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- BESCHLUSS
- 15
- .
- April
- Rechtsstreit
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 15
- .
- April
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschluß
- Senats
- 28
- .
- August
- wird
- abgeändert
- Streitwert
- Revisionsverfahrens
- €
- beträgt
- .
- Gründe
- :
- rechtzeitig
- erhobene
- Gegenvorstellung
- Prozeßbevollmächtigten
- Klägerin
- führt
- Abänderung
- Streitwertbeschlusses
- .
- Auszugehen
- ist
- Klägerin
- Berufungsrechtszug
- noch
- zugesprochenen
- Hauptforderung
- DM
- 30.000
- .
- Einwendungen
- Entstehen
- Anspruchs
- enthält
- Revisionsbegründung
- .
- zunächst
- geltend
- gemachte
- Aufrechnung
- Kosten
- Einbaus
- Geschirrspülern
- Höhe
- DM
- ist
- streitwerterhöhende
- Primäraufrechnung
- anzusehen
- .
- Aufrechnung
- Schadensersatzanspruch
- Mietausfalls
- ist
- Hauptforderung
- Aufrechnung
- Ansprüchen
- Geschirrspüler
- verbraucht
- ist
- ebenfalls
- übrigen
- Höhe
- DM
- Hilfsaufrechnung
- anzusehen
- .
- kommen
- geltend
- gemachten
- Kosten
- Mängelbeseitigung
- Höhe
- DM
- .
- Mängel
- hilfsweise
- reklamierte
- Zurückbehaltungsrecht
- führt
- weiteren
- Erhöhung
- Streitwerts
- .
- Insgesamt
- ergibt
- Streitwert
- DM
- €
- DM
- DM
- DM
- .
- Wiebel
- Kuffer
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