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- BESCHLUSS
- 11
- .
- April
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 11
- .
- April
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Streithelferin
- Beschluss
- 9
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 19
- .
- Oktober
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Streitwert
- :
- 238.667,56
- €
- Gründe
- :
- Kläger
- Beklagte
- Streit
- außergerichtlichen
- Vergleichsvereinbarung
- umfassend
- beigelegt
- Vergleich
- auch
- abschließende
- Kostenregelung
- getroffen
- haben
- hat
- Beklagte
- Nichtzulassungsbeschwerde
- zurückgenommen
- .
- Senat
- hat
- Beschluss
- 7
- November
- Beklagte
- Rechtsmittels
- verlustig
- erklärt
- .
- ist
- Streithelferin
- Beklagten
- gemäß
- §
- Halbs
- .
- gehindert
- auch
- eingelegte
- Nichtzulassungsbeschwerde
- fortzuführen
- .
- Vorschrift
- ist
- Nebenintervenient
- berechtigt
- Verteidigungsmittel
- geltend
- machen
- Prozesshandlungen
- wirksam
- vorzunehmen
- insoweit
- Erklärungen
- Handlungen
- Erklärung
- Handlungen
- Hauptpartei
- Widerspruch
- stehen
- .
- Widerspruch
- liegt
- hier
- .
- Haben
- Partei
- Streithelfer
- selbständig
- Rechtsmittel
- eingelegt
- so
- handelt
- gleichwohl
- einheitliches
- Rechtsmittel
- Streithelfer
- fortführen
- kann
- Partei
- zurückgenommen
- worden
- ist
- Gegner
- Beteiligung
- Streithelfers
- außergerichtlich
- verglichen
- hat
- vgl.
- Urteil
- 21
- .
- Mai
- .
- unselbstständige
- Nebenintervention
- entstandenen
- Kosten
- sind
- Maßstab
- verteilen
- Parteien
- Beteiligung
- Nebenintervenienten
- geschlossenen
- Vergleich
- Verteilung
- übrigen
- Kosten
- Rechtsstreits
- festgelegt
- haben
- Beschluss
- 8
- .
- September
- .
- .
- Oehler
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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