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- BESCHLUSS
- 30
- .
- April
- Wohnungseigentumssache
- V.
- Zivilsenat
- hat
- 30
- .
- April
- Vizepräsidenten
- Bundesgerichtshofes
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Antragsgegners
- Beschluß
- 2
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 26
- .
- Februar
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Entscheidung
- ergeht
- gerichtsgebührenfrei
- ;
- außergerichtliche
- Gebühren
- werden
- erstattet
- .
- Gründe
- :
- Kostenansatzverfahren
- ist
- Rechtsbeschwerde
- statthaft
- .
- 1
- .
- Oktober
- ZB
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- auch
- weitere
- Beschwerde
- statthaft
- Kostenansatzverfahren
- weitere
- Beschwerde
- Bundesgerichtshof
- ausdrücklich
- ausgeschlossen
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- KostO
- .
- Beschwerde
- ist
- schließlich
- auch
- außerordentliches
- Rechtsmittel
- statthaft
- .
- 7
- .
- März
- IX
- .
- Nebenentscheidungen
- beruhen
- §
- Abs.
- Wenzel
- Gaier
- Schmidt-Räntsch
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