|
|
- BESCHLUSS
- 7
- .
- Dezember
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Nr.
- §
- Abs.
- ;
- EGBGB
- Art
- .
- Abs.
- .
- Ermittlung
- Ehezeitanteils
- Rentenanwartschaft
- österreichischen
- Pensionsversicherungsanstalt
- schuldrechtlichen
- .
- Beschluss
- 7
- .
- Dezember
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 7
- .
- Dezember
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Weber-Monecke
- Dr.
- Dose
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 2
- .
- Senats
- Familiensachen
- Schleswig-Holsteinischen
- Oberlandesgerichts
- 5
- .
- August
- wird
- Kosten
- Antragsgegners
- zurückgewiesen
- .
- :
- €
- .
- Gründe
- :
- Parteien
- streiten
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- .
- geborene
- Antragstellerin
- Folgenden
- :
- Ehefrau
- geborene
- Antragsgegner
- Folgenden
- :
- Ehemann
- hatten
- 3
- .
- April
- Ehe
- geschlossen
- .
- sind
- Ehemann
- jedenfalls
- auch
- deutsche
- Staatsangehörige
- .
- zogen
- Ehemann
- März
- Rentenanwartschaften
- Pensionsversicherungsanstalt
- früher
- :
- Pensionsversicherungsanstalt
- Angestellten
- erwarb
- .
- Anfang
- Dezember
- zugestellten
- Scheidungsantrag
- Ehefrau
- wurde
- Ehe
- Urteil
- Landgerichts
- geschieden
- .
- Beschluss
- 5
- .
- Mai
- hat
- Justizminister
- Landes
- sprochen
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Anerkennung
- Urteils
- gegeben
- sind
- .
- Antrag
- Ehefrau
- hat
- Amtsgericht
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- durchgeführt
- ehezeitlich
- erworbenen
- Anwartschaften
- Parteien
- Bundesversicherungsanstalt
- Angestellte
- ;
- jetzt
- Deutsche
- Rentenversicherung
- Bund
- ausgeglichen
- .
- weiteren
- Anwartschaften
- Ehemannes
- Pensionsversicherungsanstalt
- hat
- Amtsgericht
- Ehefrau
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- vorbehalten
- .
- Parteien
- beziehen
- inzwischen
- Vollrente
- Alters
- Bundesversicherungsanstalt
- Angestellte
- .
- Antragsgegner
- bezieht
- Mai
- Pension
- österreichischen
- Pensionsversicherungsanstalt
- ursprünglich
- monatlich
- €
- belief
- Januar
- monatlich
- öS
- 1.335,79
- €
- beträgt
- .
- Pension
- Antragsgegners
- liegen
- insgesamt
- Versicherungsmonate
- zugrunde
- Ehezeit
- 1
- .
- April
- 30
- November
- §
- Abs.
- fallen
- .
- 26
- .
- Juni
- zugestellten
- Schriftsatz
- hat
- Ehefrau
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- Umfang
- Abtretung
- künftig
- fällig
- werdenden
- Pensionsansprüche
- Pensionsversicherungsanstalt
- beantragt
- .
- Amtsgericht
- hat
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- durchgeführt
- Ehefrau
- monatliche
- Ausgleichsrente
- DM
- zugesprochen
- Ehemann
- Abtretung
- entsprechender
- Pensionsansprüche
- verpflichtet
- .
- Beschwerde
- Ehemannes
- hat
- Oberlandesgericht
- Ausgleichsrente
- Zurückweisung
- weitergehenden
- Rechtsmittels
- €
- Juni
- 289,89
- €
- Zeit
- Juli
- Dezember
- €
- Zeit
- Januar
- herabgesetzt
- .
- richtet
- Beschwerdegericht
- sene
- Rechtsbeschwerde
- Ehemannes
- vollständige
- Abweisung
- Antrags
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- begehrt
- .
- II
- .
- zulässige
- Rechtsmittel
- ist
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Recht
- ist
- Berufungsgericht
- internationalen
- Zuständigkeit
- ausgegangen
- Lage
- Rechtsstreits
- Amts
- prüfen
- ist
- Senatsurteil
- m.w
- .
- .
- Vorbehaltlich
- abweichender
- internationaler
- Vorschriften
- besteht
- ständiger
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- immer
- dann
- autonomen
- Gerichtsstandsbestimmungen
- deutsches
- Gericht
- örtlich
- zuständig
- ist
- Senatsurteil
- 28
- .
- September
- FamRZ
- .
- Verfahren
- Versorgungsausgleich
- folgt
- internationale
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit
- Scheidung
- auch
- Versorgungsausgleichsverfahren
- §
- Abs.
- Verbund
- Scheidungssache
- selbständig
- durchgeführt
- wird
- Senatsbeschlüsse
- 30
- .
- September
- FamRZ
- 24
- .
- April
- .
- muss
- Verzahnung
- öffentlich-rechtlichen
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- vgl.
- Abs.
- Nr.
- Einklang
- Regelung
- anwendbaren
- materiellen
- Recht
- Art
- .
- Abs.
- EGBGB
- auch
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- gelten
- .
- 2
- .
- Ebenfalls
- Recht
- hat
- Beschwerdegericht
- Antrag
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- deutschem
- Recht
- behandelt
- .
- Art
- .
- Abs.
- EGBGB
- blieb
- 1
- .
- September
- abgeschlossene
- Vorgänge
- also
- auch
- hier
- 16
- .
- Januar
- rechtskräftig
- geschiedene
- Ehe
- Parteien
- Recht
- anwendbar
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- 25
- Juli
- Neuregelung
- internationalen
- Privatrechts
- galt
- .
- Art
- .
- Abs.
- 1
- .
- September
- geltenden
- Fassung
- war
- Scheidung
- Ehe
- Recht
- Staates
- maßgebend
- Ehemann
- Zeit
- Erhebung
- Scheidungsklage
- angehörte
- .
- Zwar
- hat
- Vorschrift
- gleichheitswidrigen
- Anknüpfung
- verfassungswidrig
- erklärt
- FamRZ
- .
- Orientierung
- verfassungskonformen
- Restbestand
- Art
- .
- Abs.
- .
- hat
- Senat
- internationale
- Zuständigkeit
- primär
- Staatsangehörigkeit
- Ehegatten
- angeknüpft
- verfassungsrechtlich
- unbedenklich
- ist
- 30
- .
- September
- aaO
- f.
- ;
- BVerfG
- Nr.
- .
- führt
- hier
- Zuständigkeit
- deutschen
- Gerichte
- Parteien
- deutsche
- Staatsangehörigkeit
- besitzen
- .
- Scheidungsstatut
- folgte
- schon
- früherem
- Kollisionsrecht
- Versorgungsausgleich
- anwendbare
- Recht
- .
- Versorgungsausgleich
- ist
- insoweit
- selbständiger
- Vorgang
- anzusehen
- folgt
- auch
- intertemporaler
- Hinsicht
- Scheidung
- .
- Rechtshängigkeit
- Scheidungsantrags
- festgelegte
- Scheidungsstatut
- ist
- auch
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- maßgebend
- ankommt
- Versorgungsausgleich
- Folgesache
- außerhalb
- Scheidungsverbunds
- selbständigen
- Verfahren
- durchgeführt
- wird
- 26
- .
- Oktober
- FamRZ
- ;
- gegenwärtigen
- Recht
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 6
- Juli
- FamRZ
- .
- 3
- .
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- hält
- auch
- sonst
- Angriffen
- Rechtsbeschwerde
- stand
- .
- Recht
- hat
- Beschwerdegericht
- Ehezeitanteil
- Versorgung
- Antragsgegners
- Pensionsversicherungsanstalt
- §
- Abs.
- Nr.
- Verbindung
- §
- Abs.
- rata
- temporis
- ermittelt
- .
- verstößt
- insbesondere
- §
- Satz
- niedergelegten
- Halbteilungsgrundsatz
- ausgleichsberechtigte
- Ehegatte
- Hälfte
- ehezeitlich
- erworbenen
- Versorgungsanwartschaften
- -rechten
- anderen
- Ehegatten
- beteiligen
- ist
- .
- Einzelregelungen
- §
- dienen
- Verwirklichung
- Grundsatzes
- verschiedenen
- Versorgungsanrechten
- Vorgaben
- Berechnungshinweisen
- -kriterien
- Hilfe
- jeweils
- Ehezeit
- maßgeblichen
- Vorschriften
- erworbene
- Anteil
- Versorgungsanrechts
- ermitteln
- ist
- Senatsbeschluss
- 15
- .
- Januar
- ZB
- FamRZ
- .
- Bemessung
- Ehezeitanteils
- ist
- Belang
- Versorgungsregelung
- österreichischen
- Pensionsversicherungsanstalt
- Jahre
- unerheblich
- geändert
- wurde
- .
- Bemessungsgrundlage
- Versorgung
- früher
- einkommensstärksten
- Monaten
- Versicherungszeit
- richtete
- ist
- hier
- relevante
- Zeit
- entsprechenden
- Versicherungsmonate
- abzustellen
- .
- wurde
- seinerzeit
- stets
- Grundversorgung
- %
- Bemessungsgrundlage
- gewährleistet
- hier
- Nachweis
- ten
- voraussetzt
- .
- Derartige
- Änderungen
- allgemeiner
- Bemessungsgrundlagen
- sind
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- berücksichtigen
- auch
- erst
- Ende
- Ehezeit
- eingetreten
- sind
- .
- Wird
- also
- Satzung
- Versorgungswerks
- ausgleichspflichtige
- Ehegatte
- angehört
- Ende
- Ehezeit
- Weise
- geändert
- Qualität
- Höhe
- Versorgungsanwartschaft
- auswirkt
- so
- ist
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- Rahmen
- verfahrensrechtlichen
- Möglichkeiten
- berücksichtigen
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- öffentlich-rechtliche
- Zusatzversorgungseinrichtungen
- beschränkt
- gilt
- allgemein
- Änderungen
- Satzung
- Versorgungseinrichtung
- Mitglieder
- entziehen
- können
- Senatsbeschluss
- 26
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- Rente
- Pensionsversicherungsanstalt
- errechnet
- Produkt
- Bemessungsgrundlage
- Versicherungsdauer
- abhängigen
- Steigerungssatz
- .
- Bemessungsgrundlage
- hat
- österreichische
- Sozialversicherung
- hier
- maßgeblichen
- Zeit
- nur
- durchschnittliche
- Einkommen
- einkommenshöchsten
- Monate
- erstmaligen
- Eintritt
- Versicherung
- Ende
- letzten
- Versicherungsjahres
- berücksichtigt
- ;
- ergab
- Ehemann
- Bemessungsgrundlage
- öS.
- Versicherungsfälle
- Stichtag
- 31
- .
- Dezember
- wird
- Bemessungszeitraum
- schrittweise
- einkommenshöchsten
- Versicherungsmonate
- erhöht
- §
- Abs.
- ASVG
- ;
- vgl.
- 22
- .
- Juni
- 8)
- .
- so
- ermittelte
- Bemessungsgrundlage
- ist
- Steigerungssatz
- multiplizieren
- je
- Versicherungsmonate
- bestimmten
- Prozentsatz
- hier
- maßgeblichen
- Zeitpunkt
- %
- weiteren
- Steigerung
- Versicherungsmonate
- allgemeinen
- Renteneintrittsgrenze
- hier
- :
- 60
- .
- Lebensjahr
- beläuft
- Ehemann
- %
- ergab
- .
- kommen
- sondere
- Steigerungsbeträge
- Höherversicherung
- hier
- öS
- belaufen
- .
- Anders
- deutschen
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- wird
- also
- gesamte
- Versicherungszeit
- erzielte
- Einkommen
- Form
- zeitlich
- zuzuordnenden
- Entgeltpunkten
- berücksichtigt
- nur
- herausgehobener
- Teil
- .
- weist
- auszugleichende
- Versorgung
- Ähnlichkeiten
- deutschen
- Beamtenversorgung
- .
- Ehezeitanteil
- ist
- §
- Nr.
- ermitteln
- .
- Vorschrift
- erfasst
- Leistungen
- nur
- Anrechnungszeit
- auch
- Grundsätzen
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- bemessen
- .
- Negativfassung
- vorrangige
- Anwendung
- Nr.
- ausschließt
- wird
- Nr.
- §
- Nr.
- Auffangtatbestand
- Versicherungen
- anderen
- Faktoren
- bemessen
- Eherecht
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m.w
- .
- ;
- Wick
- .
- .
- Versorgungsordnung
- Pensionsversicherungsanstalt
- richtet
- Antragsgegner
- gezahlte
- Rente
- nur
- Dauer
- Anrechnungszeit
- Summe
- höchsten
- monatlichen
- Beiträge
- Bemessungsgrundlage
- wesentlichen
- Höhe
- Rente
- gewinnt
- .
- Bemessung
- Ehezeitanteils
- §
- Nr.
- scheidet
- .
- Andererseits
- bemisst
- Rente
- auch
- gesetzlichen
- Rentenversicherungen
- geltenden
- Grundsätzen
- Sinne
- Nr.
- .
- entscheidender
- Unterschied
- Bemessung
- Renten
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- folgt
- Multiplikation
- Bemessungsgrundlage
- Steigerungsbetrag
- Zahl
- zurückgelegten
- Versicherungsjahre
- abhängig
- ist
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 20
- .
- September
- ZB
- FamRZ
- ;
- 12
- .
- Oktober
- -9-
- FamRZ
- 35
- f.
- 15
- .
- Dezember
- FamRZ
- .
- Letztlich
- bemisst
- Pension
- Ehemannes
- auch
- nur
- Bruchteil
- entrichteten
- Beiträge
- Sinne
- §
- Nr.
- ist
- auch
- Versicherungsdauer
- abhängig
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Versorgung
- Antragsgegners
- Pensionsversicherungsanstalt
- Recht
- Nr.
- bemessen
- vgl.
- auch
- schon
- AG
- FamRZ
- .
- Bewertung
- Ehezeitanteils
- Pension
- Ehemannes
- Pensionsversicherungsanstalt
- §
- Nr.
- spricht
- auch
- zeitanteilige
- Berechnung
- Berücksichtigung
- vollen
- Bemessungsgrundlage
- führt
- hier
- möglicherweise
- erst
- Ende
- Ehezeit
- erreicht
- wurde
- .
- Ehemann
- hatte
- Ende
- Ehezeit
- seinerzeit
- geltenden
- Versorgungsordnung
- schon
- Grundversorgung
- %
- Bemessungsgrundlage
- erreicht
- Ehezeit
- nur
- Monate
- Jahre
- ;
- Steigerungssatz
- somit
- %
- Versicherungszeiten
- zurückgelegt
- hat
- .
- Ebenso
- unerheblich
- ist
- Ehemann
- schon
- Lebensjahren
- Versorgungsansprüche
- hätte
- geltend
- machen
- können
- .
- weiteren
- Beitragszahlungen
- ist
- zwar
- auch
- Bemessungsgrundlage
- angestiegen
- ;
- rata
- errechnende
- Ehezeitanteil
- hat
- aber
- entsprechend
- verringert
- .
- Somit
- unterfällt
- hier
- auszugleichende
- Versorgung
- Pensionsversicherungsanstalt
- Berechnungsgrundlage
- Vorschrift
- Nr.
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- Anwendbarkeit
- Vorschrift
- §
- ausschließt
- .
- Auch
- Oberlandesgericht
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- Bruttorente
- Ehemannes
- zugrunde
- gelegt
- Beschränkung
- Ausgleichsanspruchs
- §
- Nr.
- Erwägung
- gezogen
- hat
- ist
- Ergebnis
- beanstanden
- .
- Zwar
- scheidet
- §
- Nr.
- schuldrechtlicher
- Versorgungsausgleich
- Ausgleichsberechtigte
- Lebensverhältnissen
- angemessenen
- Unterhalt
- Einkünften
- Vermögen
- bestreiten
- kann
- Gewährung
- Ausgleichsrente
- Ausgleichspflichtigen
- Berücksichtigung
- beiderseitigen
- wirtschaftlichen
- Verhältnisse
- unbillige
- Härte
- bedeuten
- würde
- .
- unbillige
- Härte
- Sinne
- Vorschrift
- liegt
- stets
- dann
- Ausgleichspflichtigen
- Erfüllung
- Ausgleichsanspruchs
- eigene
- notwendige
- Lebensbedarf
- verbleiben
- würde
- .
- kommt
- Anwendung
- §
- Nr.
- aber
- auch
- dann
- Betracht
- angemessene
- Bedarf
- Ausgleichspflichtigen
- weiterer
- Ausgleichsberechtigten
- gleichrangiger
- Unterhaltsberechtigter
- gefährdet
- ist
- Senatsbeschluss
- 9
- November
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- hat
- Ehemann
- hier
- vorgetragen
- .
- Oberlandesgericht
- ist
- Bemessung
- Ausgleichsrente
- Bruttobetrag
- Versorgungsrente
- Ehemannes
- Vorwegabzug
- Steuern
- Beiträge
- Pflegeversicherung
- ausgegangen
- .
- Insoweit
- hat
- Senat
- bereits
- wiederholt
- ausgesprochen
- System
- gesetzlichen
- Pflegeversicherung
- angelegten
- Unterschieden
- beitragsrechtlichen
- Behandlung
- Ausgleichspflichtigen
- bezogenen
- Rente
- einerseits
- Ausgleichsberechtigten
- gezahlten
- Ausgleichsrente
- andererseits
- evidenten
- Berücksichtigung
- gesamten
- Vermögensverhältnisse
- Parteien
- mehr
- nehmbaren
- Verstößen
- Halbteilungsgrundsatz
- Anwendung
- §
- Nr.
- begegnet
- werden
- kann
- Senatsbeschlüsse
- 9
- November
- aaO
- 10
- .
- August
- ZB
- FamRZ
- 26
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Umstände
- hat
- Oberlandesgericht
- hier
- allerdings
- festgestellt
- .
- ist
- ausgegangen
- Belastung
- Ehemannes
- Steuern
- Pflegeversicherungsbeiträge
- nur
- insgesamt
- knapp
- %
- Bruttopension
- ausmacht
- .
- Versicherungsverlauf
- Parteien
- dürfte
- Ehemann
- auch
- nachehelich
- weitaus
- höhere
- Anwartschaften
- erlangt
- haben
- Ehefrau
- .
- gesamte
- Altersversorgung
- übersteigt
- genannten
- Belastung
- geschiedenen
- Ehefrau
- unerheblich
- .
- Ehemann
- auch
- sonstigen
- Gründe
- unbilligen
- Härte
- Sinne
- §
- Nr.
- führen
- könnten
- vorgetragen
- hat
- vgl.
- insoweit
- Senatsbeschluss
- 9
- November
- aaO
- hat
- Beschwerdegericht
- Recht
- Beschränkung
- Wegfall
- Ausgleichsanspruchs
- abgelehnt
- .
- Sprick
- RiBGH
- Dr.
- ist
- krankheitsbedingt
- Unterschriftsleistung
- verhindert
- .
- Weber-Monecke
- Dose
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 28.06.2001
- Entscheidung
- 05.08.2004
- UF
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