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- BESCHLUSS
- IX
- 4
- Juli
- Restschuldbefreiungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- 4
- Juli
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 21
- .
- Mai
- wird
- Kosten
- Beteiligten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- "
- sofortige
- Beschwerde
- "
- Beteiligten
- ist
- Rechtsbeschwerde
- auszulegen
- allgemeinem
- Sprachgebrauch
- Überprüfung
- Instanzenzug
- übergeordnete
- Gericht
- begehrt
- wird
- vgl.
- Beschluss
- 21
- .
- März
- IX
- ZB
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- bereits
- statthaft
- Beschwerdegericht
- zugelassen
- worden
- ist
- .
- Vorschrift
- §
- InsO
- Gesetz
- 21
- .
- Oktober
- .
- S.
- Wirkung
- 27
- .
- Oktober
- aufgehoben
- worden
- ist
- findet
- Rechtsbeschwerde
- Beschwerdeentscheidungen
- Insolvenzverfahren
- nur
- Beschwerdegericht
- zugelassen
- worden
- ist
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- Neuregelung
- ist
- Art
- .
- Satz
- EGInsO
- Rechtsbeschwerde
- Beschwerdeentscheidungen
- anzuwenden
- Inkrafttreten
- neuen
- Rechts
- erlassen
- worden
- sind
- Beschluss
- 20
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- 21
- .
- Mai
- erlassen
- worden
- ist
- findet
- neue
- Recht
- Anwendung
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- überdies
- unzulässig
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- eingelegt
- worden
- ist
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
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