|
|
- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 12
- .
- Oktober
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- Grundstückskaufvertrag
- Verkäufers
- vereinbartes
- Rücktrittsrecht
- Insolvenzfall
- ist
- gläubigerbenachteiligend
- Rücktrittsrecht
- vornherein
- Bestandteil
- gegenseitigen
- Vertrags
- ist
- Schuldner
- Rechte
- Sache
- ausschließlich
- Vertrags
- erworben
- hat
- Rücktrittsklausel
- Berechtigten
- Stand
- setzt
- Zugriff
- Gläubiger
- Sache
- jederzeit
- abwehren
- können
- Rücktrittsklausel
- freie
- Verfügungen
- Schuldners
- einzelner
- Gläubiger
- ausschließt
- .
- InsO
- Verpflichtung
- Schuldners
- Grundstückskaufvertrag
- unentgeltlichen
- Rückübertragung
- Fall
- Rücktritts
- ist
- gläubigerbenachteiligend
- .
- Verwalter
- kann
- Fall
- verlangen
- Masse
- so
- gestellt
- wird
- Schuldner
- gesetzlichen
- Ansprüche
- Rückgewährschuldverhältnis
- zustünden
- .
- Urteil
- 12
- .
- Oktober
- ZR
- ECLI
- :
- :
- BGH:2017:121017UIXZR288.14.0
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 12
- .
- Oktober
- Richter
- Vorsitzenden
- Richterinnen
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 19
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 21
- November
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- verkaufte
- Tochter
- fortan
- :
- notariellem
- Vertrag
- 3
- .
- Dezember
- Eigentumswohnung
- Preis
- €
- .
- Schuldnerin
- hatte
- €
- Monaten
- weitere
- €
- Jahre
- monatlichen
- Raten
- €
- zahlen
- .
- Abs.
- notariellen
- Vertrags
- lautet
- :
- "
- Verkäufer
- ist
- berechtigt
- schuldrechtlichen
- Teil
- Vertrags
- zurückzutreten
- Rückauflassung
- Vertragsgegenstandes
- verlangen
- Erwerber
- Vertragsgegenstand
- schriftliche
- Zustimmung
- Verkäufers
- veräußert
- belastet
- Erwerber
- Verkäufer
- verstirbt
- Eigentum
- Vertragsgegenstand
- ausschließlich
- leibliche
- Abkömmlinge
- Erwerbers
- übergeht
- Vermögen
- Erwerbers
- Vergleichsverfahren
- eröffnet
- Eröffnung
- kostendeckender
- Masse
- abgelehnt
- wird
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Vertragsgegenstandes
- angeordnet
- wird
- Zwangssicherungshypotheken
- Eintragung
- gelangen
- Erwerber
- Ehegatte
- Scheidungsantrag
- einreichen
- .
- Rücktrittsrecht
- kann
- nur
- schriftliche
- Erklärung
- Erwerber
- Erben
- ausgeübt
- werden
- .
- Rücktrittsrecht
- ist
- vererblich
- noch
- übertragbar
- .
- Rückübertragung
- hat
- unentgeltlich
- erfolgen
- .
- Sicherung
- aufschiebend
- bedingten
- Rückerwerbsanspruchs
- bestellt
- Erwerber
- Verkäufers
- Rückauflassungsvormerkung
- gemäß
- §
- Vertragsgegenstand
- bewilligt
- beantragt
- Eintragung
- Grundbuch
- Rang
- vorstehenden
- Kaufpreissicherungshypothek
- .
- "
- Schuldnerin
- wurde
- Eigentümerin
- Grundbuch
- eingetragen
- ;
- Besitz
- war
- bereits
- 1
- .
- Dezember
- übergegangen
- .
- Zeitpunkt
- bewohnte
- Schuldnerin
- Wohnung
- .
- 10
- .
- Januar
- wurde
- Rückauflassungsvormerkung
- Klägerin
- Grundbuch
- eingetragen
- .
- Wohnung
- ist
- inzwischen
- vermietet
- ;
- monatliche
- Mietzins
- beträgt
- €
- .
- 1
- November
- eröffnete
- Insolvenzgericht
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldnerin
- bestellte
- Beklagten
- Insolvenzverwalter
- .
- Klägerin
- forderte
- Beklagten
- Schreiben
- 26
- .
- Januar
- Eigentum
- Wohnung
- übertragen
- .
- Beklagte
- kam
- Aufforderung
- .
- Mieterin
- bezahlten
- Mieten
- vereinnahmte
- .
- Klägerin
- hat
- Rückübereignung
- Eigentumswohnung
- Herausgabe
- vereinnahmten
- Mieten
- geklagt
- .
- Beklagte
- hat
- verteidigt
- unentgeltliche
- Rückübertragungsrecht
- §
- Abs.
- InsO
- anfechtbar
- sei
- Leistung
- verweigern
- könne
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- überwiegend
- stattgegeben
- Berufung
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- gehabt
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Beklagte
- Klageabweisungsbegehren
- weiter
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- führt
- Aufhebung
- Berufungsurteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Berufungsgericht
- .
- Berufungsgericht
- hat
- gemeint
- Beklagten
- stehe
- Leistungsverweigerungsrecht
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Regelung
- Rücktrittsrechts
- notariellen
- Kaufvertrag
- sei
- anfechtbar
- .
- fehle
- objektiven
- Gläubigerbenachteiligung
- bereits
- Zwangsvollstreckung
- Rückübertragungsanspruch
- auslöse
- .
- habe
- Grundbesitz
- nie
- unbeschränkten
- Gläubigerzugriff
- Verfügung
- gestanden
- .
- Rücktrittsklausel
- sei
- auch
- Berücksichtigung
- Umstände
- Sinn
- Zweck
- Übertragung
- Eigentumswohnung
- unangemessen
- .
- Gesamtschau
- Auflassungsvormerkung
- gesicherten
- Lösungsklauseln
- ergebe
- vorrangigen
- Zweck
- verfolgten
- Eigentumswohnung
- Familienbesitz
- erhalten
- .
- Interesse
- sei
- jedenfalls
- unangemessen
- unausgewogen
- .
- benachteilige
- Kaufvertrag
- Ganzes
- Gläubiger
- Sinne
- §
- Abs.
- InsO.
- Allein
- entschädigungslosen
- Rückfall
- eintretende
- Vermögensminderung
- führe
- insolvenzbedingten
- Lösungsklauseln
- bereits
- Annahme
- gläubigernachteiligen
- Rechtshandlung
- .
- sei
- nur
- isoliert
- Insolvenzfall
- vorgesehen
- .
- Beklagte
- könne
- auch
- §
- InsO
- berufen
- .
- insolvenzbedingte
- stehe
- Regelungszweck
- §
- §
- InsO
- .
- beeinträchtige
- insbesondere
- Wahlrecht
- Insolvenzverwalters
- §
- InsO.
- jedenfalls
- Vertragsseite
- vollständig
- erfüllten
- Verträgen
- bewirke
- Lösungsklausel
- zugrunde
- liegenden
- vertraglichen
- Ansprüche
- Schuldnervermögen
- ausschieden
- .
- II
- .
- hält
- rechtlicher
- Überprüfung
- wesentlichen
- Punkt
- stand
- .
- Klägerin
- steht
- zwar
- Vormerkung
- gesicherten
- Aussonderungsrecht
- Grundstück
- InsO
- .
- Jedoch
- scheitert
- Anfechtung
- fehlenden
- Gläubigerbenachteiligung
- .
- 1
- .
- vertragliche
- Vereinbarung
- Rücktrittsrecht
- Klägerin
- Verpflichtung
- Schuldnerin
- unentgeltlichen
- Rückübertragung
- sind
- allerdings
- wirksam
- .
- §
- InsO
- erfasst
- Klausel
- .
- Beklagten
- steht
- auch
- Wahlrecht
- §
- InsO
- Rückgewährschuldverhältnisses
- .
- vertraglich
- vereinbarte
- Rücktrittsrecht
- Fall
- Insolvenzeröffnung
- verstößt
- jedenfalls
- §
- InsO
- Voraussetzungen
- §
- InsO
- gegeben
- sind
- .
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- hat
- Klägerin
- Grundstückskaufvertrag
- folgenden
- Pflichten
- vollständig
- erfüllt
- .
- §
- InsO
- setzt
- jedoch
- Schuldner
- auch
- andere
- Teil
- gegenseitigen
- Vertrag
- noch
- vollständig
- erfüllt
- haben
- .
- Vorschrift
- erfasst
- nur
- beiderseits
- vollständig
- erfüllte
- Verträge
- vgl.
- Urteil
- 10
- .
- August
- ZR
- .
- 13
- ;
- MünchKomm-InsO/Huber
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- fehlt
- Streitfall
- vgl.
- Urteil
- 19
- .
- April
- ZR
- .
- Vereinbarung
- unentgeltlichen
- Heimfallanspruchs
- Erbbaurecht
- .
- Ebenso
- kann
- dahinstehen
- Voraussetzungen
- Rücktritt
- ausgelöstes
- Rückabwicklungsschuldverhältnis
- §
- InsO
- erfasst
- wird
- .
- Selbst
- Fall
- sein
- sollte
- stünde
- Beklagten
- schon
- Wahlrecht
- allein
- betroffenen
- Rückgewähranspruchs
- Klägerin
- Vormerkung
- gesichert
- ist
- .
- Abs.
- Satz
- InsO
- bestimmt
- Gläubiger
- Anspruch
- Befriedigung
- Insolvenzmasse
- verlangen
- kann
- Sicherung
- Anspruchs
- Einräumung
- Aufhebung
- Rechts
- Grundstück
- Schuldners
- Vormerkung
- eingetragen
- ist
- .
- Fall
- steht
- Insolvenzverwalter
- Wahlrecht
- §
- InsO
- mehr
- vgl.
- Urteil
- 19
- .
- März
- Abs.
- Satz
- GesO
- §
- ;
- muss
- Anspruch
- vielmehr
- erfüllen
- vgl.
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 23
- ;
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Revision
- geltend
- gemachte
- Nichtigkeit
- unentgeltlichen
- Rückübertragungsverpflichtung
- §
- besteht
- Grundlage
- .
- Revision
- zeigt
- entscheidungserheblichen
- Sachvortrag
- Umständen
- Tatsachen
- hinausgehen
- Anfechtungstatbestände
- §
- §
- InsO
- rechtfertigen
- können
- .
- Allein
- mögliche
- Anfechtbarkeit
- rechtfertigt
- Schluss
- Sittenwidrigkeit
- vgl.
- Urteil
- 19
- .
- April
- aaO
- .
- .
- 2
- .
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- hält
- jedoch
- rechtlicher
- Überprüfung
- stand
- Berufungsgericht
- recht
- Beklagten
- Anfechtung
- Rückübertragungsverpflichtung
- verneint
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- benachteiligt
- Vereinbarung
- unentgeltlichen
- Rücktrittsrechts
- §
- Abs.
- Kaufvertrags
- Gläubiger
- .
- folgt
- allerdings
- bereits
- Klägerin
- Ausübung
- Rücktritts
- berechtigt
- ist
- Eigentum
- Eigentumswohnung
- zurückzuverlangen
- .
- rechtfertigt
- Streitfall
- noch
- Teilanfechtung
- Rücktrittsrechts
- wirkende
- Insolvenzanfechtung
- Vertrags
- .
- Zwar
- begründet
- §
- Abs.
- Vertrags
- Klägerin
- Rücktrittsrecht
- ausdrücklich
- Fall
- Insolvenz
- .
- Gleichwohl
- fehlt
- Klägerin
- eröffneten
- Möglichkeit
- Rückübertragung
- Wohnung
- verlangen
- Streitfall
- Gläubigerbenachteiligung
- .
- Gläubigerbenachteiligung
- liegt
- Schuldenmasse
- vermehrt
- Aktivmasse
- verkürzt
- Gläubigerzugriff
- Schuldnervermögen
- vereitelt
- erschwert
- gefährdet
- verzögert
- wird
- Urteil
- 22
- .
- Dezember
- ;
- 29
- November
- ZR
- .
- .
- setzt
- Befriedigungsmöglichkeiten
- Insolvenzgläubiger
- angefochtene
- Rechtshandlung
- wirtschaftlicher
- Betrachtungsweise
- günstiger
- gewesen
- wären
- Urteil
- 28
- .
- Januar
- IX
- ZR
- .
- .
- Beeinträchtigung
- Gläubigerzugriffs
- sind
- Befriedigungsmöglichkeiten
- voll
- gesicherten
- Insolvenzgläubiger
- maßgeblich
- Urteil
- 17
- .
- Juni
- ZR
- .
- Insoweit
- fehlt
- Gläubigerbenachteiligung
- entsprechende
- Klausel
- Vermögensgegenstand
- Vermögen
- -9-
- gehört
- vgl.
- Urteil
- 6
- .
- April
- ZR
- .
- .
- Ermöglicht
- gegenseitigen
- Vertrag
- enthaltene
- Bestimmung
- Vertragspartner
- Schuldners
- Insolvenzfall
- Vertrag
- zurückzutreten
- kann
- nur
- dann
- Anfechtbarkeit
- begründen
- gerade
- Bestimmung
- zumindest
- mittelbar
- gläubigerbenachteiligende
- Wirkungen
- auslöst
- .
- Führt
- Bestimmung
- Vertragspartner
- erbrachten
- Leistungen
- Schuldner
- zurückfordern
- kann
- kommt
- Zugriffsmöglichkeiten
- Gläubiger
- verkürzt
- .
- ist
- Eintritt
- Gläubigerbenachteiligung
- isoliert
- Bezug
- konkret
- bewirkte
- Minderung
- Vermehrung
- Passiva
- Schuldners
- beurteilen
- Urteil
- 7
- .
- Mai
- ZR
- .
- .
- Hintergrund
- führt
- Rücktrittsklausel
- ausgelöste
- Verpflichtung
- Schuldners
- erworbene
- Sache
- zurückgewähren
- müssen
- gläubigerbenachteiligenden
- Wirkungen
- Rücktrittsrecht
- vornherein
- Bestandteil
- gegenseitigen
- Vertrags
- ist
- Schuldner
- Rechte
- Sache
- ausschließlich
- Vertrags
- erworben
- hat
- Rücktrittsklausel
- Berechtigten
- Stand
- setzt
- Zugriff
- Gläubiger
- Sache
- jederzeit
- abwehren
- können
- Rücktrittsklausel
- freie
- Verfügungen
- Schuldners
- einzelner
- Gläubiger
- ausschließt
- vgl.
- auch
- eingeschränkte
- Heimfallklausel
- entsprechend
- auslegt
- .
- Voraussetzungen
- steht
- Gläubiger
- Rücktrittsklausel
- Ansprüche
- Rückgewähr
- Sache
- so
- Aussonderungsberechtigter
- .
- Sache
- vornherein
- Aussonderungsanspruch
- bestand
- bleibt
- schuldnerfremd
- vgl.
- MünchKomm-InsO/Kayser
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Herausgabe
- ist
- Gläubigerbenachteiligung
- anfechtbar
- HK-InsO/Thole
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Kayser
- aaO
- .
- .
- War
- Anfechtungsgegner
- Grund
- früheren
- insolvenzfesten
- Erwerbs
- ohnehin
- Inhaber
- Gegenstands
- herausgegeben
- werden
- soll
- fehlt
- Gläubigerbenachteiligung
- ;
- hat
- Fall
- Rechtshandlung
- Vermögen
- Schuldners
- erhalten
- Urteil
- 11
- .
- Mai
- ZR
- .
- Fall
- möglichen
- Gläubigerzugriffs
- vereinbartes
- entsprechend
- gesichertes
- Recht
- Veräußerers
- Einzelzwangsvollstreckung
- veräußerte
- Sache
- Wege
- Drittwiderspruchsklage
- Verwertung
- Insolvenz
- Aussonderung
- begegnen
- führt
- Sache
- Gläubigerzugriff
- Verfügung
- steht
- .
- So
- liegt
- Fall
- Schuldner
- Grundstück
- erwirbt
- Zeitpunkt
- Erwerbs
- Fall
- Gläubigerzugriffs
- Vormerkung
- gesicherten
- Rückübertragungsanspruch
- Verkäufers
- belastet
- ist
- .
- Sicherung
- Anspruchs
- Vormerkung
- hat
- zumindest
- ähnliche
- Wirkungen
- Aussonderungskraft
- MünchKommInsO/Ganter
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Vormerkung
- gesicherten
- Anspruch
- betroffene
- Vermögensposition
- gehört
- vornherein
- Bestandteilen
- Masse
- Urteil
- 14
- .
- September
- 1
- .
- Schuldner
- erwirbt
- nur
- insolvenzfesten
- Rückforderungsrecht
- behafteten
- Vermögensgegenstand
- Uhlenbruck
- Festschrift
- Rheinischen
- Notariats
- S.
- ;
- ;
- Kohte
- ;
- vgl.
- auch
- Kesseler
- ;
- Amann
- DNotZ
- ;
- Übergabevertrag
- anwaltlichen
- notariellen
- Praxis
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- kritisch
- .
- ist
- Gläubiger
- verwertbar
- .
- hat
- Bundesgerichtshof
- bereits
- Fall
- Grundstücksschenkung
- entschieden
- Beschluss
- 13
- .
- März
- IX
- .
- .
- Anders
- ist
- Schuldner
- bereits
- Vereinbarung
- Rücktrittsrechts
- Begründung
- Aussonderungsrechts
- Vertragspartners
- Zugriff
- Gläubiger
- Recht
- Vertragsgegenstand
- zustand
- .
- Gewährt
- Schuldner
- Vertragspartner
- vereinbarten
- Rückgewähr
- erworbenen
- Sache
- Gläubiger
- zuvor
- übertragen
- hat
- liegt
- Gläubigerbenachteiligung
- .
- ist
- Vereinbarung
- Heimfallanspruchs
- gläubigerbenachteiligend
- Schuldner
- bereits
- Bestellung
- Erbbaurechts
- unentziehbares
- Nutzungsrecht
- Grundstück
- zustand
- Urteil
- 19
- .
- April
- ZR
- .
- .
- Fall
- stand
- Schuldnerin
- bereits
- Bestellung
- Erbbaurechts
- Nutzungsrecht
- Grundstück
- Recht
- §
- Abs.
- §
- SachenRBerG
- Bestellung
- Inhalt
- gesetzlich
- festgelegten
- Erbbaurechts
- vgl.
- §
- verlangen
- konnte
- aaO
- .
- 19
- ;
- OLG
- ;
- Übergabevertrag
- anwaltlichen
- notariellen
- Praxis
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Erbbaurechtsgesetz
- sieht
- Heimfallanspruch
- Insolvenzfall
- Gesetzes
- ermöglicht
- nur
- entsprechende
- Vereinbarung
- aaO
- .
- .
- folgt
- jedoch
- Fällen
- Schuldner
- Abschluss
- Erbbaurechtsvertrags
- Recht
- Grundstück
- zustand
- Bestellung
- Erbbaurechts
- Gläubigers
- vereinbarter
- Heimfallanspruch
- Insolvenzfall
- genommen
- Gläubiger
- ligt
- Teilanfechtung
- Vertrags
- ermöglicht
- .
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- Juni
- IX
- ZB
- .
- 8)
- ergibt
- .
- betrifft
- grundsätzliche
- Anfechtbarkeit
- unentgeltlichen
- Heimfallanspruchs
- näheren
- Umständen
- insbesondere
- Reichweite
- Anfechtungsanspruchs
- äußern
- .
- gleichen
- Gründen
- liegt
- gläubigerbenachteiligende
- Rechtshandlung
- Rücktrittsrecht
- Absicherung
- Insolvenzfall
- erst
- nachträglich
- vereinbart
- werden
- .
- nachträgliche
- Vereinbarung
- verkürzt
- zuvor
- bereits
- geschlossenen
- Vertrags
- bestehenden
- Zugriffsmöglichkeiten
- Gläubiger
- .
- Hierin
- liegt
- anfechtbare
- Gläubigerbenachteiligung
- vgl.
- Urteil
- 7
- .
- Dezember
- .
- .
- Streitfall
- steht
- Klägerin
- Vormerkung
- gesicherter
- Anspruch
- Rückauflassung
- Wohnung
- nur
- Fall
- Insolvenz
- Schuldnerin
- vereinbart
- ist
- auch
- Fall
- Einzelzwangsvollstreckung
- .
- erfasst
- Klausel
- auch
- Belastung
- Verfügung
- Grundstück
- .
- kann
- dahinstehen
- insolvenzbedingte
- Lösungsklauseln
- isoliert
- anfechtbar
- sind
- vgl.
- MünchKomm-InsO/Huber
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- ;
- .
- ;
- .
- gilt
- jedenfalls
- vertraglich
- vereinbartes
- Rücktrittsrecht
- Rückgewähranspruch
- Streitfall
- Sicherung
- Vormerkung
- Aussonderungswirkungen
- hat
- .
- Hingegen
- kann
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückübertragung
- Anfechtbarkeit
- Vertrags
- führen
- .
- Verpflichtung
- benachteiligt
- Gläubiger
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Räumt
- Schuldner
- Vertragspartner
- Rücktrittsrecht
- entsteht
- Rückgewährschuldverhältnis
- gemäß
- §
- beiderseitigen
- Rechten
- Pflichten
- Vertragspartner
- Rücktrittsrecht
- Gebrauch
- macht
- .
- Fall
- Kaufs
- kann
- Schuldner
- nur
- bezahlten
- Kaufpreis
- hieraus
- Verkäufer
- gezogenen
- Nutzungen
- verlangen
- Abs.
- auch
- Ersatz
- notwendiger
- Verwendungen
- anderer
- Aufwendungen
- Käufer
- gemacht
- hat
- §
- Abs.
- .
- Ansprüche
- sind
- bereits
- Gesetzes
- Abschluss
- gegenseitigen
- Vertrags
- angelegt
- vgl.
- Urteil
- 27
- .
- Mai
- IX
- B.II.2.b
- .
- .
- Verpflichtet
- Schuldner
- Streitfall
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- so
- verzichtet
- Ansprüche
- .
- Verzicht
- benachteiligt
- Gläubiger
- .
- verlieren
- Gläubiger
- Fall
- Rücktritts
- Zugriffsmöglichkeiten
- Vertrag
- bereits
- angelegten
- Rückgewähransprüche
- Schuldners
- .
- Abschluss
- Vertrags
- hätte
- Schuldner
- Kaufpreis
- aufwenden
- müssen
- noch
- Verwendungen
- Aufwendungen
- Kaufsache
- getätigt
- .
- Verzicht
- Rückgewähranspruch
- liegenden
- Vermögenswert
- liegt
- benachteiligende
- Vertragsklausel
- vgl.
- Urteil
- 11
- November
- ZR
- ;
- Sache
- ebenso
- Urteil
- 19
- .
- April
- aaO
- .
- 17
- ;
- Beschluss
- 12
- .
- Juni
- aaO
- ;
- so
- auch
- ;
- .
- .
- Vertrag
- veranlasste
- Leistungsaustausch
- wird
- Insolvenzfall
- Klausel
- vollständig
- rückgängig
- gemacht
- Nachteil
- Gläubiger
- Schuldners
- nur
- teilweise
- .
- lässt
- anders
- Berufungsgericht
- meint
- ähnlich
- ;
- zurückhaltender
- .
- ;
- kritisch
- aber
- Zimmer
- ;
- Kesseler
- entgegenhalten
- Klausel
- Erstreckung
- unterschiedliche
- Rücktrittsgründe
- vorrangigen
- Zweck
- verfolge
- Eigentumswohnung
- Familienbesitz
- behalten
- .
- kommt
- benachteiligende
- Wirkung
- Klausel
- .
- Zweck
- Vermögensgegenstand
- Familienbesitz
- erhalten
- Erstreckung
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- Fälle
- Insolvenzbezug
- sind
- geeignete
- Gesichtspunkte
- Fall
- Einzelgläubigeranfechtung
- Insolvenzeröffnung
- eintretende
- Gläubigerbenachteiligung
- entfallen
- lassen
- .
- Maßgeblich
- sind
- Auswirkungen
- Klausel
- Zugriffsmöglichkeiten
- Gläubiger
- .
- Entscheidend
- ist
- Klausel
- Auswirkungen
- Zugriff
- Gläubiger
- Verfügung
- stehende
- Vermögen
- verkürzt
- .
- ist
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- gläubigerbenachteiligende
- Wirkungen
- Pflicht
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- auch
- Fallgestaltungen
- vorgesehen
- ist
- Gläubiger
- befriedigen
- wären
- .
- Schuldner
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- entgeltlich
- erworbener
- Gegenstände
- auch
- Falle
- vertraglichen
- Rücktrittsrechts
- zustehenden
- gesetzlichen
- Rechte
- verzichtet
- enthält
- Klausel
- regelmäßig
- zumindest
- mittelbare
- Gläubigerbenachteiligung
- .
- ist
- Klausel
- auch
- dann
- gläubigerbenachteiligend
- Rücktrittsgrund
- insolvenzunabhängige
- Fallgestaltungen
- vorgesehen
- werden
- .
- auch
- Fall
- verliert
- Schuldner
- Rückgewähransprüche
- .
- .
- Entscheidung
- erweist
- anderen
- Gründen
- richtig
- .
- 1
- .
- Allerdings
- führt
- Anfechtung
- hier
- Anspruch
- Klägerin
- Rückübereignung
- Wohnung
- entfällt
- .
- Beklagten
- allein
- Hinblick
- gläubigerbenachteiligenden
- Wirkungen
- §
- Abs.
- notariellen
- Kaufvertrags
- geltend
- gemachte
- Anfechtung
- erfasst
- Rückübertragungsverpflichtung
- .
- kann
- dahinstehen
- Streitfall
- schuldrechtliche
- Rechtsgeschäft
- insgesamt
- erfassende
- Anfechtung
- notariellen
- Kaufvertrags
- möglich
- ist
- .
- Offen
- bleiben
- kann
- auch
- Auswirkungen
- Anfechtbarkeit
- gesamten
- Leistungsaustausch
- zugrunde
- liegenden
- Rechtsgeschäfts
- Rücktrittsrecht
- vereinbarten
- Anspruch
- Rückauflassung
- Wohnung
- hat
- .
- Beklagte
- hat
- Gläubigerbenachteiligung
- notariellen
- Vertrag
- insgesamt
- noch
- Voraussetzungen
- Anfechtungstatbestandes
- Hinblick
- gesamten
- Vertrag
- vorgetragen
- allein
- Inhalt
- §
- Abs.
- notariellen
- Kaufvertrags
- angegriffen
- .
- genügt
- Anfechtbarkeit
- gesamten
- schuldrechtlichen
- Rechtsgeschäfts
- bejahen
- können
- .
- Sachvortrag
- Gesamtanfechtung
- notariellen
- Vertrags
- fehlt
- kann
- Anfechtung
- notariellen
- Vertrags
- allenfalls
- Wirkung
- Teilanfechtung
- haben
- .
- beschränkt
- gläubigerbenachteiligenden
- Wirkungen
- unter
- .
- zählt
- Streitfall
- nur
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- Anspruch
- Klägerin
- Rückübertragung
- Eigentumswohnung
- .
- notarielle
- Kaufvertrag
- kann
- nur
- insgesamt
- angefochten
- werden
- .
- Anfechtung
- einzelner
- Bestimmungen
- Vertrags
- ist
- ausgeschlossen
- Urteil
- 11
- November
- ZR
- .
- ;
- 19
- .
- April
- ZR
- .
- ;
- Beschluss
- 13
- .
- März
- IX
- .
- .
- Anfechtung
- Vertrags
- Ganzes
- kann
- aber
- Wirkung
- Teilanfechtung
- haben
- anfechtbare
- Handlung
- Schuldnervermögen
- nur
- begrenztem
- Umfang
- geschmälert
- hat
- Rechtsgeschäft
- insoweit
- teilbar
- ist
- 210
- ;
- Urteil
- 11
- November
- aaO
- S.
- ;
- 19
- .
- April
- aaO
- ;
- Beschluss
- 13
- .
- März
- aaO
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Teilbar
- Sinn
- ist
- auch
- allgemein
- ausgewogener
- Vertrag
- lediglich
- gezielt
- Fall
- Insolvenz
- späteren
- Schuldner
- Gläubiger
- benachteiligt
- .
- Fall
- entfällt
- Rückabwicklung
- alleine
- benachteiligende
- Klausel
- je
- aaO
- .
- Benachteiligung
- kommt
- Fall
- etwa
- Betracht
- späteren
- Insolvenzschuldner
- gezielt
- Fall
- Insolvenz
- Vermögensnachteile
- auferlegt
- werden
- gesetzlichen
- Folgen
- hinausgehen
- vgl.
- MünchKommInsO/Kirchhof
- aaO
- Erreichung
- Vertragszwecks
- geboten
- sind
- Urteil
- 11
- November
- aaO
- S.
- B.I.3
- .
- .
- Fall
- ist
- gerechtfertigt
- nur
- einzelnen
- Klausel
- Ausgewogenheit
- gegenseitigen
- Vertrags
- speziell
- Fall
- Insolvenz
- verletzt
- Wirkung
- versagen
- Beschluss
- 13
- .
- März
- aaO
- .
- .
- Ausmaß
- Benachteiligung
- begrenzt
- Umfang
- Anfechtungswirkung
- Urteil
- 11
- November
- aaO
- S.
- .
- Anfechtung
- wird
- gläubigerbenachteiligende
- Wirkung
- beseitigt
- Rechtshandlung
- verursacht
- wird
- Urteil
- 5
- .
- April
- ZR
- .
- 1
- .
- ;
- 11
- .
- März
- ZR
- .
- .
- Anfechtung
- unterliegende
- Handlung
- bestimmt
- zwar
- Urheber
- Verantwortlichkeit
- Anfechtungsvorschriften
- voraussetzen
- .
- Zurückzugewähren
- ist
- aber
- nur
- Gläubiger
- eingetretene
- Erfolg
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- .
- können
- auch
- einzelne
- abtrennbare
- Wirkungen
- sogar
- einheitlichen
- Rechtshandlung
- erfasst
- werden
- ;
- Rückgewähr
- darf
- Begründung
- ausgeschlossen
- werden
- Handlung
- auch
- sonstige
- anfechtbare
- Rechtsfolgen
- ausgelöst
- habe
- mögen
- auch
- Zutun
- Anfechtungsgegners
- Masse
- erhöht
- haben
- .
- Rechtsgrundsatz
- Rechtshandlung
- verursachte
- Wirkungen
- nur
- insgesamt
- gar
- anfechtbar
- seien
- gibt
- auch
- Folgen
- Kausalverlauf
- ferner
- liegen
- nähere
- unanfechtbare
- Folgen
- Urteil
- 5
- .
- April
- ZR
- III.1
- .
- ;
- 9
- Juli
- ZR
- .
- ;
- 7
- .
- Mai
- .
- 8)
- .
- Handelt
- teilbare
- Leistungen
- einheitlichen
- Rechtshandlung
- ist
- Anfechtung
- ausgeschlossen
- Rechtshandlung
- Gläubigers
- auch
- anfechtbare
- Rechtsfolgen
- ausgelöst
- hat
- Urteil
- 4
- .
- Oktober
- IX
- III.1
- .
- .
- unterliegen
- Streitfall
- Einräumung
- Rücktrittsrechts
- Klägerin
- Ausübung
- Rechts
- zustehende
- Rückübertragungsanspruch
- Anfechtung
- .
- sind
- Umständen
- Streitfalles
- gläubigerbenachteiligend
- oben
- II.2.a
- .
- .
- Anfechtbarkeit
- bezieht
- nur
- unentgeltlichen
- Teil
- Rückübertragungsanspruchs
- .
- 2
- .
- Beklagte
- ist
- jedoch
- Auflassung
- Herausgabe
- Wohnung
- nur
- Zug-um-Zug
- Rückzahlung
- Kaufpreises
- Ersatz
- Verwendungen
- verpflichtet
- Satz
- .
- Höhe
- Beklagten
- zustehenden
- nur
- Einrede
- berücksichtigenden
- Gegenansprüche
- hat
- Berufungsgericht
- Standpunkt
- folgerichtig
- Feststellungen
- getroffen
- .
- Beklagte
- kann
- Gegenansprüche
- geltend
- machen
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- anfechtbar
- ist
- .
- Vereinbarung
- unentgeltlichen
- Rücktritts
- liegende
- Verzicht
- Rückgewähransprüche
- Schuldnerin
- ist
- gläubigerbenachteiligend
- vgl.
- oben
- II.2.b
- .
- .
- Insoweit
- sind
- Rechtsfolgen
- teilbar
- Verzicht
- Rückgewähransprüche
- liegende
- Unentgeltlichkeit
- abtrennbar
- .
- handelt
- späteren
- Insolvenzschuldner
- gezielt
- Fall
- Insolvenz
- auferlegte
- Vermögensnachteile
- gesetzlichen
- Folgen
- hinausgehen
- vgl.
- aaO
- Erreichung
- Vertragszwecks
- geboten
- sind
- Urteil
- 11
- November
- aaO
- S.
- B.I.3
- .
- .
- Einwand
- wird
- §
- Satz
- Verbindung
- §
- nur
- Einrede
- Rückgewährschuldners
- berücksichtigt
- Urteil
- 16
- .
- Oktober
- .
- .
- Erhebung
- Einrede
- muss
- förmlicher
- Antrag
- gestellt
- werden
- ;
- genügt
- Wille
- eigene
- Leistung
- Hinblick
- Ausbleiben
- Gegenleistung
- zurückzubehalten
- eindeutig
- erkennbar
- ist
- aaO
- .
- Voraussetzungen
- sind
- Streitfall
- erfüllt
- .
- Beklagte
- hat
- zwar
- erster
- Linie
- Verpflichtung
- Herausgabe
- Wohnung
- insgesamt
- bestritten
- .
- hat
- aber
- wiederholt
- zugleich
- hingewiesen
- jedenfalls
- Verlust
- Rückabwicklungsansprüche
- Schuldnerin
- Verpflichtung
- unentgeltlichen
- Rückgewähr
- anfechtbar
- sei
- .
- kommt
- auch
- eindeutige
- Wille
- Beklagten
- Ausdruck
- Rückabwicklung
- Kaufvertrags
- Rückgewähr
- Eigentumswohnung
- zurückzubehalten
- Leistungen
- ausbleiben
- Klägerin
- ihrerseits
- schuldet
- .
- IV
- .
- Sache
- ist
- Endentscheidung
- reif
- §
- Abs.
- .
- Insoweit
- weist
- Senat
- folgende
- Gesichtspunkte
- :
- 1
- .
- Berufungsgericht
- wird
- weiteren
- Tatbestandsvoraussetzungen
- Anfechtung
- §
- Abs.
- InsO
- prüfen
- haben
- .
- Maßgeblicher
- Zeitpunkt
- Anfechtbarkeit
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- Abschluss
- notariellen
- Vertrags
- .
- Rechtshandlung
- vorgenommen
- ist
- bestimmt
- §
- InsO.
- gilt
- §
- Abs.
- InsO
- Zeitpunkt
- vorgenommen
- rechtlichen
- Wirkungen
- eintreten
- .
- Maßgeblich
- ist
- Zeitpunkt
- gesamten
- Erfordernisse
- vorliegen
- Rechtsordnung
- Entstehung
- Aufhebung
- Veränderung
- Rechtsverhältnisses
- knüpft
- Urteil
- 27
- .
- September
- .
- 8)
- .
- Erforderlich
- ist
- Rechtsposition
- begründet
- worden
- ist
- Falle
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- beachtet
- werden
- müsste
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- schuldrechtliche
- Vereinbarung
- Inhalt
- Rückgewährschuldverhältnisses
- ist
- wirksamem
- Abschluss
- Vereinbarung
- vorgenommen
- .
- Wird
- nur
- Abschluss
- Kausalgeschäfts
- angefochten
- ist
- Zeitpunkt
- Abschlusses
- maßgeblich
- MünchKomm-InsO/Kayser
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- kommt
- Streitfall
- .
- Berufungsgericht
- wird
- klären
- haben
- Vereinbarung
- unentgeltlichen
- Rückgewähranspruchs
- auch
- Insolvenzfall
- Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
- erfolgte
- Klägerin
- Benachteiligungsvorsatz
- Schuldnerin
- kannte
- .
- hat
- Berufungsgericht
- Umstände
- Einzelfalls
- prüfen
- .
- zählen
- nur
- finanziellen
- Verhältnisse
- Zeitpunkt
- Rechtshandlung
- auch
- übrigen
- Vorstellungen
- Parteien
- Zweck
- Abwicklung
- notariellen
- Kaufvertrags
- .
- ist
- ausdrücklich
- Fall
- Insolvenz
- getroffene
- Vereinbarung
- Vertragspartner
- Nachteil
- übrigen
- Gläubiger
- Sondervorteil
- einräumt
- deutliches
- Indiz
- Benachteiligungsvorsatz
- Schuldners
- vgl.
- Urteil
- 19
- .
- April
- ZR
- .
- .
- Gewicht
- Indiz
- konkreten
- Fall
- hat
- darf
- jedoch
- isoliert
- Blick
- gläubigerbenachteiligende
- Klausel
- beurteilt
- werden
- .
- Vielmehr
- ist
- Gesamtzusammenhang
- Klausel
- einzubeziehen
- .
- Entscheidend
- sind
- Vorstellungen
- Parteien
- notariellen
- Kaufvertrags
- weiteren
- Verlauf
- Zweck
- Klausel
- insbesondere
- Gründe
- Ziele
- unentgeltlichen
- Rückgabepflicht
- geführt
- haben
- .
- Weiter
- kommt
- Vertragsparteien
- Aussichten
- einschätzten
- Rücktrittsgrund
- Klägerin
- entstehen
- würde
- vgl.
- Urteil
- 5
- .
- März
- ZR
- .
- Bestellung
- umfassender
- Sicherheiten
- Unternehmensgründung
- Falle
- Rücktritts
- Vereinbarung
- Unentgeltlichkeit
- gesetzlichen
- Rechtsfolgen
- Benachteiligung
- Gläubiger
- führen
- würde
- .
- Umfangs
- Anfechtungsanspruchs
- wird
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- hingewiesen
- .
- gläubigerbenachteiligende
- Wirkung
- Rechtshandlung
- ist
- beseitigen
- .
- Einräumung
- Rücktrittsrechts
- genommen
- gläubigerbenachteiligend
- ist
- führt
- Anfechtung
- lediglich
- Beklagte
- gesetzlichen
- Ansprüche
- Schuldnerin
- Rückgewährschuldverhältnis
- geltend
- machen
- kann
- .
- 2
- .
- Schließlich
- gibt
- Zurückverweisung
- Parteien
- Gelegenheit
- Umfang
- Rahmen
- Rückgewährschuldverhältnisses
- gesetzlichen
- Vorschriften
- auszugleichende
- Leistungen
- Nutzungen
- Verwendungen
- vorzutragen
- .
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
|