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- BESCHLUSS
- ZR
- 10
- .
- April
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- 10
- .
- April
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägerin
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 24
- Juli
- wird
- angenommen
- .
- Klägerin
- hat
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- tragen
- .
- Streitwert
- wird
- Revisionsinstanz
- DM
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Revision
- wirft
- ungeklärten
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- verspricht
- Endergebnis
- Erfolg
- .
- .
- Klägerin
- hat
- schon
- hinreichend
- dargetan
- Beklagten
- Pflichten
- Anwaltsvertrag
- schuldhaft
- verletzt
- haben
- .
- wurden
- Klägerin
- Interessenwahrnehmung
- erst
- Zeitpunkt
- betraut
- Rechtsstreit
- Landgericht
- bereits
- anhängig
- war
- .
- Blick
- unstreitige
- Kaufmannseigenschaft
- Parteien
- vorliegenden
- Vertragsurkunden
- rung
- schlüssig
- ergab
- bereits
- angefallenen
- erheblichen
- Mehrkosten
- war
- zumindest
- vertretbar
- sogar
- naheliegend
- Verweisungsantrag
- zunächst
- stellen
- .
- gilt
- auch
- Fall
- Zuständigkeit
- Landgerichts
- nur
- §
- Abs.
- ergeben
- konnte
- Fürstentum
- Bundesrepublik
- LuganoÜbereinkommen
- 16
- .
- September
- noch
- Kraft
- gesetzt
- hatte
- vgl.
- 2
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- ;
- bach/Lauterbach/Albers/Hartmann
- .
- Aufl
- .
- Schlußanhang
- Übersicht
- .
- .
- Kreft
- Kayser
- Raebel
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