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- BESCHLUSS
- ZR
- 8
- November
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 8
- November
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 24
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 26
- .
- September
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wird
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- .
- Rubrumsberichtigung
- hat
- Berufungsgericht
- rechtliche
- Gehör
- Beklagten
- verletzt
- Art
- .
- Abs.
- GG
- noch
- willkürlich
- entschieden
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Forderungen
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- können
- nur
- Gesellschaft
- eingeklagt
- werden
- sellschaftern
- Streitgenossen
- .
- Wird
- Verkennung
- Rechtslage
- Klage
- Gesellschaftern
- gesamthänderischen
- Verbundenheit
- erhoben
- ist
- Klagerubrum
- dahingehend
- berichtigen
- Klageschrift
- aufgeführten
- Personen
- bestehende
- Gesellschaft
- Klägerin
- ist
- .
- 14
- .
- September
- .
- Anderslautende
- Rechtsausführungen
- Parteien
- hindern
- Gericht
- Weise
- verfahren
- .
- vorliegenden
- Rechtsstreit
- Forderung
- Gesellschaft
- geltend
- gemacht
- werden
- sollte
- ergab
- bereits
- Klageschrift
- Anlagen
- .
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Zusammenhang
- Verfassungsmäßigkeit
- Verbots
- Erfolgshonorars
- gemäß
- §
- Abs.
- stellen
- Beschluss
- Bundesverfassungsgerichts
- 12
- .
- Dezember
- mehr
- .
- Berufungsgericht
- hat
- auch
- insoweit
- Anspruch
- Beklagten
- rechtliches
- Gehör
- verletzt
- insbesondere
- rechtlich
- erhebliches
- Vorbringen
- noch
- beachtende
- Beweisantritte
- übergangen
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- abgesehen
- .
- Raebel
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 3/05
- Entscheidung
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