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- BESCHLUSS
- 8
- .
- März
- Abschiebungshaftsache
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 8
- .
- März
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Weinland
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 9
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 15
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- Beteiligten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Betroffene
- türkischer
- Staatsangehöriger
- reiste
- .
- Bundesamt
- Anerkennung
- ausländischer
- Flüchtlinge
- lehnte
- Asylantrag
- .
- Entscheidung
- ist
- August
- bestandskräftig
- .
- Abschiebung
- Betroffenen
- scheiterte
- Identitätspapiere
- fehlten
- Juli
- untertauchte
- .
- Anfang
- wurde
- aufgegriffen
- .
- Beschluss
- Amtsgerichts
- Recklinghausen
- 3
- .
- Januar
- wurde
- Haft
- Sicherung
- Abschiebung
- angeordnet
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 30
- .
- März
- weitere
- Monate
- verlängert
- worden
- ist
- .
- Verlängerung
- Haftanordnung
- hat
- Betroffene
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- Beteiligte
- hat
- angeschlossen
- beantragt
- Vertrauensperson
- Betroffenen
- Verfahren
- beteiligen
- .
- Beschluss
- 15
- .
- Juni
- hat
- Landgericht
- Beschwerde
- Betroffenen
- zurückgewiesen
- .
- Abschiebung
- erfolgte
- 24
- .
- Juni
- .
- Rechtsbeschwerde
- will
- Beteiligte
- Feststellung
- erreichen
- Beschlüsse
- Amtsgerichts
- Betroffenen
- Rechten
- verletzt
- haben
- .
- II
- .
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- liegen
- Haftgründe
- Abs.
- Satz
- Nr.
- AufenthG
- .
- Verlängerung
- Sicherungshaft
- sei
- auch
- verhältnismäßig
- .
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- Beteiligte
- beschwerdeberechtigt
- ist
- .
- 1
- .
- Beschwerdebefugnis
- Beteiligten
- ergibt
- Abs.
- FamFG
- angegriffene
- Entscheidung
- eigenen
- Rechten
- beeinträchtigt
- ist
- .
- 2
- .
- kann
- Befugnis
- Einlegung
- Rechtsbeschwerde
- auch
- §
- Abs.
- Nr.
- FamFG
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- FamFG
- stützen
- .
- Vorschrift
- steht
- Betroffenen
- benannten
- Person
- Vertrauens
- unabhängig
- Beeinträchtigung
- eigener
- Rechte
- zwar
- Recht
- Beschwerde
- Interesse
- Betroffenen
- ;
- gilt
- jedoch
- nur
- ersten
- Rechtszug
- Verfahren
- beteiligt
- wurde
- .
- Erfordernis
- erstinstanzlichen
- Beteiligung
- sollen
- Beschwerden
- Abs.
- FamFG
- privilegierter
- Personen
- vermieden
- werden
- erster
- Instanz
- Interesse
- gezeigt
- haben
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- fehlende
- Beteiligung
- erstinstanzlichen
- Verfahren
- hat
- Folge
- §
- Abs.
- FamFG
- erweiterte
- Beschwerdebefugnis
- besteht
- .
- gilt
- auch
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- .
- IV
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- FamFG
- .
- Festsetzung
- Beschwerdewerts
- folgt
- §
- Abs.
- KostO
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Czub
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 30.03.2011
- Entscheidung
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