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- BESCHLUSS
- 12
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 12
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Richterin
- Pentz
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Klägerin
- Beschluss
- Senats
- 12
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Anhörungsrüge
- gemäß
- §
- 321a
- Abs.
- Satz
- wertende
- Eingabe
- Klägerin
- 25
- .
- Januar
- ist
- unzulässig
- .
- 1
- .
- Anhörungsrügeverfahren
- gilt
- Verfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Anwaltszwang
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Beschluss
- 6
- November
- IX
- ZR
- juris
- .
- .
- 2
- .
- Klägerin
- hat
- §
- 321a
- Abs.
- Satz
- dargelegt
- Anspruch
- rechtliches
- Gehör
- entscheidungserheblicher
- Weise
- verletzt
- worden
- ist
- vgl.
- Beschluss
- 12
- .
- Dezember
- .
- .
- beschränkt
- Beanstandung
- Sache
- eingehend
- geprüft
- worden
- sei
- .
- II
- .
- Übrigen
- wäre
- Anhörungsrüge
- unbegründet
- .
- Senat
- hat
- Möglichkeit
- Gebrauch
- gemacht
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Hs
- .
- Begründung
- Beschlusses
- Nichtzulassungsbeschwerde
- entschieden
- hat
- abzusehen
- .
- Entscheidung
- Zurückweisung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- hat
- Senat
- Vorbringen
- Klägerin
- vollem
- Umfang
- geprüft
- Ergebnis
- durchgreifend
- erachtet
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- Pentz
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