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- BESCHLUSS
- 2
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- 2
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Beklagten
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 2
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 16
- .
- August
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Beklagte
- trägt
- Kosten
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Wert
- €
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- statthaft
- auch
- übrigen
- zulässig
- .
- bleibt
- jedoch
- Erfolg
- .
- Sache
- kommt
- grundsätzliche
- Bedeutung
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- Revision
- aufgeworfene
- Frage
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Vereinigung
- Gesellschaftsanteile
- Hand
- sofortige
- Vollbeendigung
- Gesellschaft
- eintritt
- Gesellschaft
- gemäß
- §
- Abs.
- fortbestehend
- fingiert
- wird
- stellt
- vorliegenden
- Fall
- Vereinigung
- Gesellschaftsanteile
- Hand
- vorgetragen
- noch
- Berufungsgericht
- festgestellt
- worden
- ist
- .
- Klägerin
- früheren
- Ehemann
- bestehende
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- besteht
- auch
- Wegfall
- Gesellschaftszwecks
- Betreibens
- Gaststätte
- Liquidationsgesellschaft
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Recht
- Vorschrift
- §
- Abs.
- angewandt
- .
- hat
- auch
- Rechtsansicht
- qualifizierenden
- Vortrag
- Beklagten
- beschieden
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- bestehe
- mehr
- .
- weitergehenden
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Raebel
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