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- BESCHLUSS
- 13
- .
- Dezember
- Grundbuchsache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- ;
- .
- Abs.
- §
- Abs.
- geregelte
- Monatsfrist
- erfasst
- auch
- Vollziehung
- Arrestbefehls
- anderen
- Mitgliedstaat
- erlassen
- hier
- :
- italienische
- Sicherstellungsbeschlagnahme
- vollstreckbar
- erklärt
- worden
- ist
- vgl.
- Urteil
- 4
- .
- Oktober
- :
- .
- Beschluss
- 13
- .
- Dezember
- OLG
- AG
- ECLI
- :
- :
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 13
- .
- Dezember
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- Oberlandesgerichts
- 34
- .
- Zivilsenat
- 16
- November
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Antragstellerin
- ist
- Gesellschaft
- italienischen
- Rechts
- Rechtsform
- limitata
- .
- erwirkte
- 19
- November
- italienischen
- Tribunale
- Sicherstellungsbeschlagnahme
- genden
- :
- Schuldner
- .
- wurde
- ermächtigt
- Sicherstellungsbeschlagnahme
- Betrag
- Euro
- bewegliche
- unbewegliche
- materielle
- immaterielle
- Werte
- Forderungen
- Schuldners
- vorzunehmen
- .
- Beschluss
- 22
- .
- August
- erklärte
- Oberlandesgericht
- Entscheidung
- vollstreckbar
- .
- 23
- .
- April
- hat
- Antragstellerin
- beantragt
- verteilte
- Sicherungshypothek
- Rubrum
- genannten
- belegenen
- Grundbesitz
- Schuldners
- Eigentumswohnung
- Tiefgaragenstellplätzen
- einzutragen
- .
- Amtsgericht
- Grundbuchamt
- hat
- Eintragungsantrag
- zurückgewiesen
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- gerichtete
- Beschwerde
- Antragstellerin
- zurückgewiesen
- Frist
- Abs.
- eingehalten
- worden
- sei
- .
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- will
- Antragstellerin
- weiterhin
- Eintragung
- Sicherungshypothek
- erreichen
- .
- Beschluss
- 11
- .
- Mai
- abgedruckt
- u.a.
- hat
- Senat
- Gerichtshof
- Europäischen
- Union
- folgende
- Frage
- Vorabentscheidung
- vorgelegt
- :
- Ist
- Art
- .
- Abs.
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- Rates
- 22
- .
- Dezember
- gerichtliche
- Zuständigkeit
- Anerkennung
- Vollstreckung
- Entscheidungen
- Handelssachen
- vereinbar
- Recht
- Vollstreckungsstaates
- vorgesehene
- Frist
- Titel
- Ablauf
- bestimmten
- Zeit
- mehr
- vollstreckt
- werden
- darf
- auch
- funktional
- vergleichbaren
- Titel
- anzuwenden
- anderen
- Mitgliedsstaat
- erlassen
- Vollstreckungsstaat
- anerkannt
- vollstreckbar
- erklärt
- worden
- ist
- ?
- Gerichtshof
- Europäischen
- Union
- hat
- Vorlagefrage
- Urteil
- 4
- .
- Oktober
- :
- veröffentlicht
- u.a.
- folgt
- beantwortet
- :
- Art
- .
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- Rates
- 22
- .
- Dezember
- gerichtliche
- Zuständigkeit
- Anerkennung
- Vollstreckung
- Entscheidungen
- Handelssachen
- ist
- auszulegen
- Anwendung
- Regelung
- Mitgliedstaats
- Ausgangsverfahren
- Rede
- stehenden
- Vollziehung
- Arrestbefehls
- Frist
- gilt
- entgegensteht
- Arrestbefehl
- geht
- anderen
- Mitgliedstaat
- erlassen
- wurde
- Vollstreckungsmitgliedstaat
- Vollstreckbarkeit
- beigelegt
- worden
- ist
- .
- II
- .
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- .
- steht
- beantragten
- Eintragung
- Ablauf
- §
- Abs.
- geregelten
- Vollziehungsfrist
- Monat
- .
- ausländischen
- Titel
- Art
- .
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- verliehene
- Vollstreckbarkeit
- decke
- inhaltlich
- entsprechenden
- inländischen
- Titel
- zukommenden
- Vollstreckbarkeit
- .
- Vollstreckung
- richte
- .
- Sicherstellungsbeschlagnahme
- italienischem
- Recht
- deutschen
- Arrestbeschluss
- vergleichbar
- sei
- seien
- maßgeblichen
- Verfahrensvorschriften
- auch
- §
- Abs.
- einzuhalten
- .
- Entscheidungshoheit
- ausländischen
- Staates
- werde
- eingegriffen
- Vollziehungsfrist
- zwangsweise
- Durchsetzung
- erstrittenen
- Arresttitels
- aber
- Wirksamkeit
- beschränke
- .
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- italienische
- Entscheidung
- 19
- November
- ist
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- vollstreckbar
- erklärt
- worden
- ;
- Verordnung
- ist
- auch
- weiterhin
- anzuwenden
- Entscheidung
- Vollstreckbarerklärung
- 10
- .
- Januar
- ergangen
- ist
- Art
- .
- Abs.
- Verordnung
- Nr.
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 12
- .
- Dezember
- gerichtliche
- Zuständigkeit
- Anerkennung
- Vollstreckung
- Entscheidungen
- Handelssachen
- ;
- vgl.
- Urteil
- 4
- .
- Oktober
- :
- .
- .
- Grundlage
- Zwangsvollstreckung
- ist
- inländische
- Entscheidung
- Vollstreckbarerklärung
- vgl.
- Beschluss
- 4
- .
- März
- .
- Wird
- hier
- Eintragung
- Sicherungshypothek
- beantragt
- hat
- Grundbuchamt
- Voraussetzungen
- Zwangsvollstreckung
- selbständig
- prüfen
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 4
- Juli
- .
- .
- 2
- .
- Rechtsfehlerfrei
- Rechtsbeschwerde
- unbeanstandet
- ordnet
- Beschwerdegericht
- italienische
- Sicherstellungsbeschlagnahme
- funktional
- Arrestbefehl
- deutschem
- Recht
- .
- Infolgedessen
- richtet
- Zwangsvollstreckung
- inländischen
- Entscheidung
- Vollstreckbarerklärung
- deutschen
- Vorschriften
- Vollziehung
- .
- maßgeblichen
- Verfahrensvorschriften
- gehört
- auch
- §
- Abs.
- .
- dort
- geregelte
- Monatsfrist
- erfasst
- auch
- Vollziehung
- anderen
- Mitgliedstaat
- erlassen
- vollstreckbar
- erklärt
- worden
- ist
- .
- Vorlage
- Senats
- ergangenen
- Entscheidung
- Gerichtshof
- Europäischen
- Union
- steht
- .
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- Anwendung
- Recht
- Vollstreckungsstaats
- vorgesehenen
- Frist
- Urteil
- 4
- .
- Oktober
- :
- .
- .
- Auslegung
- Unionsrechts
- sind
- nationalen
- Gerichte
- gebunden
- vgl.
- nur
- Urteil
- 28
- .
- Oktober
- .
- .
- ist
- Arrestbefehl
- mehr
- vollziehbar
- .
- Lauf
- Monatsfrist
- §
- Abs.
- wird
- Anwendungsbereich
- Art
- .
- Abs.
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- Zugang
- vgl.
- §
- Abs.
- Vollstreckbarerklärung
- Gläubiger
- Gang
- gesetzt
- vgl.
- Urteil
- 4
- .
- Oktober
- :
- .
- .
- Feststellungen
- Beschwerdegerichts
- war
- Monat
- Zugang
- Vollstreckbarerklärung
- Gläubigerin
- verstrichen
- Eintragung
- Sicherungshypothek
- beantragt
- wurde
- .
- gemäß
- Abs.
- Eintragungsantrag
- maßgeblich
- ist
- ist
- Vollziehungsfrist
- eingehalten
- .
- IV
- .
- Kostenentscheidung
- ist
- veranlasst
- .
- Gegenstandswert
- ist
- Nennbetrag
- verteilten
- Arresthypothek
- festgesetzt
- worden
- §
- Abs.
- Satz
- GNotKG
- .
- Göbel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Grundbuchamt
- Entscheidung
- 22.06.2015
- OLG
- Entscheidung
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