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|
- BESCHLUSS
- 28
- .
- Januar
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Nr.
- Unpfändbar
- sind
- auch
- Gegenstände
- Schuldners
- Ehegatte
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- benötigt
- .
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- erforderliche
- Gegenstände
- können
- auch
- Kraftfahrzeuge
- sein
- Arbeitnehmer
- täglichen
- Fahrten
- Wohnung
- Arbeitsplatz
- zurück
- benötigt
- .
- Beschluss
- 28
- .
- Januar
- AG
- Nordhausen
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Gläubigerin
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- Mühlhausen
- 28
- .
- Januar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gläubigerin
- trägt
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- .
- Gründe
- :
- Gläubigerin
- betreibt
- Vollstreckungstiteln
- rung
- insgesamt
- €
- Zwangsvollstreckung
- Schuldnerin
- .
- Schuldnerin
- ist
- erwerbsunfähig
- bezieht
- Rente
- Höhe
- etwa
- €
- netto
- .
- lebt
- zusammen
- Ehemann
- Kindern
- Alter
- Jahren
- Dorf
- Ehemann
- Schuldnerin
- ist
- Kreisstadt
- beschäftigt
- regelmäßigen
- Arbeitszeiten
- Uhr
- Uhr
- ab
- zu
- auch
- Uhr
- .
- Fahrten
- Arbeitsstelle
- verwendet
- Pkw
- Baujahr
- 29
- .
- April
- Preis
- €
- erworben
- hat
- .
- Pkw
- ist
- Schuldnerin
- zugelassen
- .
- Gläubigerin
- hat
- Gerichtsvollzieherin
- beauftragt
- Pkw
- pfänden
- .
- Gerichtsvollzieherin
- hat
- Auftrag
- abgelehnt
- .
- eingelegte
- Erinnerung
- Gläubigerin
- hat
- Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht
- zurückgewiesen
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Beschluss
- ist
- Erfolg
- geblieben
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Rechtsbeschwerde
- zugelassen
- .
- begehrt
- Gläubigerin
- Gerichtsvollzieherin
- anzuweisen
- Vollstreckungsauftrag
- auszuführen
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- Entscheidung
- juris
- dokumentiert
- ist
- führt
- Pkw
- sei
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- pfändbar
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- Ehemanns
- Schuldnerin
- erforderlich
- sei
- .
- Zwar
- benötige
- Schuldnerin
- selbst
- Fahrzeug
- Erwerbstätigkeit
- .
- auch
- Ehemann
- gehöre
- §
- Abs.
- Nr.
- geschützten
- Personenkreis
- .
- Zwangsvollstreckungsrecht
- sei
- geprägt
- Schuldner
- Familie
- zumindest
- so
- viel
- verbleiben
- müsse
- auch
- bescheidenem
- Umfang
- gelebt
- werden
- könne
- .
- Schuldner
- müsse
- auch
- belassen
- werden
- diene
- notwendigen
- Lebensunterhalt
- erforderlichen
- Mittel
- erzielen
- .
- könne
- Unterschied
- machen
- Schuldner
- selbst
- Fahrzeugs
- Erwerbseinkommen
- erziele
- Ehegatten
- Verfügung
- stelle
- Familienunterhalt
- sorgen
- könne
- .
- Bleibe
- Ehemann
- Schuldnerin
- Pkw
- erhalten
- könne
- weiterhin
- Unterhaltsverpflichtungen
- §
- erfüllen
- .
- weite
- Auslegung
- §
- Abs.
- Nr.
- sei
- auch
- Art
- .
- GG
- geboten
- .
- Gegenmeinung
- Wortlaut
- schließe
- §
- Abs.
- Nr.
- nur
- Schuldner
- gelte
- könne
- Gründen
- gefolgt
- werden
- .
- Pkw
- sei
- auch
- Ausübung
- Erwerbstätigkeit
- Ehemanns
- Schuldnerin
- erforderlich
- .
- werde
- heute
- selbstverständlich
- angesehen
- Arbeitnehmer
- Fahrzeug
- Arbeitsstelle
- fahre
- .
- sei
- Ehemann
- Schuldnerin
- zuzumuten
- gegebenenfalls
- stundenlang
- öffentliches
- Verkehrsmittel
- warten
- ländlichen
- Region
- Familie
- wohne
- überhaupt
- noch
- verkehre
- .
- Unbestritten
- heiße
- angefochtenen
- Beschluss
- Amtsgerichts
- sei
- gerichtsbekannt
- öffentliche
- Verkehrsmittel
- Realisierung
- Arbeitszeiten
- Ehemanns
- Schuldnerin
- Verfügung
- stünden
- .
- 2
- .
- hält
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- Zutreffend
- ist
- Ansicht
- Beschwerdegerichts
- Schuldnerin
- könne
- §
- Abs.
- Nr.
- berufen
- Ehemann
- Pkw
- Fahrten
- Arbeitsstelle
- benutze
- .
- Schutzbereich
- Vorschrift
- erstreckt
- auch
- .
- überwiegenden
- Auffassung
- Rechtsprechung
- tur
- greift
- §
- Abs.
- Nr.
- auch
- dann
- Schuldner
- pfändende
- Gegenstand
- Ehegatten
- eigene
- Erwerbstätigkeit
- benötigt
- wird
- 138
- ;
- ;
- Zöller/Stöber
- 28
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- 3
- .
- .
- Rdn
- .
- .
- anderer
- Wortlaut
- Norm
- orientierter
- Ansicht
- soll
- Abs.
- Nr.
- allein
- Schuldner
- gelten
- ;
- 203
- ;
- Thomas/Putzo/Hüßtege
- 30
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 25
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Zwangsvollstreckung
- Ehegatten
- S.
- .
- .
- erstgenannte
- Meinung
- trifft
- .
- spricht
- Gesetzeszweck
- .
- Pfändungsverbote
- §
- Abs.
- dienen
- Schutz
- Schuldners
- sozialen
- Gründen
- öffentlichen
- Interesse
- beschränken
- Durchsetzbarkeit
- Ansprüchen
- Hilfe
- staatlicher
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- .
- sind
- Ausfluss
- Art
- .
- GG
- Art
- .
- GG
- garantierten
- Menschenwürde
- allgemeinen
- Handlungsfreiheit
- enthalten
- Konkretisierung
- verfassungsrechtlichen
- Sozialstaatsprinzips
- Art
- .
- Abs.
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Schuldner
- Familienangehörigen
- soll
- wirtschaftliche
- Existenz
- erhalten
- werden
- unabhängig
- Sozialhilfe
- bescheidenes
- Würde
- Menschen
- entsprechendes
- Leben
- führen
- können
- Beschluss
- 19
- .
- März
- FamRZ
- .
- allgemeinen
- Rahmens
- soll
- §
- Abs.
- Nr.
- erreicht
- werden
- Schuldner
- Arbeitskraft
- Familienangehörigen
- einsetzen
- kann
- ;
- soll
- auch
- künftig
- Unterhalt
- Familienangehörigen
- eigenen
- Kräften
- erwirtschaften
- können
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Letztlich
- schützt
- §
- Abs.
- Nr.
- auch
- Unterhalt
- Familie
- Zöller/Stöber
- 28
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- Schutz
- Familie
- wäre
- unvollkommen
- auch
- Gegenstände
- gepfändet
- werden
- könnten
- Ehegatte
- Schuldners
- Erwerbstätigkeit
- benötigt
- Familienunterhalt
- sichert
- .
- würde
- unmöglich
- gemacht
- doch
- wesentlich
- erschwert
- Unterhaltsverpflichtung
- §
- nachzukommen
- .
- wirtschaftliche
- Existenz
- Familie
- wäre
- gleicher
- Weise
- gefährdet
- Pfändung
- erwerbstätigen
- Schuldner
- .
- Ehegatte
- pfändenden
- Gegenstand
- Erwerbstätigkeit
- benötigt
- kann
- Rahmen
- §
- Abs.
- Nr.
- entscheidend
- sein
- .
- Recht
- wird
- hingewiesen
- ansonsten
- Schuldner
- gesetzlich
- besser
- geschützt
- wäre
- schuldende
- Ehegatte
- Gegenstand
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- benötigt
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Ergebnis
- ist
- Sinn
- Zweck
- §
- Übereinstimmung
- bringen
- .
- Wortlaut
- §
- Abs.
- zwingt
- anderen
- Auslegung
- .
- Zwar
- ist
- richtig
- Familie
- Schuldners
- Nummern
- 2
- 3
- 4
- ausdrücklich
- genannt
- ist
- Nummer
- nur
- Schuldner
- Rede
- ist
- .
- folgt
- jedoch
- Gesetzgeber
- erweiternde
- Auslegung
- Vorschrift
- zulassen
- wollte
- Schutz
- Familie
- Sozialstaatsprinzip
- orientiert
- .
- Wertung
- kann
- Rechtsbeschwerde
- meint
- direkt
- §
- noch
- abgeleitet
- werden
- gemäß
- §
- Fall
- tumsvermutung
- §
- unbeschadet
- Rechte
- Dritter
- Durchführung
- Zwangsvollstreckung
- nur
- Schuldner
- Gewahrsamsinhaber
- Besitzer
- gilt
- .
- Regelungen
- erleichtern
- Gläubigern
- Ehegatten
- Zugriff
- Vermögen
- Urteil
- 26
- November
- Zwangsvollstreckung
- schuldenden
- Ehegatten
- .
- schalten
- jedoch
- sozialpolitisch
- motivierten
- Regelungen
- §
- Anm
- .
- .
- Anwendung
- §
- wird
- §
- Auffassung
- OLG
- sinnentleert
- .
- Regelung
- kommt
- vollem
- Umfang
- Geltung
- .
- Pfändungsmöglichkeit
- wird
- lediglich
- unter
- Gewahrsam
- zusammenhängenden
- Gesichtspunkten
- eingeschränkt
- .
- Unerheblich
- ist
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- Gründen
- Eigentümer
- ist
- Gegenstand
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- nutzt
- .
- Selbst
- Schuldnerin
- Eigentümerin
- Fahrzeugs
- sein
- sollte
- Ehemann
- Insolvenzverfahren
- befand
- noch
- Kraftfahrzeugsteuerrückstände
- hatte
- ändert
- Fahrzeug
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- benutzt
- .
- Unrecht
- meint
- Rechtsbeschwerde
- Feststellung
- Beschwerdegerichts
- Fahrzeug
- sei
- Ehemann
- Schuldnerin
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- erforderlich
- sei
- rechtsfehlerhaft
- erfolgt
- .
- Fortsetzung
- Erwerbstätigkeit
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- erforderliche
- Gegenstände
- können
- auch
- Kraftfahrzeuge
- sein
- Arbeitnehmer
- täglichen
- Fahrten
- Wohnung
- Arbeitsplatz
- zurück
- benötigt
- .
- Voraussetzung
- ist
- jedoch
- Kraftfahrzeug
- Beförderung
- erforderlich
- ist
- .
- ist
- Fall
- Arbeitnehmer
- zumutbarer
- Weise
- öffentliche
- kehrsmittel
- benutzen
- kann
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Nutzung
- öffentlichen
- Verkehrsmitteln
- zumutbar
- ist
- ist
- Frage
- Einzelfalles
- Berücksichtigung
- Verhältnisse
- öffentlichen
- Verkehrsanbindung
- Arbeitsverhältnisses
- entscheiden
- ist
- .
- kann
- auch
- Rolle
- spielen
- Schuldner
- Beendigung
- Arbeit
- Regel
- zuzumuten
- ist
- ungewöhnlich
- lange
- Bus
- Bahn
- Weg
- Hause
- warten
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- Verfahrensfehler
- hat
- Beschwerdegericht
- Voraussetzungen
- gegeben
- angesehen
- .
- ist
- ausgegangen
- Ehemann
- gelegentlich
- nur
- Busverbindung
- normalen
- Arbeitszeitende
- Uhr
- auch
- Uhr
- benötige
- zuzumuten
- sei
- Zeit
- stundenlang
- öffentliches
- Verkehrsmittel
- warten
- überhaupt
- noch
- verkehre
- .
- Weiter
- ist
- Ausführungen
- Amtsgerichts
- ausgegangen
- öffentliche
- Verkehrsmittel
- Realisierung
- Arbeitszeit
- Ehemanns
- Schuldnerin
- Verfügung
- stünden
- .
- kann
- entnommen
- werden
- Ehemann
- Schuldnerin
- so
- denn
- Uhr
- Heimweg
- antreten
- muss
- zuzumuten
- ist
- öffentliche
- Verkehrsmittel
- Anspruch
- nehmen
- .
- genauen
- Abfahrzeiten
- öffentlichen
- Verkehrsmittel
- sind
- zwar
- mitgeteilt
- jedoch
- ergibt
- Ausführungen
- Vorinstanzen
- Ehemann
- Schuldnerin
- stundenlang
- warten
- muss
- überhaupt
- Busse
- mehr
- fahren
- .
- Feststellungen
- sind
- verfahrensfehlerfrei
- getroffen
- .
- steht
- anders
- Rechtsbeschwerde
- meint
- Amtsgericht
- Nichtabhilfebeschluss
- ländlich
- schwachen
- Verkehrsanbindung
- gesprochen
- hat
- .
- ist
- ersichtlich
- Amtsgericht
- Feststellung
- Ehemann
- Schuldnerin
- öffentliche
- Verkehrsmittel
- Realisierung
- Arbeitszeit
- -9-
- Verfügung
- stünden
- Frage
- stellen
- wollte
- .
- Vielmehr
- ist
- Bestätigung
- Darstellung
- .
- Verfahrensfehler
- Landgerichts
- liegt
- auch
- Entscheidung
- Kenntnis
- genauen
- Fahrzeiten
- öffentlichen
- Verkehrsmittel
- getroffen
- hat
- .
- Beschwerde
- hat
- zwar
- "
- ländlich
- schwache
- Verkehrsanbindung
- bestritten
- .
- Auch
- kann
- Beschwerde
- neue
- Verteidigungsmittel
- gestützt
- werden
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Gleichwohl
- musste
- Bestreiten
- Landgericht
- Anlass
- geben
- weitere
- Aufklärung
- betreiben
- .
- wäre
- Sache
- Beschwerdeführers
- gewesen
- Ausführungen
- Amtsgerichts
- unzureichenden
- Verkehrsanbindung
- konkret
- anzugreifen
- .
- ist
- geschehen
- .
- pauschale
- Bestreiten
- Nichtwissen
- reichte
- .
- Rechtsbeschwerde
- nunmehr
- Daten
- Fahrplan
- behauptet
- werden
- Annahme
- Amtsgerichts
- erschüttern
- sollen
- zumutbare
- Verkehrsverbindung
- stünde
- Verfügung
- sind
- neue
- Tatsachen
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- mehr
- berücksichtigt
- werden
- können
- Beschwerdeführer
- übrigen
- weiteres
- bereits
- Beschwerdeverfahren
- hätte
- vorlegen
- können
- .
- .
- Kostenentscheidung
- folgt
- §
- Abs.
- .
- Kuffer
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Nordhausen
- Entscheidung
- M
- Mühlhausen
- Entscheidung
- 28.01.2009
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