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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 22
- .
- Dezember
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- AnfG
- §
- Abs.
- §
- Nr.
- ;
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Tilgt
- schuldende
- GmbH
- Mitteln
- Gesellschaftsvermögens
- Gesellschafter
- eigenkapitalersetzend
- besicherten
- Kredit
- wird
- anschließend
- vorgefasster
- Absicht
- gemäß
- Sitzverlegung
- Ausland
- sofort
- still
- liquidiert
- kann
- anfechtbare
- Rechtshandlung
- Schuldnerin
- bestanden
- haben
- unterlassen
- hat
- Freistellungs-/Erstattungsanspruch
- Rechtsprechungsregeln
- Kapitalersatzrecht
- Gesellschafter
- geltend
- machen
- .
- Werden
- Gesellschaftsanteile
- Erwerber
- veräußert
- faktische
- Liquidation
- durchführen
- soll
- etwa
- noch
- offene
- Forderungen
- realisieren
- Gläubiger
- befriedigen
- begründet
- erhebliches
- Beweisanzeichen
- Durchsetzung
- Rechtsprechungsregeln
- Kapitalersatzrecht
- bestehenden
- Erstattungsanspruchs
- bewusst
- unterlassen
- wird
- .
- -2c
- Gesellschaft
- ordnungsgemäße
- Liquidation
- beseitigt
- werden
- soll
- so
- Verbindlichkeiten
- "
- erledigen
- "
- liegt
- Vorsatz
- Gläubigerbenachteiligung
- Grunde
- .
- Löst
- Rechtsprechungsregeln
- Kapitalersatzrecht
- verstoßende
- Rückzahlung
- gesellschafterbesicherten
- Drittdarlehens
- Gesellschaft
- Erstattungspflicht
- Gesellschafters
- werden
- Gesellschaftsgläubiger
- dennoch
- wenigstens
- mittelbar
- benachteiligt
- zugleich
- Zugriff
- Erstattungsanspruch
- wesentlich
- erschwert
- wird
- etwa
- Verlegung
- Gesellschaftssitzes
- Ausland
- stille
- Liquidation
- .
- Urteil
- 22
- .
- Dezember
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 8
- .
- Dezember
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 27
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 4
- Juli
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- ist
- Titelgläubiger
- mbH
- folgenden
- Schuldnerin
- .
- Beklagte
- war
- Gesellschafterin
- Schuldnerin
- .
- Beklagte
- ist
- Witwe
- Erbin
- persönlich
- haftenden
- Gesellschafters
- Beklagten
- B.
- zugleich
- tretungsberechtigter
- Geschäftsführer
- Gesellschafter
- Schuldnerin
- war
- .
- September
- führte
- Schuldnerin
- mit
- Auslandsgeschäft
- eingehenden
- Zahlungen
- Kontokorrentkredit
- Nationalbank
- Beklagte
- Grundschulden
- bestellt
- B.
- persönliche
- Mithaft
- übernommen
- hatte
- .
- wurden
- Grundschulden
- Bewilligung
- Nationalbank
- gelöscht
- .
- Ende
- Oktober
- veräußerten
- Gesellschafter
- Schuldnerin
- Geschäftsanteile
- gewissen
- Schuldnerin
- "
- verschwinden
- "
- lasse
- .
- Erwerber
- neuen
- Geschäftsführer
- bestellt
- worden
- war
- verlegte
- Sitz
- Schuldnerin
- stellte
- Geschäftsbetrieb
- .
- Vollstreckungsversuche
- Klägers
- waren
- vergeblich
- .
- nimmt
- nunmehr
- Beklagte
- frühere
- Gesellschafterin
- Schuldnerin
- Beklagte
- Erbin
- sichtspunkt
- Gläubigeranfechtung
- Zahlung
- DM
- Zinsen
- Anspruch
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- Oberlandesgericht
- Berufung
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- wendet
- Kläger
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- führt
- Aufhebung
- Zurückverweisung
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Kläger
- anfechtungsberechtigt
- Sinne
- §
- AnfG
- angesehen
- .
- ist
- Kläger
- auch
- gefolgt
- Beklagten
- etwaige
- Versäumung
- Anfechtungsfrist
- §
- Nr.
- AnfG
- berufen
- könnten
- §
- .
- Indes
- sei
- so
- Berufungsgericht
- Betracht
- kommenden
- Anfechtungstatbestände
- verwirklicht
- .
- sondere
- seien
- Voraussetzungen
- §
- Nr.
- AnfG
- gegeben
- .
- Gehe
- Streitfall
- Gesellschafter
- besichertes
- Drittdarlehen
- so
- bestimmten
- Folgen
- Enthaftung
- Gesellschafters
- Darlehensrückzahlung
- Gesellschaft
- ausschließlich
- §
- Erstattungspflicht
- jedoch
- nur
- Insolvenzfall
- vorsehe
- .
- Enthaftung
- sei
- auch
- §
- Abs.
- AnfG
- anfechtbar
- Rechtshandlung
- Schuldnerin
- fehle
- .
- habe
- Möglichkeit
- gehabt
- Nationalbank
- kontrollierten
- Geldfluss
- letzten
- Geschäft
- Schuldnerin
- beeinflussen
- .
- Abs.
- AnfG
- scheide
- Beklagten
- Löschung
- Grundschulden
- Vermögen
- Schuldnerin
- erworben
- hätten
- .
- AnfG
- sei
- unanwendbar
- Löschung
- Grundschulden
- unentgeltlich
- gewesen
- sei
- .
- Schuldnerin
- habe
- Beklagten
- Haftung
- freizustellen
- gehabt
- hätten
- Schuldnerin
- Aufwendungen
- erstatten
- müssen
- .
- Auch
- Voraussetzungen
- Schadensersatzanspruchs
- §
- Abs.
- Verbindung
- §
- StGB
- seien
- erfüllt
- .
- II
- .
- Begründung
- hält
- rechtlichen
- Überprüfung
- wesentlichen
- Punkten
- stand
- .
- 1
- .
- eigenen
- Vortrag
- Beklagten
- erwirtschaftete
- Schuldnerin
- regelmäßig
- Verluste
- ausgeglichen
- wurden
- Beklagte
- Rückforderung
- Darlehen
- verzichtete
- .
- Hausbank
- war
- bereit
- Kreditengagement
- verlängern
- .
- Liquidation
- Schuldnerin
- angezeigt
- war
- lehnte
- geschäftsführende
- Gesellschafter
- .
- Juni
- empfahl
- sein
- Rechtsanwalt
- tätiger
- Sohn
- nunmehrige
- Streithelfer
- Beklagten
- Geschäftsanteile
- äußern
- Gesellschaft
- "
- verschwinden
- "
- lasse
- .
- Beseitigung
- Gesellschaft
- seien
- Verbindlichkeiten
- erledigt
- .
- 2
- .
- Grundlage
- Verbindung
- bislang
- unwiderlegten
- Vorbringen
- Klägers
- kann
- Anfechtung
- durchgreifen
- .
- Anfechtungsberechtigung
- Klägers
- §
- AnfG
- hat
- Berufungsgericht
- gegeben
- erachtet
- .
- wird
- Revisionsinstanz
- angegriffen
- lässt
- Rechtsfehler
- auch
- erkennen
- .
- Vorgehen
- Schuldnerin
- kann
- Tatbestand
- vorsätzlichen
- Gläubigerbenachteiligung
- §
- Abs.
- AnfG
- erfüllen
- .
- derzeitigen
- Streitstand
- ist
- auszuschließen
- Schuldnerin
- letzten
- Jahren
- Anfechtung
- entsprechenden
- Vorsatz
- gläubigerbenachteiligende
- Rechtshandlung
- vorgenommen
- andere
- Teil
- Vorsatz
- Zeit
- Schuldnerhandlung
- gekannt
- hat
- .
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- kann
- Rechtshandlung
- Schuldnerin
- vorliegen
- .
- ist
- allerdings
- weniger
- Tilgung
- Nationalbank
- sehen
- Schuldnerin
- möglicherweise
- Einfluss
- nehmen
- konnte
- .
- anfechtbare
- Rechtshandlung
- Schuldnerin
- kann
- jedoch
- bestanden
- haben
- unterlassen
- hat
- Freistellungs-/Erstattungsanspruch
- §
- §
- GmbHG
- Beklagte
- früheren
- Mitgesellschafter
- geltend
- machen
- Darlehenstilgung
- ausgelösten
- Freiwerden
- Gesellschaftern
- gestellten
- Sicherheiten
- ergab
- kapitalersetzenden
- Charakter
- hatten
- .
- Anspruch
- bestand
- oblag
- Innenverhältnis
- Gesellschaft
- Gesellschaftern
- Grundschuldgläubiger
- befriedigen
- .
- §
- GmbHG
- besteht
- §
- §
- GmbHG
- richterrechtlich
- entwickelte
- Kapitalersatzrecht
- sogenannte
- Rechtsprechungsregeln
- vgl.
- ;
- 7
- 11
- ;
- ;
- .
- greift
- auch
- gerade
- dann
- etwa
- Masse
- Unternehmen
- liquidiert
- wird
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Gesellschaft
- kommt
- Stodolkowitz
- §
- .
- ;
- HK-InsO/Kreft
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- Erfüllt
- gesellschafterbesicherte
- Kreditgewährung
- Voraussetzungen
- entsprechend
- anzuwendenden
- §
- §
- GmbHG
- so
- stellt
- Rückführung
- Kredits
- Mitteln
- Erhaltung
- Stammkapitals
- erforderlichen
- Gesellschaftsvermögens
- Auszahlung
- besichernden
- Gesellschafter
- §
- Abs.
- GmbHG
- Erstattungspflicht
- auslöst
- .
- Begriff
- Gesellschaftersicherheit
- ist
- weit
- verstehen
- .
- fallen
- Arten
- dinglicher
- persönlicher
- Absicherung
- §
- .
- .
- Fall
- ist
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- sogar
- verpflichtet
- gar
- erst
- Auszahlung
- kommen
- lassen
- .
- hat
- Gesellschaft
- demgemäß
- Rückzahlungsforderung
- Darlehensgebers
- freizustellen
- .
- 9
- .
- Dezember
- .
- Vortrag
- Klägers
- hatten
- Beklagten
- früheren
- Mitgesellschafter
- Nationalbank
- gewährte
- Darlehen
- gestellten
- Sicherheiten
- verlorenes
- Stammkapital
- abgedeckt
- .
- Kläger
- hat
- behauptet
- Schuldnerin
- sei
- bereits
- 31
- .
- Dezember
- überschuldet
- zumindest
- jedoch
- Spätjahr
- kreditunwürdig
- gewesen
- .
- Überschuldung
- vorliegt
- kommt
- mehr
- Kreditunwürdigkeit
- .
- 23
- .
- Februar
- .
- liegt
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- dann
- Gesellschaft
- dritter
- Seite
- Fortführung
- Unternehmens
- benötigten
- Kredit
- marktüblichen
- Bedingungen
- erhält
- liquidiert
- werden
- müsste
- Gesellschafter
- Leistung
- einspringen
- würde
- .
- 2
- .
- Juni
- ;
- 17
- November
- ZR
- .
- Vortrag
- Klägers
- hat
- Schuldnerin
- Vorgängen
- Spätjahr
- nur
- fortbestehen
- können
- Beklagte
- Rückzahlung
- Darlehen
- Schuldnerin
- gewährt
- gehabt
- habe
- teilweise
- verzichtet
- neue
- Bankkredite
- Sicherheiten
- gestellt
- habe
- .
- eigene
- Bonität
- habe
- Schuldnerin
- mehr
- besessen
- .
- Besicherungen
- Beklagte
- früheren
- Mitgesellschafter
- kapitalersetzend
- waren
- hatten
- bank
- schon
- vorher
- befriedigen
- Vergütung
- letzten
- Auslandsgeschäft
- Gesellschaftsvermögen
- gelangte
- .
- Vergütung
- Konto
- Nationalbank
- gelangt
- dort
- verrechnet
- worden
- war
- hatten
- Gesellschafter
- Schuldnerin
- entsprechenden
- Betrag
- erstatten
- §
- Abs.
- .
- -9-
- kann
- ausgegangen
- werden
- Revisionsinstanz
- unterstellende
- Überschuldung
- Kreditunwürdigkeit
- Rückführung
- Bankkredits
- nachhaltig
- vgl.
- .
- 8
- .
- Januar
- behoben
- war
- .
- bisher
- unwiderlegten
- Vortrag
- Klägers
- hatte
- Vermögenssituation
- Schuldnerin
- laufend
- verschlechtert
- .
- Ersatzanspruch
- geltend
- machen
- hat
- Schuldnerin
- unterlassen
- .
- Unterlassungen
- stehen
- anfechtungsrechtlich
- Rechtshandlungen
- gleich
- §
- Abs.
- AnfG
- §
- Abs.
- InsO
- .
- gilt
- auch
- §
- Abs.
- AnfG.
- parallelen
- Bestimmung
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- lediglich
- erforderlich
- Unterlassung
- Willensbetätigung
- beruht
- also
- bewusst
- gewollt
- erfolgt
- Huber
- Anfechtungsgesetz
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- Kübler/
- AnfG
- .
- 5
- ;
- vgl.
- Insolvenzanfechtung
- .
- 24
- .
- Oktober
- .
- Nötig
- ist
- Bewusstsein
- Nichthandeln
- Rechtsfolgen
- haben
- wird
- vgl.
- .
- 24
- ;
- HK-InsO/Kreft
- .
- 23
- ;
- Uhlenbruck/Hirte
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- 64
- ;
- Kübler/Prütting/Paulus
- §
- InsO
- .
- .
- konkrete
- Rechtsfolge
- brauchen
- Vorstellungen
- richten
- ;
- müssen
- auch
- rechtlich
- zutreffend
- sein
- .
- Anfechtbar
- ist
- Situation
- naheliegender
- Weise
- materiellrechtliche
- Ansprüche
- auslöst
- bewusst
- Konsequenzen
- gezogen
- werden
- vgl.
- Jaeger/Henckel
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- 10
- ;
- Kirchhof
- §
- .
- Besicherung
- belassen
- wird
- besicherte
- Gesellschafterkredit
- erkennbar
- kapitalersetzend
- geworden
- ist
- vgl.
- OLG
- .
- eigenen
- Vortrag
- Beklagten
- hat
- Schuldnerin
- Rat
- nunmehrigen
- Streithelfers
- befolgte
- still
- "
- verschwinden
- "
- faktische
- Liquidation
- durchgeführt
- etwa
- noch
- offene
- Forderungen
- realisieren
- .
- derartiges
- Verhalten
- Schuldnerin
- handlungsberechtigten
- Personen
- abzielt
- Gesellschaft
- Rechtsverkehr
- entziehen
- begründet
- erhebliches
- Beweisanzeichen
- Durchsetzung
- Ansprüchen
- §
- §
- Gesellschafter
- bewusst
- unterlassen
- wurde
- .
- Umstand
- kommt
- grundsätzlich
- Rechtswirkung
- Inkongruenz
- Sicherung
- Befriedigung
- Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
- Schuldners
- entsprechende
- Kenntnis
- Anfechtungsgegners
- Rahmen
- §
- InsO
- §
- Abs.
- AnfG.
- eigenen
- Vorbringen
- Beklagten
- ist
- bewusstes
- Unterlassen
- Sinne
- §
- Abs.
- AnfG
- bejahen
- .
- maßgeblichen
- Vorgänge
- Jahr
- stattgefunden
- ben
- ist
- Anfechtungsfrist
- Jahren
- unproblematisch
- eingehalten
- .
- Plan
- umfasste
- Vorsatz
- teiligung
- .
- folgt
- bereits
- Vortrag
- Beklagten
- Gesellschaft
- habe
- beseitigt
- werden
- sollen
- so
- Verbindlichkeiten
- "
- erledigen
- "
- .
- Vorsatz
- Schuldnerin
- war
- anderen
- Teil
- nämlich
- Unterlassung
- begünstigten
- Gesellschaftern
- also
- Beklagten
- Rechtsvorgänger
- Beklagten
- bekannt
- .
- Verknüpfung
- Schuldnerin
- Gesellschafter
- Person
- kann
- entsprechenden
- Vereinbarung
- Gesellschaft
- Gesellschaftern
- ausgegangen
- werden
- .
- beschriebene
- Vorgehen
- Schuldnerin
- Gesellschafter
- wurden
- Gläubiger
- objektiv
- benachteiligt
- .
- Allerdings
- erschließt
- Vortrag
- Beklagten
- Schuldnerin
- rechtlich
- noch
- existiert
- .
- Auch
- Kläger
- hat
- geäußert
- .
- "
- Sitzverlegung
- Grenze
- "
- "
- faktische
- Liquidation
- "
- angebliche
- Unerreichbarkeit
- einzigen
- Gesellschafters
- sind
- insoweit
- hinreichend
- aussagekräftig
- .
- Einstellung
- Unternehmens
- Auflösungsbeschluss
- gefasst
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- GmbHG
- Schuldnerin
- gelöscht
- worden
- ist
- steht
- .
- Schuldnerin
- gelöscht
- sein
- sollte
- wäre
- Möglichkeit
- Nachtragsliquidation
- vornherein
- ausgeschlossen
- .
- Nachtragsliquidation
- findet
- scheinbaren
- Vollbeendigung
- noch
- verteilungsfähiges
- Vermögen
- vorhanden
- ist
- .
- kommt
- insbesondere
- realisierbarer
- Anspruch
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- entsprechend
- §
- §
- GmbHG
- Betracht
- aaO
- .
- .
- derartige
- Nachtragsliquidation
- hier
- angeregt
- worden
- ist
- auch
- Gläubiger
- Gesellschaft
- kann
- aaO
- .
- 25
- ;
- aaO
- .
- ;
- aaO
- .
- Erfolg
- Kläger
- hatte
- ist
- festgestellt
- Kläger
- bisher
- auch
- vorgetragen
- .
- Hat
- Rechtshandlung
- Schuldenmasse
- vermehrt
- Aktivmasse
- verkürzt
- liegt
- Gläubigerbenachteiligung
- .
- kann
- auch
- dann
- Fall
- sein
- Rechtshandlung
- Zugriff
- Schuldnervermögen
- vereitelt
- erschwert
- verzögert
- wird
- etwa
- aufgegebenen
- Vermögenswert
- Schuldnervermögen
- gelangt
- jedoch
- Gläubiger
- minder
- leicht
- weniger
- rasch
- verwertbar
- ist
- so
- Anfechtungsgesetz
- 328
- .
- 27
- .
- September
- IX
- ZR
- ;
- Konkursordnung
- .
- 21
- .
- April
- ZR
- .
- ist
- Streitfall
- auszugehen
- .
- Zwar
- kann
- §
- §
- GmbHG
- analoger
- Anwendung
- verstoßende
- Rückzahlung
- gesellschafterbesicherten
- Drittdarlehens
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- ausgelösten
- Erstattungspflicht
- §
- Abs.
- GmbHG
- rechtlich
- ausgeglichen
- sein
- .
- Gesellschafter
- gerichteten
- Erstattungsanspruch
- Gesellschaft
- kann
- Gläubiger
- pfänden
- Einziehung
- überweisen
- lassen
- .
- ändert
- auch
- Gesellschaft
- Erstattungsanspruch
- verzichtet
- .
- Verzicht
- ist
- unwirksam
- §
- Abs.
- .
- Unentgeltlich
- wird
- Rückzahlung
- auch
- Gesellschaft
- rein
- tatsächlich
- unterlässt
- Erstattungsanspruch
- Gebrauch
- machen
- vgl.
- .
- 21
- .
- Januar
- ZR
- .
- bleibt
- Zugriffsmöglichkeit
- Gläubiger
- rechtlich
- unberührt
- .
- Jedoch
- liegt
- theoretisch
- noch
- gegebenen
- Möglichkeit
- Zugriffs
- Gläubiger
- Erstattungsanspruch
- §
- Abs.
- GmbHG
- objektive
- Gläubigerbenachteiligung
- Zugriff
- Rechtshandlung
- Schuldners
- tatsächlich
- unmöglich
- gemacht
- doch
- wesentlich
- erschwert
- wird
- .
- ist
- vorliegend
- wenigstens
- mittelbar
- §
- Abs.
- AnfG
- ausreicht
- Fall
- .
- "
- Verschwindenlassen
- "
- Schuldnerin
- ist
- Gläubigerin
- Erstattungsanspruchs
- faktisch
- mehr
- existent
- .
- Vollstreckung
- Anspruch
- setzt
- erfolgreiche
- Nachtragsliquidation
- .
- begegnet
- zumindest
- erheblichen
- Schwierigkeiten
- .
- kann
- offen
- bleiben
- Sachverhalt
- auch
- Voraussetzungen
- Schenkungsanfechtung
- §
- AnfG
- alternativ
- Anfechtung
- §
- Abs.
- AnfG
- §
- Nr.
- AnfG
- erfüllt
- .
- vertiefen
- muss
- Senat
- schließlich
- auch
- Handlungsweise
- Schuldnerin
- und/oder
- Gesellschafter
- Haftung
- sittenwidriger
- Schädigung
- §
- existenzvernichtenden
- Eingriffs
- vgl.
- 10
- ;
- ;
- ;
- .
- 13
- .
- Mai
- z
- .
- .
- BGHSt
- begründet
- .
- Anspruchsvoraussetzung
- wäre
- jeweils
- noch
- festzustellende
- Kapitalersatzfunktion
- Besicherungen
- .
- 3
- .
- Anfechtung
- B.
- begründet
- gewesen
- haftet
- Beklagte
- Gesamtrechtsnachfolgerin
- Abs.
- AnfG
- §
- Abs.
- .
- Selbst
- nur
- Beklagte
- Anfechtungstatbestand
- verwirklicht
- wäre
- haftete
- Beklagte
- Gesamtrechtsnachfolgerin
- B.
- persönlich
- haftenden
- sellschafters
- Beklagten
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- .
- 4
- .
- Schuldnerin
- rechtlich
- mehr
- existiert
- Nachtragsliquidation
- ausscheidet
- kann
- Kläger
- Anfechtung
- durchgreift
- Beklagten
- Zahlung
- verlangen
- .
- Ist
- Nachtragsliquidation
- noch
- möglich
- hat
- Anfechtungsanspruch
- geringeren
- Umfang
- .
- Gegebenenfalls
- kann
- Kläger
- nur
- verlangen
- Beklagten
- Pfändung
- Erstattungsanspruchs
- Schuldnerin
- §
- Abs.
- GmbHG
- gestatten
- vgl.
- aaO
- .
- 23
- ;
- Kübler/Prütting/Paulus
- §
- AnfG
- .
- .
- .
- Berufungsurteil
- ist
- somit
- aufzuheben
- §
- Abs.
- .
- Sache
- ist
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- geprüft
- wird
- Vorbringen
- Klägers
- Besicherung
- kapitalersetzend
- Sinne
- §
- §
- GmbHG
- war
- .
- Gegebenenfalls
- wird
- Frage
- nachgegangen
- werden
- müssen
- Erstattungsanspruch
- §
- Abs.
- etwa
- Wege
- Nachtragsliquidation
- noch
- realisiert
- werden
- kann
- .
- bisher
- Verfahren
- behandelt
- worden
- auch
- Hinweis
- Parteien
- erfolgt
- ist
- muss
- noch
- Gelegenheit
- Vortrag
- gegeben
- werden
- .
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 21.06.2001
- Entscheidung
- Raebel
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