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- ZR
- BESCHLUSS
- 28
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Kayser
- 28
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägerin
- Urteil
- 1
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 17
- .
- März
- wird
- angenommen
- .
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- fallen
- Klägerin
- Last
- .
- :
- 968.066,28
- DM
- 494.964,43
- €
- S.33
- .
- Gründe
- :
- Revision
- wirft
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- verspricht
- Ergebnis
- Erfolg
- §
- .
- .
- Spätsommer
- erkennbaren
- Tatsachen
- hatte
- Beklagte
- Klägerin
- geplanten
- Geschäften
- GmbH
- warnen
- .
- Unrecht
- erklärt
- haben
- mag
- GmbH
- stehe
- wirtschaftlich
- gut
- da
- besteht
- besonderen
- Umständen
- vorliegenden
- Falles
- Vermutung
- Klägerin
- Verträge
- September
- abgeschlossen
- hätte
- Bürgschaft
- 15
- .
- Februar
- eingegangen
- wäre
- Beklagte
- geschwiegen
- hätte
- .
- Einfluß
- Vertragsabschlüsse
- bliebe
- unberührt
- .
- entfällt
- zugleich
- Haftung
- Beklagten
- 2
- .
- Beklagte
- hätte
- Klägerin
- äußerstenfalls
- hinweisen
- können
- notariell
- abgeschlossene
- Kaufvertrag
- 29
- .
- September
- einseitig
- war
- .
- Abschluß
- aber
- auch
- damaligen
- persönlichen
- Beziehungen
- Klägerin
- mitbestimmend
- waren
- hatte
- Beklagte
- Grund
- GmbH
- warnen
- Verhältnisse
- soweit
- dargetan
- näher
- bekannt
- waren
- .
- Klägerin
- Falle
- Belehrung
- Bürgschaft
- 15
- .
- Februar
- übernommen
- hätte
- ist
- erkennen
- .
- Kreft
- Fi-
- scher
- Kayser
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