|
|
- BESCHLUSS
- 1
- .
- August
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- ;
- §
- Nr.
- §
- Abs.
- Wird
- Familienstreitsache
- Versäumnisbeschluss
- sofortige
- Wirksamkeit
- Entscheidung
- angeordnet
- wurde
- Einspruch
- aufgehoben
- ist
- Zwangsvollstreckung
- §
- Nr.
- einzustellen
- aufhebenden
- Beschluss
- Anordnung
- sofortigen
- Wirksamkeit
- bedarf
- .
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- ;
- §
- Nr.
- Wird
- Familienstreitsache
- Versäumnisbeschluss
- sofortige
- Wirksamkeit
- Entscheidung
- angeordnet
- wurde
- Einspruch
- aufrecht
- erhalten
- Entscheidung
- sofort
- wirksam
- erklärt
- ist
- Zwangsvollstreckung
- §
- Nr.
- einzustellen
- .
- Beschluss
- 1
- .
- August
- AG
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 1
- .
- August
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Schuldners
- werden
- Beschlüsse
- 4
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 22
- November
- 12
- .
- Dezember
- aufgehoben
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Schuldners
- wird
- Beschluss
- Vollstreckungsgericht
- 23
- .
- Oktober
- abgeändert
- .
- Zwangsvollstreckung
- wird
- Unterhaltsrückstände
- 18
- .
- Februar
- 30
- .
- Juni
- eingestellt
- .
- Überweisungsbeschluss
- Amtsgerichts
- Vollstreckungsgericht
- 3
- .
- September
- wird
- aufgehoben
- Forderungen
- Schuldners
- Drittschuldnerinnen
- rückständigen
- Elementarund
- 18
- .
- Februar
- 30
- .
- Juni
- gepfändet
- Gläubigerin
- Einziehung
- überwiesen
- worden
- sind
- .
- Gläubigerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittelverfahren
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Gläubigerin
- betreibt
- geschiedenen
- Ehemann
- Zwangsvollstreckung
- Unterhaltstitel
- .
- Schuldner
- begehrt
- Einstellung
- Zwangsvollstreckung
- titulierter
- Unterhaltsrückstände
- .
- Amtsgericht
- Familiengericht
- Folgenden
- nur
- :
- Familiengericht
- verpflichtete
- Schuldner
- Teil-Versäumnisbeschluss
- Beschluss
- 19
- Juli
- Gläubigerin
- rückständigen
- laufenden
- Altersvorsorgeunterhalt
- zahlen
- .
- Entscheidung
- wurde
- insgesamt
- sofort
- wirksam
- erklärt
- .
- Antrag
- Gläubigerin
- erließ
- Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht
- 3
- .
- September
- Überweisungsbeschluss
- Ansprüche
- Unterhaltstitel
- Forderungen
- Drittschuldnerinnen
- gepfändet
- Einziehung
- überwiesen
- wurden
- .
- Familiengericht
- hielt
- Beschluss
- 5
- .
- Oktober
- 19
- Juli
- insoweit
- aufrecht
- Schuldner
- verpflichtet
- wurde
- Gläubigerin
- rückständigen
- Elementarunterhalt
- Höhe
- €
- rückständigen
- Altersvorsorgeunterhalt
- Höhe
- 3.175
- €
- Zeit
- 18
- .
- Februar
- 30
- .
- Juni
- nebst
- Zinsen
- 1
- Juli
- 31
- .
- Dezember
- monatlich
- Voraus
- Elementarunterhalt
- €
- Altersvorsorgeunterhalt
- €
- Zinsen
- zahlen
- .
- Übrigen
- wurde
- Teil-Versäumnisbeschluss
- aufgehoben
- Antrag
- Gläubigerin
- zurückgewiesen
- .
- Entscheidung
- wurde
- laufenden
- Unterhalts
- sofort
- wirksam
- erklärt
- .
- Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht
- hat
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- Zwangsvollstreckung
- Überweisungsbeschlusses
- 3
- .
- September
- rechtskräftigen
- erstinstanzlichen
- Endentscheidung
- Unterhaltsrückstände
- 18
- .
- Februar
- 30
- .
- Juni
- Sicherheitsleistung
- laufenden
- Unterhalts
- 1
- Juli
- 31
- .
- Dezember
- Sicherheitsleistung
- Höhe
- jeweils
- monatlich
- fälligen
- Beträge
- Aufrechterhaltung
- Pfändung
- einstweilen
- eingestellt
- .
- Beschluss
- hat
- Schuldner
- Schriftsatz
- 6
- November
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- Ziel
- unbedingten
- Einstellung
- Zwangsvollstreckung
- rückständigen
- Unterhalts
- .
- Nichtabhilfe
- Rechtspfleger
- hat
- Landgericht
- Einzelrichter
- Beschluss
- 22
- November
- sofortige
- Beschwerde
- zurückgewiesen
- .
- Gehörsrüge
- Schuldners
- hat
- Landgericht
- Beschwerdeverfahren
- fortgeführt
- .
- Übertragung
- Verfahrens
- Kammer
- hat
- 12
- .
- Dezember
- 22
- November
- Hauptausspruch
- aufrechterhalten
- .
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- will
- Schuldner
- weiterhin
- erreichen
- Zwangsvollstreckung
- Unterhaltsrückstände
- dauerhaft
- Sicherheitsleistung
- eingestellt
- wird
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- ist
- Auffassung
- Voraussetzungen
- gemäß
- §
- Nr.
- §
- beantragte
- Einstellung
- ckung
- lägen
- .
- Endentscheidungen
- Familienstreitsachen
- seien
- gemäß
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- nur
- vollstreckbar
- rechtskräftig
- seien
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- sofortige
- Wirksamkeit
- angeordnet
- worden
- sei
- .
- Familiengericht
- Beschluss
- 5
- .
- Oktober
- Versäumnisbeschluss
- 19
- Juli
- teilweise
- aufgehoben
- habe
- sei
- Maßnahmen
- §
- Nr.
- §
- Raum
- Beschluss
- rechtskräftig
- sofort
- wirksam
- erklärt
- worden
- sei
- .
- Teil-Versäumnisbeschluss
- 19
- Juli
- aufrechterhalten
- worden
- sei
- habe
- auch
- Anordnung
- sofortigen
- Wirksamkeit
- weiter
- Bestand
- .
- handele
- insoweit
- Endentscheidung
- Anordnung
- Fortbestand
- sofortigen
- Wirksamkeit
- vollstreckt
- werden
- könne
- .
- 2
- .
- hält
- rechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- Nr.
- ist
- Zwangsvollstreckung
- dann
- einzustellen
- Ausfertigung
- vollstreckbaren
- Entscheidung
- vorgelegt
- wird
- ergibt
- vollstreckende
- Urteil
- vorläufige
- Vollstreckbarkeit
- aufgehoben
- ist
- .
- Vorschrift
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- FamFG
- Familienstreitsachen
- entsprechend
- anzuwenden
- .
- Voraussetzungen
- §
- Nr.
- sind
- erfüllt
- .
- Abs.
- FamFG
- werden
- Endentscheidungen
- Familienstreitsachen
- erst
- Rechtskraft
- wirksam
- Gericht
- sofortige
- Wirksamkeit
- angeordnet
- hat
- .
- Wirksamkeit
- Entscheidung
- ist
- Voraussetzung
- Vollstreckbarkeit
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- .
- Zwangsvollstreckung
- Familienstreitsache
- ergangenen
- Unterhaltstitel
- sofortige
- Wirksamkeit
- angeordnet
- wurde
- ist
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Nr.
- einzustellen
- Sinne
- Vorschrift
- vollstreckbare
- Entscheidung
- sofortige
- Wirksamkeit
- genommen
- wird
- .
- ist
- zunächst
- Fall
- Familiengericht
- Beschluss
- 5
- .
- Oktober
- Entscheidung
- Verpflichtung
- Schuldners
- Zahlung
- rückständigen
- Unterhalts
- aufgehoben
- Antrag
- zurückgewiesen
- hat
- .
- gemäß
- §
- Satz
- FamFG
- §
- §
- Abs.
- FamFG
- ergangene
- Beschluss
- Familiengerichts
- 19
- Juli
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- getroffene
- Entscheidung
- Richters
- sofortige
- Wirksamkeit
- erlangt
- .
- war
- vorläufige
- Vollstreckbarkeit
- auch
- rückständigen
- Unterhalts
- eröffnet
- Abs.
- Satz
- FamFG
- .
- gesonderten
- Anordnung
- vorläufigen
- Vollstreckbarkeit
- bedurfte
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Entscheidung
- 5
- .
- Oktober
- ist
- Vollstreckbarkeit
- Beschlusses
- 19
- Juli
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- entfallen
- .
- Entscheidung
- Familiengerichts
- 5
- .
- Oktober
- ist
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- vollstreckbar
- Sinne
- entsprechenden
- Anwendung
- §
- Nr.
- .
- Vollstreckungstitel
- aufhebende
- Entscheidung
- bedarf
- Grundsatz
- Vollstreckbarkeitserklärung
- .
- ist
- weiteres
- vollstreckbar
- vgl.
- Hahn
- gesammten
- Materialien
- Civilprozeßordnung
- §
- ;
- JMBl
- .
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- §
- .
- 1
- ;
- wohl
- auch
- Salzmann
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 17
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- 12
- ;
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 4
- ;
- Scheuch
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 6
- ;
- Raebel
- Vollstreckung
- Vorläufiger
- Rechtsschutz
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 7
- ;
- .
- 71
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Senat
- muss
- scheiden
- gleichwohl
- Vollstreckungsorgan
- Zwangsvollstreckung
- Zivilprozessordnung
- ergangenen
- Beschluss
- nur
- dann
- einstellen
- darf
- Ausfertigung
- ausdrücklich
- vollstreckbar
- erklärten
- Entscheidung
- vorgelegt
- wird
- vgl.
- OLG
- ;
- ;
- OLG
- ;
- .
- Jedenfalls
- Entscheidung
- §
- Abs.
- FamFG
- bedarf
- ausdrücklichen
- Vollstreckbarkeitserklärung
- .
- ist
- Gesetz
- Verfahren
- Familiensachen
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- anders
- Zivilprozessordnung
- vgl.
- §
- vorgesehen
- .
- Anordnung
- sofortigen
- Wirksamkeit
- soll
- Zwangsvollstreckung
- Entscheidungen
- ermöglichen
- .
- hat
- Zweck
- vollstreckbare
- Entscheidung
- Sinne
- §
- Nr.
- herbeizuführen
- .
- reicht
- Einstellung
- Zwangsvollstreckung
- §
- Abs.
- FamFG
- ergangenen
- Titel
- ebenfalls
- §
- Abs.
- FamFG
- ergangene
- Entscheidung
- vorgelegt
- wird
- vorherige
- Entscheidung
- aufhebt
- .
- Voraussetzungen
- §
- Nr.
- liegen
- auch
- Familiengericht
- Beschluss
- 5
- .
- Oktober
- Entscheidung
- Verpflichtung
- Schuldners
- Zahlung
- rückständigen
- Unterhalts
- aufrechterhalten
- hat
- .
- Beschluss
- 5
- .
- Oktober
- ergibt
- Familiengericht
- Wirksamkeit
- Entscheidung
- 19
- Juli
- rückständigen
- Unterhalt
- aufgehoben
- Vollstreckbarkeit
- genommen
- hat
- .
- Familiengericht
- hat
- sofortige
- Wirksamkeit
- Entscheidung
- nur
- laufenden
- Unterhalt
- angeordnet
- .
- wird
- deutlich
- Familiengericht
- geprüft
- hat
- Beschluss
- 19
- Juli
- angeordnete
- sofortige
- Wirksamkeit
- Entscheidungen
- rückständigen
- laufenden
- Unterhalt
- aufrechterhalten
- bleiben
- soll
- .
- Umstand
- entsprechende
- Entscheidung
- nur
- laufenden
- Unterhalt
- getroffen
- hat
- wird
- unmissverständlich
- klar
- Familiengericht
- geboten
- erachtet
- hat
- Entscheidung
- rückständigen
- Unterhalt
- sofortige
- Wirksamkeit
- verleihen
- dementsprechend
- Beschluss
- 19
- Juli
- getroffene
- Anordnung
- aufrechterhalten
- aufgehoben
- hat
- .
- Entscheidung
- steht
- Übrigen
- Übereinstimmung
- überkommenen
- Verständnis
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- eingeräumte
- Ermessen
- Entscheidungen
- Unterhaltsansprüche
- auszuüben
- sein
- könnte
- .
- Ausgestaltung
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- Sollvorschrift
- bringt
- Bedeutung
- Unterhalts
- Sicherung
- Lebensbedarfs
- Ausdruck
- .
- Dementsprechend
- sollen
- Wesentlichen
- Entscheidungen
- laufenden
- Unterhalt
- sofort
- wirksam
- erklärt
- werden
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- 17
- .
- Aufl
- .
- .
- 10
- ;
- Prütting/Helms/Helms
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- .
- Entscheidungen
- länger
- zurückliegende
- Unterhaltsrückstände
- sollen
- grundsätzlich
- erst
- Rechtskraft
- wirksam
- werden
- auch
- erst
- Zeitpunkt
- vollstreckbar
- sein
- .
- kann
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- angenommen
- werden
- Familiengericht
- teilweisen
- Aufrechterhaltung
- Versäumnisbeschlusses
- Entscheidung
- sofortige
- Wirksamkeit
- rückständigen
- Unterhalt
- betreffenden
- Titels
- getroffen
- hat
- so
- Anordnung
- sofortigen
- Wirksamkeit
- verbliebe
- Vollstreckbarkeit
- Versäumnisbeschlusses
- 19
- Juli
- unberührt
- wäre
- .
- Hätte
- Familiengericht
- gewollt
- hätte
- überhaupt
- Entscheidung
- bereits
- angeordnete
- sofortige
- Wirksamkeit
- treffen
- müssen
- .
- Dahinstehen
- kann
- Versäumnisbeschluss
- angeordnete
- sofortige
- Wirksamkeit
- ohnehin
- entfällt
- Familiengericht
- Einspruch
- Versäumnisbeschluss
- Endentscheidung
- erlassen
- hat
- vgl.
- wohl
- vergleichbaren
- Lage
- Entscheidung
- Einspruch
- -9-
- nisurteil
- :
- 10
- .
- Aufl
- .
- .
- m.w
- .
- Streitstand
- .
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- stellt
- Entscheidung
- Familiengerichts
- 5
- .
- Oktober
- auch
- vollstreckbare
- Entscheidung
- Sinne
- §
- Nr.
- .
- Beschlüsse
- Familienstreitsachen
- §
- Abs.
- FamFG
- werden
- vollstreckbar
- erklärt
- .
- erhalten
- Vollstreckbarkeit
- vielmehr
- rechtskräftig
- sofort
- wirksam
- erklärt
- werden
- §
- Abs.
- Sätze
- §
- Abs.
- FamFG
- .
- bereits
- erwähnt
- dient
- Erklärung
- sofortigen
- Wirksamkeit
- Vollstreckbarkeit
- Entscheidung
- Sinne
- §
- Nr.
- herbeizuführen
- .
- wäre
- Fall
- §
- Abs.
- FamFG
- ergangener
- Titel
- aufrecht
- erhalten
- bleibt
- Vollstreckbarkeit
- aber
- genommen
- werden
- soll
- auch
- möglich
- .
- Will
- Richter
- hier
- sofort
- wirksam
- erklärten
- Beschluss
- getroffene
- Entscheidung
- Unterhaltsleistungen
- Höhe
- nach
- abändern
- sofortige
- Wirksamkeit
- nehmen
- kann
- Entscheidung
- Durchsetzbarkeit
- verleihen
- sofortige
- Wirksamkeit
- anordnet
- .
- würde
- genau
- Gegenteil
- Gewollten
- erreichen
- .
- muss
- entsprechende
- Anwendung
- §
- Nr.
- ausreichen
- ergangenen
- Titel
- ergibt
- Vollstreckbarkeit
- vollstreckenden
- Entscheidung
- aufgehoben
- ist
- .
- Schutzwürdige
- Interessen
- Gläubigers
- werden
- verletzt
- .
- Insbesondere
- kann
- verwiesen
- werden
- Zivilprozessordnung
- Versäumnisurteil
- vollstreckender
- Gläubiger
- besser
- stünde
- .
- Richtig
- ist
- zwar
- Endurteil
- aufrecht
- erhaltene
- Versäumnisurteil
- §
- Satz
- zwingend
- vorläufig
- vollstreckbar
- bleibt
- .
- Gläubiger
- wird
- Möglichkeit
- eröffnet
- bereits
- eingeleitete
- Zwangsvollstreckung
- gegebenenfalls
- Sicherheitsleistung
- fortzusetzen
- Abs.
- etwaiges
- Pfandrecht
- aufrecht
- erhalten
- .
- Systematik
- Zivilprozessordnung
- ist
- §
- Abs.
- FamFG
- modifiziert
- worden
- .
- Richter
- entscheidet
- freiem
- Ermessen
- Entscheidung
- Anordnung
- sofortigen
- Wirksamkeit
- Vollstreckbarkeit
- verleiht
- .
- schützenswerten
- Interessen
- Gläubigers
- werden
- gewahrt
- Ermessensentscheidung
- berücksichtigen
- sind
- .
- kann
- auch
- Interesse
- Gläubigers
- berücksichtigt
- werden
- etwaige
- bereits
- eingeleitete
- Zwangsvollstreckung
- erworbene
- Pfandrechte
- verlieren
- .
- Korrektur
- §
- Abs.
- FamFG
- ergangenen
- Entscheidung
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- ist
- hingegen
- möglich
- .
- Beschluss
- 19
- Juli
- rückständigen
- Unterhalts
- getroffene
- Entscheidung
- ist
- auch
- Beschluss
- 5
- .
- Oktober
- aufrechterhalten
- wurde
- Rechtskraft
- Entscheidung
- mehr
- vollstreckbar
- .
- Zwangsvollstreckung
- ist
- rückständigen
- Unterhalts
- gemäß
- §
- Nr.
- einzustellen
- .
- Zugleich
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Amts
- Überweisungsbeschluss
- Amtsgerichts
- Vollstreckungsgericht
- aufzuheben
- rückständige
- Unterhalt
- betroffen
- ist
- .
- 3
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- FamFG
- §
- Abs.
- .
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- M
- Entscheidung
|