|
|
- BESCHLUSS
- ZB
- 15
- November
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 15
- November
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Streithelfers
- Senatsbeschluss
- 27
- .
- September
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Anhörungsrüge
- ist
- bereits
- ordnungsgemäß
- ausgeführt
- .
- Vordergerichten
- auch
- Senat
- ist
- festgestellt
- worden
- Übertragungsvorgang
- Minuten
- dauerte
- so
- rechtzeitig
- eingeleitet
- wurde
- Fristwahrung
- gesichert
- war
- .
- Auch
- Anhörungsrüge
- ist
- Bezugnahme
- entsprechendes
- Vorbringen
- Streithelfers
- übereinstimmende
- gerichtliche
- Feststellungen
- entnehmen
- vgl.
- Urteil
- 8
- Juli
- ;
- 11
- .
- März
- ZR
- .
- .
- abgesehen
- ist
- Rüge
- unbegründet
- jedenfalls
- Nachweis
- rechtzeitigen
- Eingangs
- Schriftsatzes
- Gericht
- fehlt
- .
- Auch
- geeigneten
- Beweisangebots
- Zeitpunkt
- Absendung
- ist
- vermeintliche
- Übertragungsdauer
- ausschlaggebend
- .
- Streithelfer
- Einzelverbindungsnachweis
- Grundlage
- rechtzeitigen
- sendung
- rechtzeitigen
- Eingangs
- Schriftsatzes
- vorlegen
- kann
- geht
- Nachteil
- vertretenen
- beweisbelasteten
- Beklagten
- .
- 2
- .
- Unrecht
- beanstandet
- Anhörungsrüge
- vermeintliche
- Widersprüche
- Senatsbeschlusses
- 27
- .
- September
- .
- Senat
- Zeitbedarf
- Faxübermittlung
- geäußert
- hat
- betreffen
- Ausführungen
- Beklagten
- selbst
- geltend
- gemachten
- Wiedereinsetzungsgründe
- .
- Wiedereinsetzungsgründen
- hat
- Streithelfer
- ausschließlich
- rechtzeitigen
- Eingang
- Berufungsbegründung
- rügt
- auseinandergesetzt
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 25.09.2017
|