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- BESCHLUSS
- ZR
- 22
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 22
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 11
- .
- Zivilsenats
- Schleswig-Holsteinischen
- Oberlandesgerichts
- 2
- November
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Beschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- zulässig
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- .
- hat
- jedoch
- Erfolg
- .
- hat
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Beschwerde
- dargelegten
- Gründe
- erfüllen
- Zulassungsvoraussetzungen
- .
- Berufungsurteil
- tragende
- Begründung
- Formulierung
- Schriftsatzes
- 1
- .
- September
- geeignet
- gewesen
- sei
- Kläger
- Missverständnis
- auszulösen
- sei
- bereits
- Anfechtung
- Vaterschaft
- Erforderliche
- getan
- Kläger
- tatsächlich
- Missverständnis
- erlegen
- sei
- ist
- Tatrichter
- verantworten
- .
- Grund
- Zulassung
- Revision
- wird
- insoweit
- Beschwerde
- ausgeführt
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Voraussetzungen
- beizutragen
- Revision
- zuzulassen
- ist
- .
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 02.11.2006
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