höhe
- weiter
- erbracht
- .
- sollen
- Härten
- bisherige
- Leistungsempfänger
- aufgefangen
- werden
- Regelung
- Zusatzbarbetrag
- Sozialgesetzbuch
- aufgenommen
- worden
- ist
- Hohm
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Barbetrag
- dient
- erster
- Linie
- Befriedigung
- persönlicher
- Bedürfnisse
- täglichen
- Lebens
- Einrichtung
- gedeckt
- werden
- W.
- Schellhorn
- aaO
- §
- Rdn
- .
- 15
- ;
- Grube
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Zusatzbarbetrag
- werden
- letztlich
- Personen
- etwas
- besser
- gestellt
- Einkünften
- Kosten
- Aufenthalts
- Einrichtung
- beitragen
- können
- .
- Höhe
- Barbetrags
- Zusatzbarbetrags
- ist
- auch
- unterhaltsrechtlich
- Bedarf
- anzuerkennen
- .
- Heim
- lebende
- Unterhaltsberechtigte
- ist
- angewiesen
- persönlichen
- Leistungen
- Einrichtung
- umfassten
- Bedürfnisse
- bare
- Mittel
- verfügen
- können
- .
- Andernfalls
- wäre
- Lage
- etwa
- Aufwendungen
- Kleiderpflege
- Zeitschriften
- Schreibmaterial
- bestreiten
- sonstige
- Kleinigkeiten
- täglichen
- Lebens
- finanzieren
- Senatsurteile
- 7
- Juli
- FamRZ
- f.
- 15
- .
- Oktober
- FamRZ
- m.w
- .
- .
- -9-
- Höhe
- Zusatzbarbetrags
- hat
- Berufungsgericht
- Bedarf
- Begründung
- bejaht
- Leistungsempfänger
- Heimkosten
- teilweise
- selbst
- aufbringen
- könne
- habe
- bereits
- Vergangenheit
- regelmäßig
- Einkommen
- verfügt
- gehobeneren
- Lebensstandard
- ermöglicht
- habe
- .
- bisherigen
- Lebensverhältnissen
- werde
- auch
- Bedarf
- Heim
- geprägt
- .
- tatrichterliche
- Beurteilung
- ist
- Rechtsgründen
- beanstanden
- .
- Maß
- Elternteil
- geschuldeten
- Unterhalts
- richtet
- mäß
- §
- Abs.
- Lebensstellung
- erster
- Linie
- Vermögensverhältnissen
- ableitet
- .
- Nachteilige
- Veränderungen
- Einkommensverhältnisse
- Regel
- Eintritt
- Ruhestand
- verbunden
- sind
- haben
- eventuell
- Übergangszeit
- auch
- Änderung
- Lebensstellung
- Folge
- Senatsurteil
- 19
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- Anpassung
- Bedarfs
- derartige
- Veränderung
- geht
- hier
- indessen
- .
- Mutter
- Beklagten
- bezog
- bereits
- Jahren
- Renteneinkünfte
- Jahr
- Seniorenzentrum
- aufgenommen
- wurde
- .
- Lebensstandard
- zuvor
- Einkünften
- bestreiten
- konnte
- ist
- auch
- Altenheim
- zuzubilligen
- .
- etwas
- großzügiger
- bemessenes
- "
- "
- verfügte
- konnte
- bedarfsgerecht
- zugrunde
- gelegt
- werden
- .
- 4
- .
- Unterhaltspflichtig
- ist
- Beklagte
- allerdings
- nur
- insoweit
- Berücksichtigung
- sonstigen
- Verpflichtungen
- imstande
- ist
- Gefährdung
- eigenen
- angemessenen
- Unterhalts
- Unterhalt
- gewähren
- §
- Abs.
- .
- Höhe
- Leistungsfähigkeit
- Beklagten
- bestimmenden
- Einkommens
- hier
- maßgeblichen
- Zeit
- ist
- monatlich
- 2.253,79
- €
- netto
- unstreitig
- .
- Kläger
- stellt
- auch
- Abzüge
- Pflegeversicherung
- .
- wendet
- jedoch
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Einkommen
- Beklagten
- sei
- Aufwendungen
- Haftpflichtversicherung
- zusätzliche
- Altersversorgung
- bereinigen
- .
- genannten
- Versicherungen
- handele
- Kosten
- allgemeinen
- Lebenshaltung
- Selbstbehalt
- bestreiten
- seien
- .
- Maßnahmen
- zusätzlichen
- Altersversorgung
- seien
- Ausscheiden
- Erwerbsleben
- mehr
- veranlasst
- Beklagte
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- "
- vergleichsweise
- gute
- Rente
- "
- beziehe
- .
- Rügen
- haben
- teilweise
- Erfolg
- .
- Aufwendungen
- Hausratsversicherung
- sind
- schon
- Regel
- geringen
- Höhe
- allgemeinen
- Lebensbedarf
- zuzuordnen
- vorweg
- abziehbare
- Verbindlichkeiten
- behandeln
- .
- gilt
- gleichermaßen
- bezüglich
- Prämien
- private
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsprechung
- Höhe
- Unterhalts
- 10
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Insofern
- sind
- auch
- Inanspruchnahme
- Elternunterhalt
- anderen
- Maßstäbe
- anzulegen
- sonstigen
- Unterhaltsrechtsverhältnissen
- so
- auch
- Eschenbruch/Klinkhammer
- Unterhaltsprozess
- 5
- .
- Aufl
- .
- Kap
- .
- Rdn
- .
- f.
- ;
- vgl.
- auch
- Elternunterhalt
- :
- Grundlagen
- Strategien
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Soweit
- vertreten
- wird
- Belastungen
- Lebensstellung
- Inanspruchnahme
- Elternunterhalt
- geprägt
- hätten
- etwa
- Rechtsschutzversicherungen
- seien
- unterhaltsrechtlich
- anzuerkennen
- vgl.
- etwa
- OLG
- FamRZ
- kann
- Auffassung
- mehr
- gefolgt
- werden
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- angemessene
- Eigenbedarf
- Unterhaltspflichtigen
- konkreten
- Umstände
- Berücksichtigung
- besonderen
- Lebensverhältnisse
- Inanspruchnahme
- Elternunterhalt
- rechtlich
- vergleichsweise
- schwach
- ausgestalteten
- Anspruch
- vorliegen
- ermitteln
- .
- ist
- berücksichtigen
- Unterhaltspflichtige
- grundsätzlich
- spürbare
- dauerhafte
- Senkung
- Lebensstandards
- hinzunehmen
- braucht
- .
- steht
- Unterhaltspflichtigen
- Verhältnis
- Eltern
- üblichen
- Sätzen
- höherer
- Selbstbehalt
- .
- hat
- Senat
- gebilligt
- Ermittlung
- Elternunterhalt
- einzusetzenden
- bereinigten
- Einkommens
- allein
- etwa
- hälftigen
- Anteil
- Betrages
- abgestellt
- wird
- vorgesehenen
- Mindestselbstbehalt
- übersteigt
- .
- Handhabung
- kann
- Einzelfall
- angemessener
- Ausgleich
- Unterhaltsinteresse
- Eltern
- einerseits
- Interesse
- Unterhaltspflichtigen
- Wahrung
- angemessenen
- Selbstbehalts
- andererseits
- bewirkt
- werden
- .
- Zugleich
- kann
- ungerechtfertigte
- Nivellierung
- unterschiedlicher
- Verhältnisse
- vermieden
- werden
- Senatsurteile
- f.
- FamRZ
- .
- ;
- 19
- .
- März
- FamRZ
- ;
- 25
- .
- Juni
- FamRZ
- ;
- 21
- .
- April
- FamRZ
- .
- .
- FamRZ
- .
- Rücksicht
- können
- hier
- Rede
- stehenden
- geringen
- Aufwendungen
- aber
- Unterhaltspflichtigen
- verbleibenden
- Mitteln
- bestritten
- werden
- ;
- spürbare
- dauerhafte
- Senkung
- Lebensstandards
- folgt
- .
- Berufungsgericht
- vorgenommene
- Vorwegabzug
- Kosten
- ist
- gerechtfertigt
- .
- Kosten
- zusätzlichen
- Altersvorsorge
- hat
- Berufungsgericht
- Recht
- abzugsfähig
- anerkannt
- .
- Gesetz
- erlaubt
- Bestimmung
- Leistungsfähigkeit
- Verwandtenunterhalt
- Anspruch
- genommenen
- Unterhaltspflichtigen
- ausdrücklich
- Berücksichtigung
- sonstiger
- Verpflichtungen
- §
- Abs.
- .
- Unterschied
- unterhaltsberechtigten
- Elternteil
- besteht
- Regel
- noch
- länger
- Notwendigkeit
- Familie
- Unwägbarkeiten
- Lebens
- abzusichern
- Zukunft
- vorzusorgen
- .
- Hinblick
- muss
- Unterhaltspflichtigen
- ermöglicht
- werden
- angemessene
- Altersversorgung
- aufzubauen
- Senatsurteil
- 19
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- darf
- Unterhaltspflichtigen
- auch
- Hinweis
- Beeinträchtigung
- unterhaltsrechtlichen
- Leistungsfähigkeit
- Möglichkeit
- genommen
- werden
- primäre
- Altersvorsorge
- etwa
- gesetzliche
- Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- erfolgt
- zusätzliche
- Altersvorsorge
- treffen
- .
- Jahren
- hat
- Erkenntnis
- durchgesetzt
- primäre
- Vorsorge
- Zukunft
- mehr
- angemessene
- Altersversorgung
- ausreichen
- wird
- zusätzlich
- private
- Vorsorge
- treffen
- ist
- .
- eigene
- angemessene
- geht
- Sorge
- Unterhaltsberechtigten
- aber
- grundsätzlich
- ;
- gilt
- jedenfalls
- dann
- Unterhaltspflichtigen
- Inanspruchnahme
- Elternunterhalt
- vorrangig
- Sicherung
- eigenen
- angemessen
- Unterhalts
- gewährleistet
- wird
- Senatsurteile
- 14
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- f.
- FamRZ
- 2006,1511
- .
- Allerdings
- ist
- Beklagte
- 1
- Juli
- Erwerbsleben
- ausgeschieden
- so
- Berufungsgericht
- auch
- aufgeworfene
- Frage
- stellt
- gleichwohl
- zugebilligt
- werden
- kann
- zusätzlichen
- Altersvorsorgemaßnahmen
- fortzusetzen
- .
- Regelmäßig
- ist
- Eintritt
- tenalter
- Lebensabschnitt
- erreicht
- Rücksicht
- sinkenden
- Einkünfte
- Vorsorge
- getroffen
- worden
- ist
- .
- Lasten
- unterhaltsrechtlichen
- Leistungsfähigkeit
- weiterhin
- Versorgungsrücklagen
- gebildet
- werden
- können
- dürfte
- grundsätzlich
- dann
- verneinen
- sein
- selbständig
- Erwerbstätiger
- Erreichen
- gesetzlichen
- Altersgrenze
- Vorsorgemaßnahmen
- häufig
- auch
- ausgelegt
- sein
- dürften
- Ruhestand
- tritt
- .
- kann
- hier
- aber
- dahinstehen
- .
- Beklagte
- hat
- Erwerbstätigkeit
- Alter
- Jahren
- beendet
- Kläger
- Verstoß
- Erwerbsobliegenheit
- angelastet
- hätte
- .
- Hinblick
- Ausscheiden
- Dienstverhältnis
- kann
- weiter
- gehende
- primäre
- Altersversorgung
- erlangen
- .
- Dann
- kann
- aber
- verwehrt
- werden
- jedenfalls
- zusätzliche
- Altersvorsorge
- Erreichen
- gesetzlichen
- Altersgrenze
- auszubauen
- .
- kommt
- Ehefrau
- Beklagten
- offensichtlich
- erhebliche
- Versorgungslücke
- vorliegt
- 1
- .
- Januar
- Altersrente
- Frauen
- nur
- €
- monatlich
- bezieht
- .
- Auch
- Umstand
- verdeutlicht
- zusätzlichen
- Vorsorgebedarf
- .
- Höhe
- Vorsorgeaufwendungen
- übersteigen
- €
- monatlich
- Zusatzvorsorge
- maßgeblichen
- Umfang
- %
- Jahresbruttoeinkommens
- Beklagten
- rund
- €
- so
- unterhaltsrechtliche
- Anerkennung
- Bedenken
- bestehen
- vgl.
- Senatsurteil
- 14
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Beurteilung
- Berufungsgerichts
- Beklagte
- sei
- bereits
- Miteigentum
- Ehegatten
- stehende
- Eigentumswohnung
- hinreichend
- gesichert
- bestehen
- ebenfalls
- rechtlichen
- Bedenken
- .
- unbelastete
- Eigentumswohnung
- hat
- Größe
- nur
- m²
- .
- Miteigentum
- lässt
- monatliche
- Zahlung
- €
- anderweit
- bereits
- bestehender
- Absicherung
- Maßnahme
- Vermögensbildung
- erscheinen
- vgl.
- Senatsurteile
- 23
- November
- FamRZ
- 14
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Berufungsgericht
- hat
- abgelehnt
- Unterhaltspflicht
- Beklagten
- geborenen
- Sohn
- anzuerkennen
- .
- wendet
- Revision
- günstig
- .
- Annahme
- bestehen
- auch
- rechtlichen
- Bedenken
- .
- 5
- .
- monatlichen
- Nettoeinkommen
- Beklagten
- hat
- Berufungsgericht
- hälftigen
- Wohnvorteil
- Ehewohnung
- hinzugerechnet
- .
- Bemessung
- hat
- Fremdvermietung
- erzielbare
- objektive
- Marktmiete
- zugrunde
- gelegt
- gegebenen
- Verhältnissen
- ersparte
- Miete
- abgestellt
- .
- steht
- Rechtsprechung
- Senats
- Einklang
- vgl.
- Senatsurteil
- 19
- .
- März
- FamRZ
- f.
- wird
- auch
- Revision
- beanstandet
- .
- Zugrundelegung
- Miete
- €
- Quadratmeter
- Abzug
- Wohneigentum
- verbundenen
- Kosten
- ist
- Wohnvorteil
- €
- monatlich
- ermittelt
- worden
- Höhe
- ½
- €
- unterhaltsrelevante
- Einkommen
- Beklagten
- erhöht
- .
- 6
- .
- berücksichtigenden
- sonstigen
- Verpflichtungen
- Beklagten
- gehört
- auch
- Unterhaltspflicht
- Ehefrau
- Unterhaltsbedarf
- deckendes
- Einkommen
- erzielt
- .
- Beklagte
- schuldet
- Familienunterhalt
- §
- §
- .
- Auch
- Unterhaltsanspruch
- Weiteres
- Trennung
- Scheidung
- entwickelten
- Grundsätzen
- bemessen
- werden
- kann
- Gewährung
- frei
- verfügbaren
- Geldrente
- gerichtet
- ist
- Ehegatte
- Beitrag
- Familienunterhalt
- Ehe
- übernommenen
- Funktion
- leistet
- ist
- rechtlich
- unbedenklich
- Fall
- Konkurrenz
- anderen
- Ansprüchen
- einzelnen
- Familienmitglieder
- aufzuteilen
- Geld
- veranschlagen
- .
- Maß
- Familienunterhalts
- bestimmt
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- so
- §
- Orientierungshilfe
- herangezogen
- anzusetzende
- Betrag
- insoweit
- gleicher
- Weise
- Unterhaltsbedarf
- getrennt
- lebenden
- geschiedenen
- Ehegatten
- ermittelt
- werden
- kann
- Senatsurteile
- 19
- .
- Februar
- FamRZ
- ;
- 22
- .
- Januar
- 2/00
- FamRZ
- f.
- ;
- 20
- .
- März
- FamRZ
- 742
- ;
- 18
- .
- Oktober
- FamRZ
- 25
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- Berechnung
- darf
- bestimmten
- Mindestbedarf
- beschränken
- hat
- individuell
- ermittelten
- Vermögensverhältnissen
- auszugehen
- .
- Veränderungen
- unterliegenden
- Lebensverhältnisse
- können
- auch
- Unterhaltsansprüche
- nachrangig
- Berechtigter
- auswirken
- Einschränkung
- Bedarfs
- Ehegatten
- führen
- .
- Insofern
- wird
- allerdings
- Recht
- hingewiesen
- Vorwegabzug
- Elternunterhalts
- unteren
- mittleren
- Einkommensbereichen
- Unterhaltspflichtigen
- Quotenberechnung
- Betracht
- kommt
- unterbleiben
- kann
- andernfalls
- kann
- vorrangige
- Ziel
- angemessenen
- Unterhalt
- Ehegatten
- gewährleisten
- erreicht
- werden
- Eschenbruch/Klinkhammer
- aaO
- .
- Rdn
- .
- .
- Unterhaltsbemessung
- ist
- gemeinsame
- Haushaltsführung
- Ehegatten
- eintretende
- Ersparnis
- berücksichtigen
- wachsendem
- Lebensstandard
- Regel
- steigt
- vgl.
- Senatsurteil
- 14
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Bestimmung
- Elternunterhalts
- Berücksichtigung
- Haushaltsersparnis
- einbeziehenden
- senen
- Unterhalts
- Ehefrau
- ermitteln
- ist
- folgenden
- Berechnungsweg
- gewählt
- :
- Unterhaltstabellen
- vorgesehenen
- Selbstbehaltssätzen
- Beklagten
- Unterhaltspflichtigen
- Ehefrau
- Unterhaltsberechtigte
- wird
- so
- genannter
- Familienselbstbehalt
- gebildet
- .
- Haushaltsersparnis
- wird
- %
- Familieneinkommens
- veranschlagt
- Differenz
- Selbstbehalt
- Unterhaltspflichtigen
- Ehegatten
- Verhältnis
- gesetzt
- zusammengerechneten
- Selbstbehalten
- Ehegatten
- Familieneinkommen
- Abzug
- gebracht
- .
- verbleibende
- Betrag
- wird
- Ehegatten
- aufgeteilt
- .
- Sodann
- wird
- Anteil
- Unterhaltspflichtigen
- Anteil
- Familieneinkommen
- entsprechende
- Anteil
- Haushaltsersparnis
- zugerechnet
- .
- ergebenden
- Betrag
- wird
- Selbstbehalt
- Unterhaltspflichtigen
- Abzug
- gebracht
- .
- %
- ergebenden
- Differenz
- stellen
- Elternunterhalt
- verfügbaren
- Mittel
- .
- Zahlen
- verdeutlicht
- ergibt
- folgende
- Berechnung
- Beispiel
- Eschenbruch/Klinkhammer
- aaO
- 2
- .
- Kap
- .
- Rdn
- .
- :
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- €
- Einkommen
- unterhaltsberechtigten
- Ehefrau
- €
- Familieneinkommen
- €
- Familienbedarf
- %
- Familieneinkommens
- %
- Haushaltsersparnis
- s.
- oben
- Anteil
- Unterhaltspflichtigen
- ½
- €
- €
- Haushaltsersparnis
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- %
- €
- €
- Selbstbehalt
- Unterhaltspflichtigen
- Juli
- verbleiben
- €
- €
- ½
- €
- sind
- Elternunterhalt
- einsetzbar
- .
- Berechnungsweg
- ist
- entgegengehalten
- worden
- deutlich
- geringere
- Leistungsfähigkeit
- ergebe
- nur
- unterschiedlichen
- Selbstbehaltsbeträgen
- Ausdruck
- kommende
- Haushaltsersparnis
- berücksichtigt
- werde
- .
- Leistungsfähigkeit
- müsse
- aber
- höher
- sein
- Vorteil
- Zusammenlebens
- linear
- ansteigend
- beurteilt
- werde
- OLG
- FamRZ
- f.
- ;
- Kritik
- teilweise
- zustimmend
- Eschenbruch/Klinkhammer
- aaO
- 2
- .
- Kap
- .
- Rdn
- .
- :
- Klinkhammer
- vertritt
- Auffassung
- Haushaltsersparnis
- Einkommensbereichen
- nur
- geringfügig
- Familienselbstbehalts
- liegen
- hinreichend
- berücksichtigt
- wird
- Unterhaltspflicht
- spät
- einsetzen
- dürfte
- ;
- vgl.
- auch
- .
- .
- Weiterhin
- ist
- kritisiert
- worden
- Methode
- gleich
- hohen
- Einkünften
- Ehegatten
- Elternunterhaltsanspruch
- gelange
- allein
- stehenden
- Unterhaltspflichtigen
- gleichem
- Einkommen
- entspreche
- Alleinstehenden
- Haushaltsersparnis
- zugute
- komme
- Schausten
- .
- .
- Senat
- teilt
- Auffassung
- Ergebnis
- jedenfalls
- Einkünfte
- vorliegenden
- Fall
- Rede
- stehenden
- Größenordnung
- nämlich
- Familieneinkommen
- rund
- €
- rund
- €
- angemessen
- ist
- .
- Ließe
- erhöhte
- Haushaltsersparnis
- Betracht
- ergäbe
- deutlich
- höherer
- Unterhalt
- .
- folgt
- Haushaltsersparnis
- gerade
- Entlastung
- eintritt
- Bedeutung
- entsprechend
- berücksichtigt
- worden
- ist
- .
- zeigt
- folgende
- Berechnung
- :
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- 3.000,00
- €
- Einkommen
- unterhaltsberechtigten
- Ehefrau
- €
- Familieneinkommen
- 4.000,00
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- verbleibendes
- Einkommen
- 1.550,00
- €
- ½
- individueller
- Familienbedarf
- €
- €
- 3.225,00
- €
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- 3.000,00
- €
- Anteil
- Unterhaltspflichtigen
- individuellen
- Familienbedarf
- :
- €
- Elternunterhalt
- einsetzbar
- €
- €
- Auch
- vorliegenden
- Fall
- hätten
- Außerachtlassung
- Haushaltsersparnis
- Differenz
- Selbstbehaltsbeträge
- hinausgeht
- deutlich
- Unterhalt
- einzusetzende
- Beträge
- ergeben
- Berufungsgericht
- errechneten
- .
- Hinblick
- führt
- angefochtene
- Entscheidung
- angemessenen
- Verteilung
- Unterhalt
- Verfügung
- stehenden
- Mittel
- .
- angemessen
- kann
- Verteilung
- nur
- dann
- angesehen
- werden
- gemeinsame
- Haushaltsführung
- Ehegatten
- eintretende
- Ersparnis
- wachsendem
- Lebensstandard
- regelmäßig
- steigt
- Weise
- berücksichtigt
- hieraus
- auch
- höhere
- Leistungsfähigkeit
- Unterhaltspflichtigen
- folgt
- .
- ist
- auch
- Berechnungsweise
- FamRZ
- entgegen
- halten
- Differenz
- Selbstbehaltsbeträge
- hinausgehende
- Ersparnis
- pauschal
- nur
- konkreter
- Feststellung
- Einzelfall
- berücksichtigt
- .
- Berufungsgericht
- gefundene
- Ergebnis
- entspricht
- vorgenannten
- Anforderungen
- ebenfalls
- .
- 7
- .
- angefochtene
- Urteil
- kann
- teilweise
- Bestand
- haben
- .
- Senat
- kann
- Sache
- jedoch
- abschließend
- entscheiden
- weitere
- tatrichterliche
- Feststellungen
- erwarten
- sind
- .
- Senat
- hält
- Regel
- angemessen
- sachgerecht
- Fallgestaltung
- Unterhaltspflichtige
- höhere
- Einkünfte
- verfügt
- Ehegatte
- Leistungsfähigkeit
- folgt
- ermitteln
- :
- zusammengerechneten
- Einkommen
- Ehegatten
- Familieneinkommen
- wird
- Familienselbstbehalt
- Abzug
- gebracht
- .
- verbleibende
- Einkommen
- wird
- Ermittlung
- individuellen
- Familienbedarf
- benötigten
- Betrages
- Regel
- %
- bemessende
- Haushaltsersparnis
- vermindert
- s.
- unten
- .
- Hälfte
- ergebenden
- Betrages
- kommt
- Familienselbstbehalts
- Familienunterhalt
- zugute
- .
- so
- bemessenen
- individuellen
- Familienbedarf
- hat
- Unterhaltspflichtige
- Verhältnis
- Einkünfte
- Ehegatten
- beizutragen
- .
- Elternunterhalt
- kann
- Unterhaltspflichtige
- Differenz
- Einkommen
- Anteil
- Familienunterhalt
- einsetzen
- .
- Beispiel
- verdeutlicht
- ergibt
- folgende
- Berechnung
- :
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- 3.000,00
- €
- Einkommen
- unterhaltsberechtigten
- Ehefrau
- €
- Familieneinkommen
- 4.000,00
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- 1.550,00
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Unterhaltspflichtigen
- %
- €
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- 3.000,00
- €
- abzüglich
- €
- Elternunterhalt
- einsetzbar
- €
- €
- Vereinfachend
- kann
- individuelle
- Familienbedarf
- auch
- Addition
- Familienselbstbehalts
- Beispiel
- :
- €
- Betrages
- Höhe
- %
- Familienselbstbehalt
- bereinigten
- Gesamteinkommens
- Ehegatten
- obigen
- Beispiel
- :
- %
- €
- €
- errechnet
- werden
- .
- Ermittlung
- Haushaltsersparnis
- bezogen
- Familienselbstbehalt
- übersteigende
- Einkommen
- Ehegatten
- kann
- gewährleistet
- werden
- zunehmenden
- Einkünften
- ansteigende
- Ersparnis
- Unterhaltsberechnung
- erfasst
- wird
- .
- Höhe
- Teilbetrages
- Familieneinkommens
- Familienselbstbehalt
- entspricht
- wird
- Haushaltsersparnis
- bereits
- unterschiedlichen
- Selbstbehaltssätze
- Ehegatten
- 30
- .
- Juni
- :
- €
- €
- ;
- Differenz
- :
- €
- ;
- 1
- Juli
- :
- €
- €
- ;
- Differenz
- €
- ;
- jeweils
- gemäß
- Düsseldorfer
- Tabelle
- Rechnung
- getragen
- .
- Berücksichtigung
- Haushaltsersparnis
- Differenz
- Selbstbehaltsbeträgen
- übersteigt
- konkreten
- Darlegung
- Einzelfall
- abhängig
- machen
- so
- FamRZ
- hält
- Senat
- wenig
- praktikabel
- ebenso
- aaO
- 2
- .
- Kap
- .
- Rdn
- .
- Lebenserfahrung
- steigendem
- Einkommen
- wachsende
- Haushaltsersparnis
- spricht
- .
- Bemessung
- Haushaltsersparnis
- leitet
- Senat
- Verhältnis
- unterschiedlichen
- Selbstbehaltsbeträge
- .
- Verhältnis
- kann
- Veränderungen
- unterliegen
- ;
- erscheint
- Aussagekraft
- Umfangs
- Haushaltsersparnis
- Familienselbstbehalt
- übersteigenden
- Einkommens
- eintritt
- zwingend
- .
- liegend
- ist
- vielmehr
- Anlehnung
- Regelungen
- Sozialrecht
- Haushaltsersparnis
- %
- abzustellen
- .
- §
- Abs.
- .
- Gesetzes
- Änderung
- Zweiten
- Buches
- Sozialgesetzbuch
- anderer
- Gesetze
- 24
- .
- März
- .
- beträgt
- Regelleistung
- Sicherung
- Lebensunterhalts
- Partnern
- Bedarfsgemeinschaft
- 18
- .
- Lebensjahr
- vollendet
- haben
- jeweils
- %
- monatlichen
- Regelleistung
- Absatz
- .
- §
- Abs.
- Verordnung
- Durchführung
- §
- Zwölften
- Buches
- Sozialgesetzbuch
- Regelsatzverordnung
- .
- 1
- .
- Verordnung
- Änderung
- Regelsatzverordnung
- 20
- November
- .
- sieht
- Regelsatz
- jeweils
- %
- Eckregelsatzes
- beträgt
- Ehegatten
- partner
- zusammenleben
- Gesamtleistung
- %
- gemischten
- Bedarfsgemeinschaften
- auch
- Änderung
- §
- Abs.
- Regelsatzverordnung
- :
- .
- .
- Bundesverfassungsgericht
- beanstandeten
- BVerfG
- FamRZ
- Reduzierung
- Bedarfssätze
- liegt
- offensichtlich
- Auffassung
- zugrunde
- gemeinsame
- Wirtschaften
- Aufwendungen
- erspart
- werden
- jeweils
- %
- veranschlagt
- werden
- können
- .
- entspricht
- Rechtsprechung
- Senats
- Berücksichtigung
- Familienselbstbehalt
- Haushaltsersparnis
- Einkommen
- Unterhaltspflichtigen
- Hälfte
- individuellen
- Familienbedarf
- anderen
- Hälfte
- Elternunterhalt
- verfügbar
- Ansatz
- gebracht
- wird
- .
- ist
- auch
- Gründen
- Rechtssicherheit
- Praktikabilität
- grundsätzlich
- billigen
- Ermittlung
- Elternunterhalt
- einzusetzenden
- Einkommens
- allein
- etwa
- hälftigen
- Anteil
- Betrages
- abgestellt
- wird
- Mindestbedarf
- übersteigt
- vgl.
- .
- 8
- .
- Heranziehung
- Grundsätze
- ergibt
- folgende
- Berechnung
- Unterhalts
- Beklagte
- Mutter
- aufzubringen
- hat
- :
- Berufungsgericht
- zugrunde
- gelegte
- Einkommen
- Beklagten
- ist
- Wohnwerts
- €
- 2.174,44
- €
- erfolgten
- Abzüge
- Kosten
- Haftpflichtversicherung
- monatlich
- €
- €
- erhöhen
- .
- beläuft
- €
- .
- Einkommen
- Ehefrau
- Beklagten
- betrug
- Juni
- monatlich
- €
- Januar
- monatlich
- €
- .
- Grundlage
- ist
- zunächst
- Leistungsfähigkeit
- Beklagten
- ermitteln
- :
- September
- Juni
- Einkommen
- Beklagten
- €
- Einkommen
- Ehefrau
- €
- Familieneinkommen
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- €
- gemäß
- Düsseldorfer
- Tabelle
- :
- Stand
- 1
- Juli
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- 2.200,00
- €
- €
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- 2.200,00
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Beklagten
- %
- €
- Einkommen
- Beklagten
- €
- abzüglich
- €
- €
- Juli
- Dezember
- Familieneinkommen
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- €
- gemäß
- Düsseldorfer
- Tabelle
- :
- Stand
- 1
- Juli
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Beklagten
- %
- €
- Einkommen
- Beklagten
- €
- abzüglich
- €
- €
- Januar
- September
- Einkommen
- Beklagten
- €
- Einkommen
- Ehefrau
- €
- Familieneinkommen
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Beklagten
- %
- €
- Einkommen
- Beklagten
- €
- abzüglich
- €
- €
- ungedeckten
- Bedarf
- Mutter
- haftet
- Beklagte
- anteilig
- Brüdern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- ist
- auch
- Leistungsfähigkeit
- Grundlage
- Berufungsgericht
- getroffenen
- Revision
- beanstandeten
- Feststellungen
- ermitteln
- .
- Anteil
- Bruders
- Beklagten
- September
- Juni
- Einkommen
- Bruders
- 2.059,11
- €
- Einkommen
- Ehefrau
- Bruders
- €
- Familieneinkommen
- 3.100,92
- €
- Familienselbstbehalt
- 2.200,00
- €
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- 2.200,00
- €
- individueller
- Familienbedarf
- 2.605,42
- €
- Anteil
- Bruders
- %
- €
- Einkommen
- Bruders
- 2.059,11
- €
- abzüglich
- €
- €
- Juli
- Einkommen
- Bruders
- 2.059,11
- €
- Einkommen
- Ehefrau
- Bruders
- €
- Familieneinkommen
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Bruders
- %
- €
- Einkommen
- Bruders
- 2.059,11
- €
- abzüglich
- €
- €
- Anteil
- Bruders
- :
- September
- Dezember
- Einkommen
- Bruders
- Einkommen
- Ehefrau
- Bruders
- €
- €
- Familieneinkommen
- €
- Familienselbstbehalt
- 2.200,00
- €
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- 2.200,00
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Bruders
- %
- €
- Einkommen
- Bruders
- €
- abzüglich
- €
- €
- Januar
- Juni
- Einkommen
- Bruders
- Einkommen
- Ehefrau
- Bruders
- €
- €
- Familieneinkommen
- 3.254,12
- €
- Familienselbstbehalt
- 2.200,00
- €
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- ½
- Familienselbstbehalt
- €
- 2.200,00
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Bruders
- %
- €
- Einkommen
- Bruders
- €
- abzüglich
- €
- €
- Juli
- Familieneinkommen
- 3.254,12
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- abzüglich
- %
- Haushaltsersparnis
- €
- €
- ½
- €
- Familienselbstbehalt
- €
- individueller
- Familienbedarf
- €
- Anteil
- Bruders
- %
- €
- Einkommen
- Bruders
- €
- abzüglich
- €
- €
- Insgesamt
- errechnet
- somit
- folgende
- Haftungsanteil
- Beklagten
- :
- Beklagter
- €
- €
- €
- €
- Bruder
- €
- €
- €
- €
- Bruder
- €
- €
- €
- €
- €
- €
- €
- gesamt
- Quote
- Beklagten
- %
- %
- %
- %
- Bedarf
- Mutter
- hat
- Beklagte
- folgendem
- Umfang
- aufzukommen
- :
- Bedarf
- Mutter
- :
- Anteil
- Beklagten
- :
- September
- €
- €
- Oktober
- €
- €
- November
- €
- €
- Dezember
- €
- €
- Januar
- €
- €
- Februar
- €
- €
- März
- €
- €
- April
- €
- €
- Mai
- €
- €
- Juni
- €
- €
- Juli
- €
- €
- €
- €
- September
- €
- €
- Oktober
- €
- €
- November
- €
- €
- Dezember
- €
- €
- Januar
- €
- €
- Februar
- €
- €
- März
- €
- €
- April
- €
- €
- Mai
- €
- €
- Juni
- €
- €
- Juli
- €
- €
- €
- €
- September
- €
- €
- insgesamt
- abschließende
- Angemessenheitskontrolle
- gibt
- Anlass
- Ergebnis
- korrigieren
- .
- Weber-Monecke
- Dose
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
|