|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 19
- Juli
- Jusitzhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- Abs.
- Satz
- Soll
- Treuhänder
- Anfechtung
- beauftragt
- werden
- so
- hat
- Gläubigerversammlung
- Beschluss
- entscheiden
- .
- gilt
- auch
- vereinfachtes
- Insolvenzverfahren
- nur
- Gläubiger
- beteiligt
- ist
- .
- Urteil
- 19
- Juli
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 19
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 13
- .
- März
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- fortan
- Schuldner
- Vermögen
- trag
- Finanzamtes
- 3
- .
- März
- vereinfachte
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- wurde
- hatte
- notarieller
- Urkunde
- 14
- .
- Februar
- Kaufpreisansprüche
- frühere
- Ehefrau
- Beklagte
- abgetreten
- .
- Gegenleistung
- hatte
- Beklagte
- verpflichtet
- Schuldner
- Bedarf
- Zeit
- Lebens
- pflegen
- .
- Kläger
- wurde
- Treuhänder
- bestellt
- .
- nimmt
- Beklagte
- Wege
- Insolvenzanfechtung
- Rückabtretung
- Rückzahlung
- zwischenzeitlich
- erhaltener
- €
- Anspruch
- .
- Finanzamt
- ist
- einziger
- Gläubiger
- Verfahren
- .
- hat
- Kläger
- schriftlicher
- Erklärung
- 16
- November
- Durchführung
- Insolvenzanfechtung
- Beklagte
- beauftragt
- .
- Landgericht
- hat
- Beklagte
- antragsgemäß
- verurteilt
- .
- fungsgericht
- hat
- Berufung
- Beklagten
- stattgegeben
- Klage
- abgewiesen
- .
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Kläger
- Klaganspruch
- weiter
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- Sache
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- Entscheidung
- veröffentlicht
- ist
- hat
- ausgeführt
- Kläger
- sei
- Insolvenzanfechtung
- berechtigt
- .
- §
- Abs.
- InsO
- sei
- Treuhänder
- nur
- befugt
- Gläubigerversammlung
- beauftrage
- .
- Auch
- nur
- Gläubiger
- vorliegend
- gegeben
- vorhanden
- sei
- könne
- Erfordernis
- Beauftragung
- Wege
- Gläubigerversammlung
- verzichtet
- werden
- .
- Gläubigerversammlung
- bestehe
- nur
- Gläubigern
- Treuhänder
- finde
- Rahmen
- Gerichtsverhandlung
- Insolvenzgericht
- mitzuwirken
- habe
- .
- Gericht
- komme
- neutrale
- Stellung
- .
- habe
- insbesondere
- Aufgabe
- Gläubiger
- Treuhänder
- zwingend
- gleichlaufende
- Interessen
- verfolgen
- müssten
- vermitteln
- .
- Gläubigerversammlung
- hätte
- Gericht
- befinden
- müssen
- Beauftragung
- Treuhänders
- sachdienlich
- sei
- nur
- Gläubiger
- gebe
- Anfechtung
- Erlangte
- zufließe
- .
- Umstand
- nur
- Gläubiger
- vorhanden
- sei
- spreche
- gerade
- Entbehrlichkeit
- förmlichen
- Gläubigerversammlung
- .
- Wege
- gewillkürten
- Prozessstandschaft
- könne
- Kläger
- Rechte
- Finanzamts
- verfolgen
- .
- fehle
- notwendigen
- schutzwürdigen
- Interesse
- Prozessführung
- .
- Aufgabe
- Partei
- Amtes
- öffentlichen
- Interesse
- sei
- Tätigkeit
- Treuhänders
- Insolvenzgläubiger
- vereinbar
- .
- vorgegebene
- Interessenwiderstreit
- Insolvenzmasse
- bevorrechtigten
- Gläubiger
- sei
- auch
- Beteiligung
- einzigen
- Gläubigers
- aufgehoben
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- vereinfachten
- Insolvenzverfahren
- werden
- Aufgaben
- Insolvenzverwalters
- Treuhänder
- wahrgenommen
- .
- Gegensatz
- Regelinsolvenzverfahren
- steht
- Anfechtungsrecht
- Insolvenzgläubiger
- ist
- Anfechtung
- Rechtshandlungen
- §
- §
- InsO
- berechtigt
- .
- Gläubigerautonomie
- betonende
- Regelung
- vgl.
- wird
- nunmehr
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- eingeführt
- Insolvenzänderungsgesetz
- ergänzt
- .
- kann
- Gläubigerversammlung
- auch
- Treuhänder
- Anfechtung
- beauftragen
- .
- §
- Abs.
- InsO
- .
- erfolgte
- Verlagerung
- kompetenz
- Gläubiger
- Vereinfachung
- Verfahrens
- kostengünstige
- Abwicklung
- ermöglichen
- sollte
- Beschlussempfehlung
- Bericht
- Rechtsausschusses
- Entwurf
- Insolvenzordnung
- Bundestags-Drucksache
- S.
- hat
- Novellengesetzgeber
- festgestellt
- hat
- Praxis
- wirksame
- Durchsetzung
- Anfechtung
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- verhindert
- .
- zusätzlichen
- Möglichkeit
- Treuhänder
- Durchsetzung
- Anfechtung
- übertragen
- sollte
- bisherige
- Zurückhaltung
- Gläubiger
- Informationsdefizit
- einzelnen
- Anfechtungsumstände
- anging
- überwunden
- werden
- Entwurf
- Gesetzes
- Änderung
- Insolvenzordnung
- anderer
- Gesetze
- Bundestags-Drucksache
- S.
- .
- Gesetzgeber
- gewählte
- Verfahrensweise
- Beauftragung
- Treuhänders
- Gläubigerversammlung
- auszusprechen
- bedeutet
- zugleich
- zunächst
- angestrebten
- Verfahrensvereinfachung
- kostengünstigen
- Abwicklung
- Abstand
- genommen
- wurde
- .
- Einschaltung
- Gläubigerversammlung
- führt
- organisatorischen
- Mehraufwand
- Gläubiger
- gemäß
- §
- InsO
- beteiligte
- Insolvenzgericht
- .
- 2
- .
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- kann
- Beauftragung
- ders
- nur
- Beschluss
- Gläubigerversammlung
- erfolgen
- .
- Gläubigerversammlung
- ist
- ausschließlich
- Insolvenzgericht
- einberufene
- Gericht
- geleitete
- Zusammenkunft
- Gläubiger
- anzuerkennen
- InsO
- .
- ;
- 5
- ;
- Fuchs
- .
- spontane
- Verwalter
- einberufene
- Zusammenkunft
- ist
- Gläubigerversammlung
- vorgenannten
- Sinn
- .
- Beschlüsse
- Gericht
- geleitete
- Gläubigerversammlung
- gefasst
- werden
- sind
- Beschlüsse
- Sinne
- §
- InsO
- nichtig
- InsO
- .
- .
- Wortlaut
- Abs.
- InsO
- bezogenen
- Erwägungen
- ist
- Durchführung
- Gläubigerversammlung
- Anwesenheit
- mindestens
- Gläubigern
- notwendig
- .
- bereits
- Recht
- Konkursordnung
- anerkannt
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- 2
- ;
- Kuhn/Uhlenbruck
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- ist
- auch
- Verfahren
- Beschlussfassung
- §
- InsO
- ausreichend
- mindestens
- Gläubiger
- anwesend
- ist
- Stimmrecht
- Gebrauch
- macht
- HK-InsO/Eickmann
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- Uhlenbruck
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 3
- .
- Ansicht
- Revision
- kann
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- nur
- Gläubiger
- beteiligt
- ist
- vorstehenden
- Grundsätzen
- abgewichen
- werden
- .
- Gesetzgeber
- hat
- Einführung
- Anfechtungsmöglichkeit
- Treuhänder
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- bisherigen
- Verfahrensvereinfachung
- Verlagerung
- Anfechtungskompetenz
- Gläubiger
- gekennzeichnet
- war
- wieder
- Abstand
- genommen
- .
- gewählte
- Verfahrensweise
- Beauftragung
- Wege
- Beschlussfassung
- Gläubigerversammlung
- vorzunehmen
- dient
- Berufungsgericht
- zutreffend
- hingewiesen
- hat
- Ausgleich
- möglicher
- unterschiedlicher
- Interessen
- Leitungsbefugnis
- Insolvenzgerichts
- gewährleistet
- wird
- .
- Abhaltung
- Gerichtsverhandlung
- sichert
- ferner
- etwaige
- Stimmrechtsausschlüsse
- beachtet
- werden
- vgl.
- HK-InsO/Eickmann
- aaO
- .
- 5
- ;
- InsO
- .
- .
- Auch
- Beteiligung
- nur
- Gläubigers
- können
- Umstände
- Bedeutung
- sein
- .
- Gesetzgeber
- gewählte
- Systematik
- anders
- Anfechtung
- Gläubiger
- Treuhänder
- Anfechtungsbefugnis
- allein
- Gläubigerversammlung
- übertragen
- werden
- kann
- lässt
- Raum
- Revision
- angestrebte
- Ausnahmeregelung
- .
- Würde
- Insolvenzverfahren
- nur
- Gläubiger
- beteiligt
- ist
- Erfordernis
- Beauftragung
- Wege
- Gläubigerversammlung
- Abstand
- genommen
- werden
- müsste
- geklärt
- werden
- auch
- sonstige
- Verfahren
- nur
- Gläubiger
- beteiligt
- sind
- gleichermaßen
- gelten
- hat
- .
- Revision
- angeführten
- Gesichtspunkte
- Verfahrensvereinfachung
- -beschleunigung
- würden
- dort
- ebenso
- stellen
- .
- hinreichend
- klare
- Abgrenzung
- Verfahren
- nur
- weiteren
- Gläubigern
- übrigen
- Verfahren
- wäre
- kaum
- möglich
- .
- Senat
- vertretene
- Auffassung
- spricht
- auch
- Gesetzgeber
- §
- Abs.
- InsO
- getroffene
- Kostentragungsregelung
- Massekosten
- nur
- dann
- entstehen
- sollen
- Gläubigerversammlung
- Auftrag
- Anfechtung
- erteilt
- hat
- übrigen
- Fällen
- Anfechtende
- Erstattung
- Kosten
- nur
- Rechtsstreit
- Erlangten
- erhält
- .
- Auch
- Revision
- weiter
- geltend
- gemachte
- Gesichtspunkt
- Insolvenzgericht
- sei
- Eröffnungsbeschluss
- zunächst
- Durchführung
- schriftlichen
- Verfahrens
- §
- Abs.
- InsO
- ausgegangen
- ist
- geeignet
- Beschlussfassung
- Gläubigerversammlung
- entbehrlich
- anzusehen
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- Entscheidung
- selbst
- Vorbehalt
- anderweitiger
- Erkenntnisse
- gestellt
- gesprochen
- werde
- vorerst
- Gläubigerversammlung
- einberufen
- .
- Beauftragung
- Treuhänders
- Anfechtung
- ist
- aber
- Umstand
- Abhaltung
- Gericht
- durchzuführenden
- Gläubigerversammlung
- notwendig
- macht
- .
- 4
- .
- Ansicht
- Revision
- Gläubiger
- ausgesprochenen
- Beauftragung
- könne
- gewillkürte
- Prozessstandschaft
- Führung
- vorliegenden
- Anfechtungsprozesses
- abgeleitet
- werden
- ist
- folgen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Ergebnis
- zutreffend
- angenommen
- Einräumung
- gewillkürten
- Prozessstandschaft
- fehle
- schutzwerten
- rechtlichen
- Bedürfnis
- .
- Wird
- Treuhänder
- Wege
- Beauftragung
- Gläubigerversammlung
- Führung
- Anfechtungsprozesses
- betraut
- so
- kann
- Gegensatz
- Gläubigerversammlung
- beauftragten
- Gläubiger
- Auftrag
- Anfechtung
- ablehnen
- .
- Gläubigerversammlung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- verankerten
- Recht
- Beauftragung
- Gebrauch
- macht
- erwächst
- Entscheidung
- entsprechende
- Pflicht
- Treuhänders
- Tätigwerden
- Uhlenbruck/Vallender
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- entsprechender
- Beauftragung
- Gläubigerversammlung
- führt
- Treuhänder
- Partei
- Amtes
- gesetzlicher
- Prozessstandschaft
- Uhlenbruck/Vallender
- aaO
- .
- .
- Annahme
- zulässigen
- gewillkürten
- Prozessstandschaft
- setzt
- gefestigter
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- schutzwürdiges
- Interesse
- Prozessstandschafters
- Rechtsverfolgung
- vgl.
- ;
- ;
- .
- 3
- .
- April
- ZR
- .
- Gesetzgeber
- notwendig
- erachteten
- Verfahrensweges
- Erlangung
- gesetzlichen
- Prozessstandschaft
- ist
- berechtigtes
- Interesse
- Treuhänders
- erkennbar
- zusätzliche
- Möglichkeit
- Prozessführung
- erhalten
- .
- -9-
- 5
- .
- einzelner
- Gläubiger
- Treuhänder
- Wege
- Vertretung
- Durchführung
- Anfechtung
- betrauen
- kann
- so
- bedarf
- hier
- Entscheidung
- .
- derartige
- Prozessführung
- betrifft
- Eigenschaft
- Treuhänder
- würde
- Tätigsein
- Vertreter
- jeweiligen
- Gläubigers
- bedeuten
- .
- Frage
- Parteiwechsels
- Klägerseite
- wurde
- mündlichen
- Verhandlung
- 22
- .
- Februar
- Berufungsgericht
- erörtert
- klägerseits
- ausdrücklich
- verneint
- .
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 13.03.2006
|