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- BESCHLUSS
- ZR
- 16
- Juli
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 16
- Juli
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 4
- .
- Zivilsenats
- Saarländischen
- Oberlandesgerichts
- 23
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- .
- Verfahrensgrundrechte
- Klägers
- wurden
- verletzt
- .
- Urteil
- Berufungsgerichts
- verstößt
- Art
- .
- Abs.
- GG
- noch
- Willkürverbot
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Schuldner
- handelt
- Regel
- Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
- kongruente
- Gegenleistung
- empfangene
- Leistung
- erbringt
- Fortführung
- eigenen
- Unternehmens
- nötig
- ist
- Gläubigern
- allgemeinen
- nützt
- vgl.
- .
- 10
- Juli
- ZR
- .
- Grundsatz
- gilt
- auch
- dann
- Schuldner
- Anfechtungsgegner
- Vorkasse
- erbrachten
- Leistungen
- vereinbart
- haben
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Voraussetzungen
- beizutragen
- Revision
- zuzulassen
- ist
- .
- Raebel
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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