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- BESCHLUSS
- 20
- Juli
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 20
- Juli
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 11
- .
- Zivilsenats
- Schleswig-Holsteinischen
- Oberlandesgerichts
- 11
- .
- März
- ergänzt
- Urteil
- 27
- .
- April
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- wird
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- zulässig
- §
- ;
- hat
- indessen
- Erfolg
- .
- hat
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- Beklagten
- waren
- verpflichtet
- sämtlicher
- noch
- eingeklagter
- Zugewinnausgleichsansprüche
- Klägerin
- Eintritt
- Verjährung
- verhindern
- .
- Erhebung
- Leistungsklage
- lediglich
- Amtsgericht
- errechneten
- Betrag
- Zugewinnausgleichsanspruchs
- sicher
- ausreichte
- Beklagten
- meinen
- hätten
- Grundsatz
- sichersten
- Weges
- andere
- Weise
- sicherstellen
- müssen
- Verjährung
- eintrat
- vgl.
- .
- 17
- .
- Juni
- 2798
- ;
- Zugehör
- Handbuch
- Anwaltshaftung
- .
- .
- klärungsbedürftige
- Grundsatzfrage
- stellt
- Zusammenhang
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 28.01.2002
- O
- Entscheidung
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