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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 4
- November
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Alt
- .
- §
- §
- ;
- §
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- ist
- berechtigt
- Genehmigung
- Belastungsbuchungen
- Einzugsermächtigungsverfahren
- verhindern
- auch
- sachliche
- Einwendungen
- eingezogene
- Forderung
- erhoben
- werden
- .
- Urteil
- 4
- November
- IX
- ZR
- OLG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 4
- November
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- Richterin
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Brandenburgischen
- Oberlandesgerichts
- 18
- .
- Dezember
- aufgehoben
- .
- Berufung
- Klägerin
- Urteil
- 2
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 5
- .
- Dezember
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Klägerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittelzüge
- tragen
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- lieferte
- Kraftstoffe
- GmbH
- fortan
- :
- Insolvenzschuldnerin
- zog
- Rechnung
- gestellten
- Beträge
- erteilten
- Einzugsermächtigung
- debitorisch
- geführten
- Bankkonto
- Insolvenzschuldnerin
- .
- 7
- .
- August
- stellte
- Antrag
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- .
- Noch
- selben
- Tage
- wurde
- Beklagte
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- ;
- zugleich
- ordnete
- Insolvenzgericht
- Verfügungen
- Insolvenzschuldnerin
- nur
- Zustimmung
- Beklagten
- wirksam
- sind
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- Tags
- versagte
- Insolvenzschuldnerin
- Zustimmung
- Beklagten
- Genehmigung
- Lastschriften
- .
- Einwendungen
- zugrunde
- liegenden
- Rechnungen
- wurden
- erhoben
- .
- Klägerin
- war
- Konto
- Insolvenzschuldnerin
- 19
- .
- 21
- .
- 25
- Juli
- insgesamt
- 45.255,49
- DM
- €
- belastet
- worden
- ;
- versagten
- Genehmigung
- gab
- Bank
- Lastschriften
- .
- 29
- .
- September
- wurde
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- Beklagte
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- .
- Klägerin
- wird
- Forderungen
- voraussichtlich
- ausfallen
- .
- Klägerin
- hat
- Beklagten
- Höhe
- Rücklastschriften
- Zahlung
- Schadensersatz
- Anspruch
- genommen
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Berufung
- Klägerin
- stattgegeben
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- begehrt
- Beklagte
- Wiederherstellung
- erstinstanzlichen
- Urteils
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- Widerruf
- Lastschriften
- habe
- Insolvenzschuldnerin
- Klägerin
- vorsätzlich
- guten
- Sitten
- verstoßenden
- Weise
- Schaden
- zugefügt
- §
- .
- sei
- sittenwidrig
- Schuldner
- Einzugsermächtigungsverfahren
- erhobener
- Beträge
- Kontobelastungen
- sachlichen
- Grund
- widerspreche
- .
- So
- verhalte
- vorliegenden
- Fall
- .
- habe
- Insolvenzschuldnerin
- bezweckt
- Insolvenzreife
- anderen
- Gläubiger
- Bank
- begünstigen
- Rücklastschriftbeträge
- zugeschanzt
- habe
- .
- habe
- speziellen
- Grund
- gegeben
- ausgerechnet
- Lastschriften
- Klägerin
- widerrufen
- .
- Vorliegen
- Anfechtungsgrundes
- sei
- einmal
- ansatzweise
- vorgetragen
- .
- Auch
- scheide
- Geschäftsführerhaftung
- Widerrufsgrund
- .
- Motiv
- komme
- ersichtlich
- allein
- Bestreben
- Betracht
- Sollstand
- Geschäftskonto
- zurückzuführen
- .
- Profitiert
- habe
- allein
- Bank
- .
- künftige
- Insolvenzmasse
- sei
- vergrößert
- worden
- .
- Beklagte
- stehe
- Mittäter
- gleich
- §
- Abs.
- .
- II
- .
- Begründung
- hält
- rechtlichen
- Überprüfung
- wesentlichen
- Punkten
- stand
- .
- 1
- .
- Vorab
- ist
- klarzustellen
- Beklagte
- persönlich
- Rubrum
- Berufungsurteil
- heißt
- "
- Verwalter
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- GmbH
- "
- verklagt
- ist
- .
- ergibt
- Tatbestand
- Berufungsurteils
- ausdrücklich
- erwähnt
- ist
- Beklagte
- werde
- persönlich
- Anspruch
- genommen
- .
- läßt
- Anspruchsgrundlage
- §
- schließen
- Klägerin
- Begehren
- gestützt
- hat
- .
- 2
- .
- Frage
- Voraussetzungen
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Alt
- .
- InsO
- Genehmigung
- Kontobelastungen
- Einzugsermächtigungsverfahren
- verhindern
- darf
- ist
- bislang
- ungeklärt
- .
- Geltung
- Konkursordnung
- ist
- Rechtsprechung
- Auffassung
- vertreten
- worden
- Konkursverwalter
- Kontobelastungen
- widerspreche
- Debetsaldo
- Gemeinschuldners
- verringern
- sei
- Gläubiger
- Schadensersatz
- verpflichtet
- .
- Schrifttum
- war
- Frage
- umstritten
- bejahend
- Bauer
- ;
- 100
- ;
- Häuser
- 2
- .
- Lastschriftverkehr
- ;
- Auswirkungen
- Konkurses
- Bankkunden
- Lastschriftverkehr
- .
- S.
- ;
- Rottnauer
- ;
- Sandberger
- 288
- ;
- Westermann
- Festschrift
- S.
- ;
- verneinend
- ;
- zivilrechtliche
- Beurteilung
- Lastschriftverfahrens
- S.
- ;
- 138
- ;
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- ebenso
- Kritik
- abgelehnten
- Genehmigungstheorie
- .
- Inkrafttreten
- Insolvenzordnung
- hat
- Meinungsstreit
- fortgesetzt
- Schadensersatzpflicht
- ;
- ;
- Baumbach/Hopt
- 31
- .
- Aufl
- .
- Zweiter
- Teil
- Bankgeschäfte
- .
- ;
- Zahlungsverkehr
- Insolvenz
- .
- ;
- .
- EWiR
- 237
- ;
- ders
- .
- Festschrift
- S.
- ;
- 2
- .
- Lastschriftverkehr
- ;
- Fischer/
- Klanten
- Bankrecht
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- :
- Schimansky/Bunte/
- Bankrechts-Handbuch
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- Hess
- :
- InsO
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 54
- ;
- 5
- ;
- Krepold
- :
- .
- 6/427
- ;
- Obermüller
- Insolvenzrecht
- Bankpraxis
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- 258
- ;
- .
- Nr.
- ;
- :
- .
- 25
- ;
- wohl
- auch
- Uhlenbruck
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- 255
- ;
- Fehl
- ;
- Festschrift
- S.
- ;
- Rattunde/Berner
- DZWIR
- ;
- Rendels
- Report
- .
- 3
- .
- Senat
- ist
- Auffassung
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- grundsätzlich
- berechtigt
- ist
- Belastung
- Schuldner
- noch
- genehmigt
- hat
- widersprechen
- .
- Allerdings
- hat
- Schuldner
- Insolvenz
- anerkennenswerte
- Gründe
- Widerspruch
- Einzugsermächtigung
- gestützte
- Belastungsbuchung
- grundsätzlich
- nur
- dann
- Einzugsermächtigung
- erteilt
- hat
- Anspruch
- Gläubigers
- unbegründet
- zwar
- begründet
- ist
- Schuldner
- aber
- Zeitpunkt
- Kontoauszug
- Belastungsanzeige
- zugeht
- Recht
- Aufrechnungsrechte
- geltend
- machen
- will
- .
- Schuldner
- Belastung
- Girokontos
- Einzugsermächtigungsverfahren
- Zwecke
- widerspricht
- Zahlungen
- begründete
- Einziehungsermächtigung
- gedeckte
- Gläubigeransprüche
- rückgängig
- machen
- überwiesen
- hätte
- Widerruf
- Überweisung
- mehr
- hätte
- rückgängig
- machen
- können
- nutzt
- grundsätzlich
- Bank
- zustehende
- Widerspruchsmöglichkeit
- fremd
- .
- Gegebenenfalls
- handelt
- vorsätzlich
- Ausfallrisiko
- ersten
- Inkassostelle
- zuschiebt
- sittenwidrig
- 82
- ;
- .
- 28
- .
- Mai
- .
- Desgleichen
- handelt
- sittenwidrig
- Widerspruchsmöglichkeit
- Zweck
- einsetzt
- einzelnen
- Gläubiger
- begünstigen
- Insolvenzrisiko
- Lastschriftgläubiger
- überträgt
- .
- 29
- .
- Mai
- .
- Schuldner
- Lastschriftgläubiger
- auch
- dann
- sittenwidrig
- handelt
- Widerspruch
- Belastung
- einzelnen
- Gläubiger
- begünstigen
- unmittelbar
- Insolvenzantrag
- künftige
- Masse
- "
- zusammenhalten
- "
- soll
- hat
- Bundesgerichtshof
- noch
- entschieden
- vgl.
- .
- Auch
- vorliegenden
- Fall
- bedarf
- Stellungnahme
- .
- Insolvenzverwalter
- auch
- vorläufiger
- hat
- weitergehende
- Rechte
- Widerspruch
- zuvor
- Schuldner
- hatte
- .
- verbreitete
- Ansicht
- Widerspruchsrecht
- nur
- Umfang
- zustehe
- Stellung
- Eröffnungsantrags
- Schuldner
- gehabt
- habe
- ist
- unzutreffend
- .
- Zwar
- ist
- Insolvenzverwalter
- grundsätzlich
- Schuldner
- getroffenen
- Abreden
- gebunden
- .
- tritt
- Verfahrenseröffnung
- bestehende
- Rechtslage
- 1
- 4
- ;
- OLG
- ;
- .
- Schuldner
- Gläubiger
- Einziehungsermächtigung
- erteilt
- verschafft
- jedoch
- Recht
- Konto
- verfügen
- .
- bedarf
- Belastungsbuchung
- rechtlich
- wirksam
- sein
- Genehmigung
- Schuldners
- 82
- 85
- ;
- 353
- ;
- .
- 14
- .
- Februar
- XI
- .
- Belastungsbuchung
- ausdrücklich
- konkludent
- genehmigt
- hat
- kann
- Schuldner
- Lastschrift
- Widerspruch
- rückgängig
- machen
- 354
- .
- 19
- .
- Dezember
- IX
- ZR
- .
- Widerspruch
- besagt
- Grunde
- Genehmigung
- versagt
- wird
- .
- Grundsätzlich
- gilt
- Schweigen
- etwa
- zugegangene
- Rechungsabschlüsse
- Genehmigung
- vgl.
- .
- Einfluß
- neuen
- Nr.
- Abs.
- AGB-Banken
- Belastungsbuchungen
- Wochen
- Zugang
- entsprechender
- Mitteilungen
- genehmigt
- gelten
- ist
- vorliegenden
- Fall
- entscheiden
- .
- Bestimmung
- wurde
- erst
- 1
- .
- April
- eingeführt
- .
- vorliegenden
- Fall
- ist
- anwendbar
- .
- Schuldner
- Genehmigung
- erklärt
- hat
- ist
- Einziehung
- gegebene
- Forderung
- erfüllt
- aaO
- Rn
- .
- ;
- Kümpel
- Kapitalmarktrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- Bankvertragsrecht
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Staudinger/Olzen
- 14
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- ;
- Festschrift
- .
- wäre
- nur
- dann
- anders
- Gläubiger
- Einlösung
- Lastschrift
- Zahlstelle
- erteilte
- Gutschrift
- Widerspruchsmöglichkeit
- Schuldners
- auflösend
- bedingt
- anzusehen
- wäre
- so
- etwa
- Bauer
- ;
- Zahlungsverkehr
- Insolvenz
- .
- ;
- Bankvertragsrecht
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Engel
- Rechtsprobleme
- Lastschriftverfahren
- S.
- ;
- -9-
- scheer/Schlegel
- Lastschriftverfahren
- Entwicklung
- Rechtsprobleme
- S.
- .
- Annahme
- auflösenden
- Bedingung
- ist
- jedoch
- Bundesgerichtshof
- ständiger
- Rechtsprechung
- vertretenen
- vgl.
- 353
- ;
- .
- 14
- .
- Februar
- XI
- ;
- 10
- .
- Januar
- 337
- ;
- offen
- gelassen
- Urteil
- 19
- .
- Dezember
- ZR
- aaO
- Genehmigungstheorie
- vereinbar
- .
- wird
- Belastung
- Schuldnerkontos
- erst
- Genehmigung
- Schuldners
- wirksam
- aaO
- .
- .
- hat
- Gläubiger
- auch
- Gutschrift
- Konto
- Belastungsbuchung
- Schuldnerkonto
- immer
- noch
- lediglich
- schuldrechtlichen
- Anspruch
- Erfüllung
- Forderung
- .
- Anspruch
- ist
- nunmehr
- gerichtet
- Schuldner
- Belastungsbuchung
- genehmigt
- .
- Natur
- Anspruchs
- ändert
- .
- Ansicht
- Gläubiger
- habe
- Lastschriftverfahren
- bereits
- "
- verfestigte
- Rechtsposition
- "
- "
- Schutzrechte
- Schuldner
- erworben
- "
- vertrauen
- dürfe
- Rückbuchung
- komme
- Rottnauer
- S.
- ;
- S.
- ist
- folgen
- insolvenzfeste
- Rechte
- gemeint
- sein
- sollten
- .
- Rechtsposition
- erhält
- Gläubiger
- erst
- Genehmigung
- Lastschriftbuchung
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- geht
- Schuldner
- zustehende
- Möglichkeit
- Widerspruchs
- Einzugsermächtigungsverfahren
- vorgenommene
- Belastungsbuchungen
- Insolvenzverwalter
- .
- Insolvenzeröffnung
- kann
- Zahlung
- noch
- erfolgt
- ist
- mehr
- wirksam
- werden
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- .
- Demgemäß
- darf
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzeröffnung
- grundsätzlich
- Belastungsbuchung
- mehr
- genehmigen
- .
- Da
- Abrede
- Einziehungsermächtigung
- noch
- Ausübung
- folgenden
- Befugnisse
- Rechtsstellung
- Gläubigers
- Schuldner
- verbessert
- gibt
- Grund
- insolvenzrechtlich
- Erteilung
- Genehmigung
- besser
- stellen
- Gläubiger
- Forderung
- herkömmlichem
- Wege
- erfüllt
- werden
- sollen
- geschuldete
- Zahlung
- noch
- erhalten
- haben
- .
- Falle
- haben
- Gläubiger
- lediglich
- erfüllte
- schuldrechtliche
- Ansprüche
- Verfahrenseröffnung
- Insolvenzforderungen
- Sinne
- §
- InsO
- werden
- .
- Ebensowenig
- Gläubiger
- Schuldner
- bezahlten
- Forderung
- Ansprüche
- Masse
- hat
- Unterbleiben
- Zahlung
- positive
- Forderungsverletzung
- vorsätzliche
- sittenwidrige
- Schädigung
- anzusehen
- sei
- kann
- Insolvenzverwalter
- Genehmigung
- Einziehungsermächtigungsverfahren
- erfolgten
- Belastungsbuchung
- Begründung
- verlangen
- Unterlassen
- Genehmigung
- sei
- rechtsmißbräuchlich
- .
- Vielmehr
- ist
- Gegenteil
- richtig
- :
- Gläubiger
- nur
- ungesicherte
- Insolvenzforderung
- zusteht
- darf
- Insolvenzverwalter
- Erteilung
- Genehmigung
- Erfüllung
- bewirken
- .
- wäre
- ebenso
- insolvenzzweckwidrig
- Zahlung
- einzelnen
- Insolvenzgläubiger
- gesetzlich
- vorgeschriebenen
- Verteilungsverfahrens
- .
- gesetzlich
- obliegenden
- Aufgaben
- ist
- auch
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- Widerspruch
- berechtigt
- .
- Zunächst
- gelten
- Ausführungen
- aa
- entsprechend
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- hat
- Schuldner
- allgemeines
- auferlegt
- wurde
- künftige
- Masse
- sichern
- erhalten
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- InsO
- .
- folgt
- Forderungen
- Gläubiger
- nur
- erfüllen
- somit
- Schuldnervermögen
- nur
- vermindern
- darf
- Einzelfall
- Erfüllung
- obliegenden
- Aufgaben
- etwa
- Fortführung
- Schuldnerunternehmens
- Interesse
- Gläubigergesamtheit
- erforderlich
- wenigstens
- zweckmäßig
- erscheint
- vgl.
- ;
- .
- Ziel
- hat
- grundsätzlich
- auch
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- orientieren
- lediglich
- Zustimmungsvorbehalt
- ausgestattet
- wurde
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Alt
- .
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- ;
- vgl.
- Uhlenbruck
- aaO
- .
- .
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Erscheinungsformen
- künftige
- Masse
- sichern
- erhalten
- hat
- kann
- Sache
- sein
- Eröffnungsantrag
- unvollständig
- erfüllte
- Verbindlichkeit
- Schuldners
- vollständig
- erfüllen
- Erfüllungshandlung
- Schuldners
- Zustimmung
- Wirksamkeit
- verleihen
- Interesse
- Gläubiger
- liegt
- .
- Vielmehr
- darf
- Rechtsfolge
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Widerspruch
- Verweigerung
- Zustimmung
- Genehmigung
- Schuldners
- vorwegnehmen
- .
- Soweit
- "
- Pflicht
- Vermeidung
- Verminderung
- Masseverbindlichkeiten
- "
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- geradezu
- Verpflichtung
- abgeleitet
- wird
- rechtsmißbräuchliche
- Widersprüche
- Belastungsbuchungen
- unterlassen
- Masseverbindlichkeiten
- führten
- S.
- beruht
- Auffassung
- Zirkelschluß
- .
- Richtigkeit
- vorstehenden
- Überlegungen
- erweist
- auch
- Lage
- Gläubiger
- dann
- Widerspruch
- unterbliebe
- Insolvenzeröffnung
- kaum
- günstiger
- wäre
- Erfüllung
- Gläubigerforderung
- Genehmigung
- Belastungsbuchung
- Insolvenzeröffnung
- anfechtbar
- sein
- kann
- vgl.
- Bork
- Festschrift
- ;
- Knees/Fischer
- aaO
- S.
- .
- Anfechtbare
- Rechtshandlungen
- darf
- "
- starker
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- vornehmen
- "
- schwacher
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- darf
- Zustimmung
- angewiesenen
- Schuldner
- Hand
- reichen
- .
- Genehmigung
- Belastungsbuchung
- ist
- Rechtshandlung
- Schuldners
- mehraktigen
- abschließt
- vgl.
- .
- 19
- .
- Dezember
- aaO
- S.
- .
- nunmehr
- endgültigen
- "
- Abfluß
- entsprechenden
- Geldbetrages
- wird
- Gläubigergesamtheit
- benachteiligt
- .
- Genehmigt
- Schuldner
- "
- starke
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Schuldner
- offengelegten
- Zustimmung
- "
- schwachen
- "
- Zustimmungsvorbehalt
- ausgestatteten
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- hat
- Gläubiger
- zwangsläufig
- Kenntnis
- Eröffnungsantrag
- .
- Insoweit
- liegen
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- Selbst
- erst
- Zeitpunkt
- Genehmigung
- vorliegende
- Kenntnis
- Eröffnungsantrag
- ist
- Gläubiger
- schädlich
- .
- Belastung
- Schuldnerkontos
- etwa
- bedingt
- Genehmigung
- materielle
- Wirkung
- ist
- fällt
- dritten
- ersten
- Absatz
- §
- InsO
- ;
- .
- dargestellte
- Rechtsfolge
- benachteiligt
- Gläubiger
- Einziehungsermächtigung
- bedienen
- unbillig
- .
- Gläubiger
- Widerspruch
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- Stellung
- bloßes
- Insolvenzschuldners
- verbleibt
- ungenau
- insofern
- aaO
- aaO
- S.
- :
- Gläubiger
- wird
- "
- zurückversetzt
- "
- nie
- andere
- Stellung
- innehatte
- hängt
- Schwäche
- Position
- Lastschriftgläubiger
- .
- Entlastung
- Gläubigers
- Insolvenzrisiko
- Schuldners
- bietet
- Einziehungsermächtigungsverfahren
- Anhalt
- .
- berechtigte
- Einziehung
- ist
- Gläubiger
- noch
- insolvenzfeste
- Rechtsstellung
- zugewachsen
- .
- anderen
- Seite
- zieht
- Gläubiger
- Lastschriftverfahren
- großen
- Nutzen
- Folgenden
- vgl.
- aaO
- .
- :
- hat
- Initiative
- Zahlungseinzug
- kann
- günstigsten
- Zeitpunkt
- einheitlich
- bestimmen
- .
- kann
- Inanspruchnahme
- Krediten
- Zwischenfinanzierung
- vermeiden
- hat
- Liquiditätsvorteile
- .
- Zahlungsüberwachung
- wird
- vereinfacht
- .
- innerbetriebliche
- Buchhaltung
- Mahnabteilung
- nur
- noch
- Rückbelastungen
- befassen
- muß
- werden
- entlastet
- .
- mag
- zwar
- zutreffen
- Einzugsermächtigungsverfahren
- massenhaft
- angewendet
- wird
- gerade
- kleinen
- mittleren
- Zahlungsverkehr
- erleichtert
- .
- freie
- Widerrufsrecht
- Insolvenzverwalters
- "
- Schnelligkeit
- Kostenvorteilen
- stark
- genutzten
- Lastschriftverkehr
- voraussichtlich
- übermäßig
- behindern
- sogar
- gänzlich
- Erliegen
- bringen
- würde
- ist
- jedoch
- befürchten
- Beteiligten
- Befristung
- vereinbart
- werden
- kann
- .
- Gläubigern
- Einzugsermächtigungsverfahren
- verbundene
- Insolvenzrisiko
- dennoch
- scheuen
- mögen
- Verfahren
- Abstand
- nehmen
- Sicherheiten
- geben
- lassen
- .
- Gläubigern
- Lieferanten
- handelt
- können
- beispielsweise
- verlängerten
- und/oder
- erweiterten
- Eigentumsvorbehalt
- ausbedingen
- .
- Ansicht
- "
- Abkommen
- Lastschriftverkehr
- "
- Lastschriftabkommen
- abgeschlossen
- Zentralen
- zusammengefassten
- Spitzenverbänden
- Kreditgewerbes
- vorgesehene
- Regulierungssystem
- müsse
- Verhältnis
- Banken
- untereinander
- Valutaverhältnis
- funktionsfähig
- bleiben
- dürfe
- Insolvenz
- Beteiligten
- gestört
- werden
- so
- Sandberger
- aaO
- ist
- folgen
- .
- Lastschriftabkommen
- kann
- Insolvenzrecht
- Kraft
- setzen
- .
- übrigen
- füllt
- Inhalt
- ersten
- Inkassostelle
- Zahlstelle
- bestehenden
- Auftragsverhältnisses
- betrifft
- somit
- allein
- Verkehr
- beteiligten
- Banken
- .
- Auch
- Interbankenverhältnis
- ist
- Befristung
- Rückverrechnungsmöglichkeit
- vorgesehen
- Abschn
- .
- Nr.
- Satz
- Lastschriftabkommens
- .
- ist
- Insolvenzrisiko
- ersten
- Inkassostelle
- Verhältnis
- Einreicher
- Lastschrift
- begrenzt
- .
- Sittenwidrig
- könnte
- pauschale
- "
- Widerspruch
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- Belastungsbuchung
- dann
- sein
- künftigen
- Insolvenzmasse
- vornherein
- gewollt
- allein
- zugute
- käme
- .
- ist
- Berufungsgericht
- ausgegangen
- .
- Indes
- kann
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Beklagte
- habe
- Schuldnerin
- abgestimmten
- Widerspruch
- Konto
- belasteten
- Beträge
- kontoführenden
- Bank
- zugeschanzt
- "
- gefolgt
- werden
- .
- Berufungsgericht
- unstreitige
- Parteivorbringen
- Beträge
- befänden
- nunmehr
- Insolvenzmasse
- gebunden
- war
- mag
- dahinstehen
- .
- kann
- sogar
- ausgegangen
- werden
- Rücklastschriften
- Auszahlungsanspruch
- künftigen
- Insolvenzmasse
- entstanden
- ist
- vgl.
- .
- 1
- .
- Oktober
- ZR
- ;
- OLG
- 29
- ;
- ;
- .
- Jedenfalls
- hatte
- kontoführende
- Bank
- Widerspruch
- Beklagten
- rechtserheblichen
- Vorteil
- .
- Belastungsbuchungen
- genehmigt
- worden
- sind
- hatte
- Bank
- Zeit
- Aufwendungsersatzanspruch
- §
- .
- Wiedergutschrift
- erfolgte
- Wege
- Berichtigung
- Buchung
- .
- Verrechnung
- Aufrechnung
- lag
- Festschrift
- 78
- ;
- vgl.
- ferner
- .
- 1
- .
- Oktober
- aaO
- ;
- .
- ;
- InsO
- .
- .
- .
- Widerspruch
- sittenwidrig
- sein
- könnte
- Insolvenzmasse
- Vorteil
- erwachsen
- wäre
- bedarf
- abschließenden
- Entscheidung
- .
- Allerdings
- war
- Widerspruch
- zunächst
- einmal
- Einfluß
- Passivmasse
- .
- bewirkte
- Forderung
- Klägerin
- verblieb
- .
- Wäre
- Widerspruch
- unterlassen
- Belastungsbuchung
- genehmigt
- worden
- wäre
- Forderung
- Klägerin
- erloschen
- ;
- wäre
- bank
- Forderung
- §
- gleicher
- Höhe
- entstanden
- .
- Indes
- hat
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Alt
- .
- InsO
- Amt
- antritt
- erst
- Überblick
- erfahrungsgemäß
- oft
- ungeordneten
- rechtlichen
- wirtschaftlichen
- Verhältnisse
- Schuldners
- verschaffen
- muß
- rechtlich
- geschütztes
- Interesse
- zunächst
- einmal
- Veränderung
- Verhältnisse
- unterbinden
- also
- "
- bewahren
- .
- gehört
- auch
- Zahlungen
- Schuldners
- noch
- wirksam
- erfolgt
- sind
- "
- einfriert
- "
- .
- ist
- regelmäßig
- Lage
- etwa
- vorliegende
- unerledigte
- Rechnungen
- rasch
- zuverlässig
- Berechtigung
- überprüfen
- .
- kommt
- Abflüsse
- Schuldnerkonto
- Forderungen
- Alt-)Gläubigern
- befriedigen
- selbst
- dann
- Schuldnerkonto
- debitorisch
- ist
- lediglich
- Umschuldung
- führen
- mehrfacher
- Hinsicht
- nachteilig
- sind
- .
- wird
- Liquidität
- Schuldnerunternehmens
- geschmälert
- .
- kann
- auch
- dann
- Fall
- sein
- Schuldnerkonto
- debitorisch
- ist
- möglicherweise
- noch
- ausgeschöpftes
- Kreditlimit
- eingeräumt
- ist
- .
- Liquidität
- kann
- Fortführung
- Schuldnerunternehmens
- unerläßlich
- sein
- .
- wird
- Insolvenzmasse
- vielfach
- günstiger
- sein
- Schuld
- Gläubiger
- Schuld
- Bank
- abgelöst
- worden
- ist
- .
- regelmäßig
- hat
- Bank
- Kreditengagement
- Sicherheiten
- bestellen
- lassen
- .
- erfolgreiche
- Widerspruch
- Lastschrift
- kann
- führen
- Sicherheiten
- Anspruch
- genommen
- werden
- .
- verbessert
- Aussichten
- Sanierung
- Schuldnerunternehmens
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- berechtigt
- ist
- Einzugsermächtigungsverfahren
- erfolgten
- Kontobelastung
- widersprechen
- liegt
- vorsätzliche
- sittenwidrige
- Schädigung
- noch
- schuldhafte
- Pflichtverletzung
- gemäß
- §
- InsO
- .
- .
- angefochtene
- Urteil
- ist
- somit
- aufzuheben
- §
- Abs.
- .
- Sache
- entscheidungsreif
- ist
- kann
- Senat
- Sache
- selbst
- entscheiden
- §
- Abs.
- Zurückweisung
- Berufung
- erstinstanzliche
- Urteil
- wiederherstellen
- .
- Raebel
- Kayser
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