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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 4
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 24
- .
- Juni
- Antrag
- Klägerin
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- Verfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- werden
- zurückgewiesen
- .
- Klägerin
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Gegenstandswert
- €
- .
- Gründe
- :
- Klägerin
- Zulassungsgrund
- grundsätzlichen
- Bedeutung
- Rechtssache
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- geltend
- macht
- sind
- Voraussetzungen
- Beschwerdebegründung
- dargelegt
- vgl.
- Senat
- .
- Auch
- Übrigen
- ist
- Beschwerde
- unbegründet
- ;
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- ist
- erforderlich
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Anspruch
- Klägerin
- Gewährung
- rechtlichen
- Gehörs
- verletzt
- Behauptung
- Grundstück
- habe
- Verkehrswert
- €
- gehabt
- Einholung
- angebotenen
- Sachverständigengutachtens
- nachgegangen
- ist
- .
- jetzt
- Klägerin
- Bezug
- genommene
- Vortrag
- Tatsacheninstanzen
- bietet
- Anhaltspunkt
- vereinbarten
- Kaufpreis
- hinausgehenden
- Verkehrswert
- .
- Klägerin
- gesehene
- Divergenz
- angefochtenen
- Entscheidung
- Bewertung
- Anwartschaftsrechts
- geht
- abgedruckten
- Entscheidung
- II
- .
- Zivilsenats
- Bundesgerichtshofs
- besteht
- ;
- Vergleichsentscheidung
- besagt
- Wert
- Anwartschaftsrechts
- .
- II
- .
- Vorstehendem
- ergibt
- Prozesskostenhilfeantrag
- fehlenden
- Erfolgs
- Rechtsmittels
- zurückzuweisen
- ist
- .
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- ist
- §
- Abs.
- berechnet
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 24.06.2009
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