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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- Xa-Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Oktober
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Streitwert
- Verfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wird
- 173.768,07
- Euro
- festgesetzt
- .
- Erinnerung
- Kostenansatz
- 11
- .
- Oktober
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Erinnerung
- §
- Abs.
- GKG
- Senat
- entscheiden
- hat
- Beschluss
- 13
- .
- Januar
- ist
- zulässig
- unbegründet
- .
- Senat
- hält
- Kostenbeamten
- Grunde
- gelegten
- Streitwert
- 173.768,07
- Euro
- auch
- Vorinstanzen
- ausgegangen
- sind
- angemessen
- hat
- gemäß
- §
- Abs.
- Verfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- entsprechende
- Festsetzung
- getroffen
- .
- Auffassung
- Erinnerungsführerin
- ist
- Vorinstanzen
- Antrag
- Herausgabe
- Vollmachtsurkunde
- angesetzte
- Teilbetrag
- Euro
- Hinblick
- Umfang
- Vollmacht
- angemessen
- .
- Vollmachtsurkunde
- Klageerhebung
- bereits
- Gewahrsam
- Staatsanwaltschaft
- war
- führt
- anderen
- Beurteilung
- .
- Herausgabe
- erfolgte
- Vortrag
- Erinnerungsführerin
- nur
- Sicherungszwecken
- hatte
- Auswirkungen
- Rechtsbestand
- Vollmacht
- .
- Teil
- Streitgegenstandes
- entfallende
- Kostenanteil
- früheren
- Beklagten
- früheren
- Kläger
- tragen
- gewesen
- wäre
- ist
- Bemessung
- Streitwerts
- unerheblich
- .
- Kosten
- Verfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Tod
- früheren
- Klägers
- beendet
- wurde
- alleinige
- Erbin
- vorgelegten
- Erbscheins
- frühere
- Beklagte
- ist
- hat
- Erinnerungsführerin
- gemäß
- §
- Abs.
- schon
- tragen
- Rechtsmittel
- eingelegt
- hat
- .
- Entscheidung
- ergeht
- .
- Außergerichtliche
- Kosten
- werden
- erstattet
- §
- Abs.
- .
- Keukenschrijver
- Schuster
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
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