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- BESCHLUSS
- 15
- Juli
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterinnen
- 15
- Juli
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Senatsbeschluss
- 11
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Anhörungsrüge
- ist
- unbegründet
- .
- Gerichte
- sind
- Art
- .
- Abs.
- GG
- verpflichtet
- Vorbringen
- Parteien
- Kenntnis
- nehmen
- Erwägung
- ziehen
- .
- Hingegen
- ist
- erforderlich
- Einzelpunkte
- Parteivortrags
- Gründen
- Entscheidung
- auch
- ausdrücklich
- bescheiden
- BVerfGE
- .
- Senat
- hat
- Beratung
- 11
- .
- Juni
- Anhörungsrüge
- umfassten
- Angriffe
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägers
- vollem
- Umfang
- geprüft
- Zulassungsgrund
- ergeben
- .
- hat
- Gesichtspunkt
- Beanstandungen
- sämtlich
- durchgreifend
- erachtet
- hat
- insoweit
- Beschwerde
- zurückweisenden
- Beschluss
- kurze
- Begründung
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- beigefügt
- .
- weiterreichenden
- Begründung
- kann
- auch
- Verfahrensabschnitt
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- werden
- .
- §
- 321a
- Abs.
- Satz
- Beschluss
- kurz
- begründet
- werden
- soll
- noch
- unmittelbar
- Verfassungsrecht
- ergibt
- Verpflichtung
- weitergehenden
- Begründung
- Entscheidung
- .
- Ansonsten
- hätte
- Partei
- Hand
- Anhörungsrüge
- §
- 321a
- Bestimmung
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- auszuhebeln
- .
- Gesetzesbegründung
- kann
- Gehörsrüge
- Entscheidung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- eingelegt
- werden
- Begründungsergänzung
- herbeizuführen
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 25.09.2014
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