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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 25
- .
- Oktober
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- Abs.
- S.
- Unterschrift
- Beurkundung
- Beteiligten
- notariellen
- Urkunde
- erfordert
- Unterzeichnung
- wenigstens
- Familiennamen
- ;
- Unterzeichnung
- ausschließlich
- Vornamen
- hat
- Unwirksamkeit
- Beteiligten
- abgegebenen
- Erklärungen
- Folge
- .
- .
- 25
- .
- Oktober
- V.
- Zivilsenat
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 25
- .
- Oktober
- Richter
- Tropf
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Rechtsmittel
- Beklagten
- werden
- Urteil
- 4
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 2
- Juli
- aufgehoben
- Urteil
- 9
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 9
- .
- Juni
- abgeändert
- .
- Klage
- Beklagten
- wird
- abgewiesen
- .
- Kosten
- I.
- Instanz
- werden
- folgt
- verteilt
- :
- Gerichtskosten
- Ausnahme
- Säumnis
- Beklagten
- verursachten
- tragen
- Klägerin
- Beklagte
- je
- Hälfte
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beklagten
- trägt
- Klägerin
- ;
- außergerichtlichen
- Kosten
- trägt
- Beklagte
- Hälfte
- .
- übrigen
- tragen
- Klägerin
- Beklagte
- außergerichtlichen
- Kosten
- selbst
- .
- Beklagte
- trägt
- Säumnis
- verursachten
- Kosten
- allein
- .
- Kosten
- Rechtsmittelinstanzen
- trägt
- Klägerin
- .
- Urteil
- ist
- vorläufig
- vollstreckbar
- .
- Tatbestand
- :
- notariell
- beurkundetem
- Vertrag
- 27
- .
- April
- erwarben
- Rechtsmittelverfahren
- mehr
- beteiligte
- Beklagte
- Beklagte
- Klägerin
- Grundstück
- Preis
- Mio.
- DM
- .
- Abschluß
- Vertrags
- wurde
- Beklagte
- ersten
- Vorsitzenden
- vertreten
- ;
- unterschrieb
- Urkunde
- lediglich
- Vornamen
- "
- "
- .
- Klägerin
- verlangt
- Beklagten
- Gesamtschuldnern
- Zahlung
- Teilbetrags
- DM
- Zinsen
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- stattgegeben
- ;
- Beklagte
- hat
- Urteil
- angefochten
- .
- Berufung
- Beklagten
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Revision
- verfolgt
- Ziel
- Klageabweisung
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Berufungsgericht
- hält
- Kaufvertrag
- wirksam
- .
- Unterzeichnung
- gesetzlichen
- Vertreter
- Beklagten
- ausschließlich
- Vornamen
- genüge
- Beurkundungserfordernis
- §
- .
- Schriftformerfordernis
- Namenszug
- Unterzeichnenden
- ausreichend
- identifiziere
- .
- hält
- revisionsrechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- II
- .
- 1
- .
- Erfolg
- macht
- Revision
- allerdings
- geltend
- §
- Abs.
- Satz
- §
- kongruent
- auszulegen
- seien
- Folge
- eigenhändige
- Namensunterschrift
- notariellen
- Urkunde
- zwingend
- Familiennamen
- Unterzeichnenden
- enthalten
- müsse
- .
- Auffassung
- übersieht
- Sinn
- Zweck
- §
- eindeutige
- Identifizierbarkeit
- Ausstellers
- privatschriftlichen
- Urkunde
- ist
- .
- geht
- Unterschriftsleistung
- §
- Abs.
- Satz
- jedoch
- noch
- ausgeführt
- werden
- wird
- .
- Vorschriften
- haben
- somit
- nur
- unterschiedliche
- Anwendungsbereiche
- auch
- entsprechende
- verschiedene
- Zielsetzungen
- .
- Auch
- Vorschrift
- §
- gibt
- Revision
- vertretene
- Ansicht
- qualifizierten
- elektronischen
- Signatur
- soll
- Zweck
- verfolgt
- werden
- Unterschriftsleistung
- .
- 2
- .
- Umstand
- türkische
- Staatsangehörige
- Familiennamen
- tragen
- müssen
- besagt
- Auffassung
- Revision
- allein
- deutschen
- Notar
- beurkundeter
- Kaufvertrag
- belegenes
- Grundstück
- Namensbestandteilen
- beteiligten
- türkischen
- Staatsangehörigen
- unterschrieben
- werden
- muß
- .
- Insoweit
- gilt
- nämlich
- ausschließlich
- deutsche
- Verfahrensrecht
- .
- 3
- .
- Ausgangspunkt
- rechtlichen
- Beurteilung
- Revisionsverfahren
- Bedeutung
- ist
- vielmehr
- §
- Satz
- .
- bedarf
- Grundstückskaufvertrag
- Wirksamkeit
- notariellen
- Beurkundung
- .
- Anforderungen
- Formerfordernis
- stellen
- sind
- regeln
- §
- Vorschriften
- Beurkundungsgesetzes
- .
- Nur
- kommt
- hier
- Fall
- §
- vorliegt
- .
- 4
- .
- §
- Abs.
- Satz
- muß
- Notar
- errichtete
- Niederschrift
- Gegenwart
- Beteiligten
- eigenhändig
- unterschrieben
- werden
- .
- Unterschrift
- ist
- Wirksamkeitsbedingung
- ;
- Urkunde
- Unterschrift
- führt
- Unwirksamkeit
- Beurkundung
- Limmer
- :
- Eylmann/
- Vaasen
- BNotO/BeurkG
- §
- Rdn
- .
- .
- Unterschrift
- wird
- dokumentiert
- Beteiligten
- Erklärungen
- zurechnen
- lassen
- Urkunde
- körperlichen
- Form
- genehmigen
- ;
- Unterschrift
- dient
- formelles
- Zeichen
- Verantwortungsübernahme
- Geltung
- Gültigkeit
- beurkundeten
- Rechtsgeschäfts
- Echtheit
- beurkundeten
- Willens
- Beteiligten
- .
- Urkunde
- enthält
- etwa
- Erklärungen
- Notars
- mitgeteilten
- Willens
- Beteiligten
- abgibt
- eigenen
- Willenserklärungen
- Beteiligten
- .
- Identifizierbarkeit
- Beteiligten
- ist
- indes
- Sinn
- Unterschrift
- ;
- dient
- §
- treffende
- Identitätsfeststellung
- vgl.
- KG
- ;
- aaO
- .
- 5
- .
- Namensbestandteile
- Unterschrift
- enthalten
- muß
- regelt
- Gesetz
- .
- Sinn
- Zweck
- Unterschriftserfordernisses
- ergibt
- allerdings
- Unterzeichnung
- Urkunde
- Namen
- erfolgen
- muß
- Beteiligte
- tatsächlich
- führt
- also
- kennzeichnet
- ;
- nur
- dann
- können
- beurkundeten
- Erklärungen
- individuell
- bestimmten
- Person
- zugeordnet
- werden
- .
- ist
- Gebrauch
- Vornamens
- Familiennamens
- zweifellos
- Fall
- bürgerliche
- Namen
- Person
- besteht
- Familiennamen
- mindestens
- Vornamen
- 61
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- auch
- Unterzeichnung
- nur
- Familiennamen
- reicht
- Wirksamkeit
- Urkunde
- ;
- individualisiert
- nämlich
- Unterzeichner
- hinreichend
- Kennzeichnung
- Person
- Unterscheidung
- anderen
- vgl.
- .
- 5
- .
- Dezember
- allgemeinen
- Sprachgebrauch
- jedenfalls
- engeren
- Bekanntenkreises
- erst
- recht
- Rechtsverkehr
- Familiennamen
- erfolgt
- .
- Gegebenenfalls
- kann
- bestimmten
- Personengruppen
- auch
- Unterzeichnung
- notarieller
- Urkunden
- ausschließlich
- Vornamen
- genügen
- nämlich
- dann
- Person
- Unterzeichnenden
- eindeutig
- kennzeichnet
- .
- ist
- dann
- Fall
- Vornamen
- Öffentlichkeit
- allgemein
- bekannt
- ist
- kirchliche
- Würdenträger
- Angehörige
- Hochadels
- vgl.
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 19
- ;
- Mecke/
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- 12
- .
- Aufl
- .
- .
- 6
- ;
- .
- notarielle
- Urkunde
- auch
- dann
- wirksam
- ist
- andere
- Personen
- ausschließlich
- Vornamen
- unterzeichnen
- ist
- chung
- Schrifttum
- umstritten
- bejahend
- .
- ;
- 136
- ;
- aaO
- ;
- verneinend
- TestG
- ;
- OLG
- 544
- ;
- ;
- 14
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Firsching
- 24
- ;
- Glaser
- aaO
- ;
- Festschrift
- Schippel
- S.
- .
- Senat
- entscheidet
- Streitfrage
- dahingehend
- Unterschrift
- Unwirksamkeit
- abgegebenen
- Erklärungen
- Folge
- hat
- .
- Zweck
- Unterschriftsleistung
- kann
- bloße
- Unterzeichnung
- Vornamen
- erreicht
- werden
- .
- Bürgerliche
- Gesetzbuch
- trifft
- ausschließlich
- Regelungen
- Familiennamen
- sei
- Geburtsname
- .
- sei
- Ehename
- §
- .
- Bestimmungsrecht
- Geburtenbuch
- einzutragenden
- Vornamen
- §
- PStG
- ist
- näher
- geregelter
- Ausfluß
- elterlichen
- Sorge
- §
- .
- Rechtsverkehr
- dient
- somit
- Familienname
- Vorname
- Person
- anderen
- unterscheiden
- .
- einmal
- allgemeiner
- Übung
- kommt
- Vornamen
- Unterscheidungsfunktion
- ;
- vielmehr
- ist
- insoweit
- Gebrauch
- Familiennamens
- allgemein
- üblich
- .
- Will
- rechtsverbindliche
- schriftliche
- Erklärung
- abgeben
- unterschreibt
- demgemäß
- wenigstens
- Familiennamen
- .
- Vorname
- wird
- üblicherweise
- Schriftverkehr
- Familienangehörigen
- engen
- Bekannten
- benutzt
- rechtsverbindlichen
- Erklärungen
- enthalten
- sind
- .
- Namensbestandteilen
- kommt
- also
- unterschiedliche
- Bedeutung
- .
- läßt
- Unterzeichnung
- notariellen
- Urkunde
- nur
- Vornamen
- sicher
- entnehmen
- Unterzeichner
- wirklich
- Echtheit
- beurkundeten
- Willens
- Geltung
- beurkundeten
- Rechtsgeschäfts
- einstehen
- will
- .
- Funktion
- kann
- schließlich
- Unterzeichnung
- Familiennamen
- erfüllen
- .
- Nur
- hier
- gegebenen
- Fall
- etwa
- ausländischer
- Beteiligter
- Grund
- Heimatrechts
- Familiennamen
- führt
- gilt
- .
- Notar
- darf
- selbstverständlich
- Unterschrift
- geführten
- Namen
- verlangen
- .
- Unterschriftsleistung
- Beteiligten
- Familiennamen
- ist
- Struktur
- Urkundsverfahrensrechts
- angelegt
- .
- Beurkundung
- Willenserklärungen
- fertigt
- Notar
- Niederschrift
- abgegebenen
- Willenserklärungen
- aufnimmt
- Abs.
- Nr.
- .
- Anders
- Falle
- Aufnahme
- rechtsgeschäftlicher
- Erklärungen
- gerichtliches
- Protokoll
- Abs.
- Nr.
- begnügt
- Gesetz
- notariellen
- Beurkundung
- Zeugnis
- Urkundsperson
- hier
- Notars
- §
- Abs.
- Beteiligten
- Erklärungen
- aufgenommene
- Niederschrift
- genehmigt
- haben
- .
- Genehmigung
- muß
- vielmehr
- eigenhändigen
- Unterschrift
- Beteiligten
- Ausdruck
- finden
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Haben
- Beteiligten
- unterschrieben
- so
- wird
- §
- Abs.
- Satz
- vermutet
- Niederschrift
- Gegenwart
- Notars
- vorgelesen
- zulässig
- vorgelegt
- wurde
- Genehmigung
- erhalten
- hat
- .
- abschließende
- Unterschrift
- Notars
- Urkunde
- §
- Abs.
- begründet
- Vermutung
- allein
- .
- eigenhändigen
- Unterschrift
- Beteiligten
- kommt
- mithin
- Notarunterschrift
- eigenständige
- gleichrangige
- Bedeutung
- .
- Anlaß
- Anforderungen
- Unterschrift
- Beteiligten
- §
- Abs.
- Satz
- Erfordernissen
- Schriftform
- grundsätzlich
- hier
- vorliegenden
- Ausnahmen
- abgesehen
- Unterzeichnung
- Familiennamen
- erforderlich
- ist
- -9-
- ken
- besteht
- .
- würde
- Zweck
- Bedeutung
- Unterschrift
- Urkundsbeteiligten
- gerecht
- .
- Eigenständigkeit
- Unterschriftsleistung
- liefe
- auch
- zuwider
- Wirksamkeitsdefekte
- Unterzeichnung
- Rückgriff
- Inhalt
- vorangehenden
- Niederschrift
- beseitigen
- .
- Beweiswirkung
- §
- hängt
- wiederum
- rechtsgültigen
- Unterschrift
- Beteiligten
- .
- Substituierung
- Urkundselements
- wird
- Gebot
- doppelten
- Unterschriftsleistung
- Beurkundungsverfahren
- kennzeichnet
- gerecht
- .
- Bezeichnung
- Beteiligten
- Eingang
- notariellen
- Urkunde
- §
- Abs.
- Nr.
- Schlüsse
- Familiennamen
- desjenigen
- ziehen
- lassen
- nur
- Vornamen
- unterzeichnet
- hat
- hilft
- Mangel
- mithin
- .
- Beurkundungsgesetz
- vorgesehene
- Verfahrensgang
- ist
- vielmehr
- .
- Notar
- hat
- Identität
- Beteiligten
- nur
- auch
- Zwecke
- vergewissern
- Vollständigkeit
- Unterschriftsleistung
- Beurkundeten
- beurteilen
- vermag
- .
- Amtspflicht
- ist
- hinzuwirken
- .
- Umstand
- Auflockerung
- Formstrenge
- Testamentsgesetz
- 31
- Juli
- .
- Unterzeichnung
- Vorund
- Familiennamen
- absolutes
- Wirksamkeitserfordernis
- eigenhändigen
- Testaments
- mehr
- ist
- §
- Abs.
- bleibt
- notarielle
- Urkunde
- auch
- letztwillige
- Verfügung
- Inhalt
- hat
- Bedeutung
- .
- Formerleichterung
- will
- weiteren
- Sinne
- "
- favor
- testamenti
- "
- Erklärung
- Erblassers
- auch
- juristischen
- Beratung
- bedient
- hat
- Wirksamkeit
- verhelfen
- .
- Gesichtspunkte
- spielen
- Beurkundung
- Verantwortlichkeit
- Notars
- Rolle
- .
- Auch
- läßt
- Zusammenhang
- Anforderungen
- Unterschrift
- Anwaltsschriftsätzen
- vereinzelt
- bemühte
- Gedanke
- tigkeitsempfindens
- zuwiderlaufen
- soll
- Ansprüche
- Form
- Unterschrift
- scheitern
- lassen
- Zweifel
- Urheberschaft
- besteht
- Fall
- Unterzeichnung
- notarieller
- Urkunden
- nur
- Vornamen
- übertragen
- .
- Dort
- kommt
- nämlich
- Unterschrift
- erster
- Linie
- Identifizierungsfunktion
- Unterzeichnung
- notariellen
- Urkunde
- ausgeführt
- Fall
- ist
- .
- Schließlich
- führt
- hier
- vertretene
- Auffassung
- auch
- Erschwerungen
- notariellen
- Beurkundungspraxis
- .
- Notar
- Identität
- Beteiligten
- feststellen
- muß
- vollständigen
- Namen
- kennt
- sorgen
- muß
- Beteiligten
- Urkunde
- unterschreiben
- bedeutet
- zusätzlichen
- Mehraufwand
- Unterschriftsleistung
- dringen
- Beteiligter
- nur
- Vornamen
- unterschreibt
- Urkunde
- eigenen
- Unterschrift
- abzuschließen
- Beteiligte
- wenigstens
- Familiennamen
- unterschrieben
- haben
- .
- 6
- .
- mußte
- erste
- Vorsitzende
- Beklagten
- Urkundsbeteiligter
- §
- Abs.
- Urkunde
- wenigstens
- Familiennamen
- Anfang
- Urkunde
- enthaltenen
- Wiedergabe
- Notar
- vorgenommenen
- Identitätsfeststellung
- geführt
- hat
- unterschreiben
- .
- Unterschrift
- nur
- Vornamen
- enthält
- sind
- Erklärungen
- unwirksam
- .
- hat
- Folge
- Kläger
- nur
- Anspruch
- Kaufpreiszahlung
- Beklagten
- auch
- Zahlungsanspruch
- Beklagten
- hat
- .
- hier
- Grundstückseigentum
- aufgeteilt
- Ganzes
- Erwerber
- veräußert
- werden
- soll
- steht
- gemeinschaftlicher
- Anspruch
- Eigentumsübertragung
- ;
- Anspruch
- ist
- unteilbare
- Leistung
- gerichtet
- so
- §
- eingreift
- .
- 3
- November
- .
- Anspruch
- ist
- jedoch
- wirksam
- beurkundet
- .
- .
- Kostenentscheidungen
- beruhen
- §
- §
- Abs.
- Abs.
- .
- Tropf
- Schmidt-Räntsch
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