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- BESCHLUSS
- 4
- November
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsVV
- Abs.
- §
- §
- Abs.
- Satz
- Belasten
- erschwerende
- Umstände
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- gleicher
- Weise
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- sind
- gewährenden
- Zuschläge
- Regelsatz
- Vergütung
- grundsätzlich
- gleichen
- Hundertsatz
- bemessen
- .
- Beschluß
- 4
- November
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- Richterin
- 4
- November
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Antragstellers
- wird
- Beschluß
- 3
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 26
- .
- Januar
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Landgericht
- zurückverwiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- 295.285,87
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- wurde
- Beschluß
- Amtsgerichts
- 3
- .
- April
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- §
- Abs.
- Nr.
- Alt
- .
- InsO
- bestellt
- .
- Bestellung
- endete
- 2
- .
- Juni
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Bestellung
- Antragstellers
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- .
- Antragsteller
- hat
- beantragt
- Vergütung
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- 501.282,10
- €
- festzusetzen
- .
- hat
- hierbei
- %
- -igen
- Regelsatz
- Zuschläge
- insgesamt
- %
- %
- Betriebsfortführung
- %
- Vermietung
- Verwaltung
- Immobilien
- zugrunde
- gelegt
- .
- Beschluß
- 1
- .
- April
- hat
- Amtsgericht
- Vergütung
- 205.996,23
- €
- festgesetzt
- .
- hat
- Betriebsfortführung
- Vorhandenseins
- teils
- fertigzustellenden
- teils
- vermieteten
- Objekten
- lediglich
- Zuschläge
- insgesamt
- %
- anerkannt
- Prozentsatz
- aufzuschlüsseln
- .
- Landgericht
- hat
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- zurückgewiesen
- allerdings
- Prozentsatz
- gewährten
- Zuschläge
- nunmehr
- einzelne
- Zuschlagsfaktoren
- verteilt
- .
- sind
- jeweils
- %
- Betriebsfortführung
- Vermietung/Verwaltung
- Immobilien
- entfallen
- .
- wendet
- Antragsteller
- Rechtsbeschwerde
- .
- II
- .
- Rechtsmittel
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- InsO
- zulässig
- §
- Abs.
- Nr.
- ;
- führt
- Aufhebung
- Zurückverweisung
- .
- 1
- .
- Antragsteller
- macht
- geltend
- Landgericht
- habe
- zwar
- Vergütungsantrag
- dargelegten
- Erhöhungstatbestände
- einzeln
- bewertet
- jedoch
- weit
- beantragt
- zugebilligt
- Unrecht
- angenommen
- habe
- Zuschläge
- Regelvergütung
- vorläufigen
- ters
- seien
- regelmäßig
- nur
- Bruchteil
- endgültigen
- Verwalter
- vergleichbaren
- Fällen
- anerkannten
- Zuschläge
- bemessen
- .
- 2
- .
- Rechtsprechung
- Schrifttum
- ist
- umstritten
- Tätigkeit
- vorläufigen
- Verwalters
- Zuschläge
- §
- Abs.
- InsVV
- rechtfertigt
- regelmäßig
- nur
- Bruchteil
- endgültigen
- Verwalter
- anerkannten
- Zuschläge
- anzusetzen
- ist
- so
- ;
- LG
- 611
- ;
- 26
- 27
- ;
- Haarmeyer/
- InsVV
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- §
- .
- ;
- Keller
- Vergütung
- Kosten
- Insolvenzverfahren
- .
- ;
- ebenso
- Konkursordnung
- Zuschläge
- Voraussetzung
- Tätigkeiten
- qualitativ
- quantitativ
- unterscheiden
- ebenso
- hoch
- endgültigen
- Verwalter
- bemessen
- sind
- Frankfurt/Main
- ;
- §
- InsVV
- .
- ;
- Eickmann
- Vergütungsrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- InsVV
- .
- 22
- ;
- Graeber
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- gem.
- §
- InsVV
- S.
- .
- 3
- .
- vorliegenden
- Fall
- wird
- Frage
- erheblich
- Landgericht
- Zuschlags
- Betriebsfortführung
- Berufung
- Haarmeyer/Wutzke/Förster
- aaO
- Autoren
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- genannten
- "
- Untergrenze
- "
- %
- orientiert
- hat
- .
- genannten
- Autoren
- sonst
- gleichen
- Voraussetzungen
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- Zuschlag
- Regelsatz
- befürworten
- ist
- auszugehen
- Landgericht
- Betriebsfortführung
- unterschiedlich
- bewertet
- hat
- je
- vorläufigen
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- vorgenommen
- wird
- .
- 4
- .
- Senat
- schließt
- Grundsatz
- Auffassung
- Zuschläge
- Umstände
- Tätigkeit
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- erschweren
- gleichen
- Hundertsatz
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- bemessen
- sind
- Umstände
- unterscheiden
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- Zuschlag
- führen
- würden
- .
- Zwar
- ist
- Gesamttätigkeit
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- regelmäßig
- geringer
- vergüten
- endgültigen
- Insolvenzverwalters
- Aufgaben
- unterschiedlich
- sind
- .
- Dementsprechend
- sieht
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- Regel
- angemessenen
- Bruchteil
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- überschreiten
- soll
- Berechnung
- vgl.
- .
- 18
- .
- Dezember
- IX
- .
- gilt
- insbesondere
- Normalfall
- abgeltenden
- Regelsatz
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- regelmäßig
- %
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- beträgt
- .
- 24
- .
- Juni
- IX
- ZB
- ;
- vgl.
- nunmehr
- auch
- Art
- .
- Ziff
- .
- Verordnung
- Änderung
- Insolvenzrechtlichen
- Vergütungsverordnung
- 4
- .
- Oktober
- .
- Landgericht
- antragsgemäß
- auch
- Höhe
- festgesetzt
- hat
- .
- Anders
- kann
- indessen
- erschwerenden
- Umständen
- Sinne
- §
- Abs.
- InsVV
- verhalten
- §
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- entsprechend
- berücksichtigen
- sind
- Veränderung
- Regelsatzes
- Rechnung
- tragen
- ist
- .
- 18
- .
- Dezember
- IX
- .
- artige
- Umstände
- können
- vor
- auch
- Insolvenzeröffnung
- vorliegen
- .
- Je
- Lage
- Einzelfalles
- können
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- gleicher
- Weise
- belastend
- auswirken
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- .
- Gegebenenfalls
- wäre
- rechtfertigen
- Vergütung
- unterschiedlich
- berücksichtigen
- .
- Führt
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Geschäftsbetrieb
- Schuldners
- wird
- Masse
- entsprechend
- größer
- rechtfertigen
- Fortführung
- verursachten
- Erschwernisse
- analoger
- Anwendung
- §
- Abs.
- Buchst
- .
- .
- InsVV
- Regelsatz
- übersteigende
- Vergütung
- vgl.
- ;
- aaO
- .
- Stadium
- sind
- Betriebsfortführung
- zurückgehenden
- Erschwernisse
- häufig
- weniger
- belastend
- Insolvenzeröffnung
- Insolvenzverwalter
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- oft
- wirtschaftlich
- noch
- ungeklärten
- Situation
- tun
- bekommt
- erst
- Grundlagen
- Fortführung
- Geschäftsbetriebes
- schaffen
- muß
- .
- Beispielsweise
- muß
- Lieferanten
- Wiederaufnahme
- Fortführung
- Lieferungen
- Banken
- neuer
- Kredite
- verhandeln
- Liquidität
- wiederherzustellen
- .
- Hier
- werden
- Weichen
- Zukunft
- gestellt
- .
- Leistende
- kann
- Arbeitsaufwand
- Bereitstellung
- erforderlichen
- sachlichen
- persönlichen
- Mittel
- angeht
- weniger
- bedeutsam
- sein
- Betriebsfortführung
- späteren
- Insolvenzverwalter
- .
- Auch
- ist
- wirtschaftliche
- Situation
- insbesondere
- Bestand
- Masse
- geklärt
- ist
- Haftungsrisiko
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- eher
- höher
- Insolvenzverwalter
- .
- Argument
- Betriebsfortführungen
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- seien
- kürzerer
- Dauer
- trifft
- Einzelfall
- .
- Zuschlag
- ist
- unabhängig
- vorläufigen
- endgültigen
- Insolvenzverwalter
- betrifft
- stets
- konkreten
- Dauer
- bemessen
- .
- gleicher
- Dauer
- ist
- auch
- sonst
- wesentlichen
- Unterschiede
- bestehen
- gleiche
- Zuschlag
- veranlaßt
- .
- vorliegenden
- Fall
- hat
- Antragsteller
- Landgericht
- festgestellt
- Unternehmen
- Schuldnerin
- ca.
- Wochen
- Arbeitnehmern
- fortgeführt
- .
- Ansicht
- Landgerichts
- ist
- "
- endgültiger
- Verwalter
- tätig
- geworden
- "
- .
- ging
- Bauleitung
- Fertigstellung
- Geschäftshäusern
- Tiefgaragenstellplätzen
- .
- noch
- ausstehende
- Bauleistung
- hatte
- Wert
- etwa
- Mio.
- €
- .
- war
- Abstimmung
- Gläubigerbank
- Generalunternehmer
- Aufholung
- Bauverzögerung
- anzuhalten
- .
- Landgericht
- möglicherweise
- Grund
- obliegenden
- tatrichterlichen
- Würdigung
- endgültigen
- Verwalter
- entsprechende
- achtwöchige
- Betriebsfortführung
- höheren
- Zuschlag
- %
- zugebilligt
- hätte
- kann
- angefochtene
- Entscheidung
- insofern
- Bestand
- haben
- .
- gilt
- Zuschlags
- Vermietung
- Verwaltung
- Immobilienvermögen
- Schuldnerin
- Abs.
- Buchst
- .
- .
- 2
- ;
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- .
- Schuldnerin
- verfügte
- über
- Objekte
- Inland
- Objekt
- .
- Auch
- insoweit
- sind
- Erschwernisse
- Zuschlag
- rechtfertigen
- Antragsteller
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- Landgericht
- getroffenen
- Feststellungen
- vornherein
- geringer
- endgültigen
- .
- hat
- Antragsteller
- führten
- "
- zahlreichen
- Verhandlungen
- Mietern
- insbesondere
- Versorgungsunternehmen
- abgestellt
- "
- Zuordnung
- einzelnen
- Dauerschuldverhältnisse
- überaus
- schwierig
- "
- gewesen
- sei
- .
- Auch
- seien
- zunächst
- "
- umfangreiche
- Nachforschungen
- "
- erforderlich
- gewesen
- .
- Angaben
- Antragsschrift
- hat
- Antragsteller
- überdies
- persönliche
- Zahlungszusagen
- erteilt
- Weiterbelieferung
- elektrischer
- Energie
- Gas
- Wärme
- Wasser
- sicherzustellen
- .
- Senat
- Rechtsbeschwerdegericht
- kann
- ausschließen
- Landgericht
- Zuschlag
- %
- gewährt
- hätte
- vorstehend
- dargelegten
- Rechtsauffassung
- ausgegangen
- wäre
- .
- .
- übrigen
- Zuschlagsfaktoren
- jeweils
- %
- Vorfinanzierung
- Insolvenzgeldes
- Prüfung
- Vertrages
- Verhandlungen
- Prüfung
- Abwicklung
- Gläubigerbanken
- insgesamt
- also
- Kaufverträgen
- Verwertung
- %
- zeigt
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsfehler
- ;
- ist
- auch
- ersichtlich
- .
- Dennoch
- ist
- angefochtene
- Beschluß
- insgesamt
- aufzuheben
- Festsetzung
- Vergütung
- nur
- einheitlich
- erfolgen
- kann
- .
- 18
- .
- Dezember
- aaO
- .
- ändert
- auch
- Landgericht
- unterlaufene
- Additionsfehler
- .
- ermittelten
- Zuschläge
- hätten
- insgesamt
- nur
- %
- Antragsteller
- zugebilligt
- %
- ergeben
- .
- kann
- jedoch
- ausgeschlossen
- werden
- Antragsteller
- Antragsteller
- Betriebsfortführung
- Verwaltung
- Zuschläge
- insgesamt
- ./.
- =)
- %
- gebühren
- .
- Sache
- ist
- erneuten
- Entscheidung
- Landgericht
- zurückzuverweisen
- .
- Bemessung
- Zuschläge
- Berücksichtigung
- Art
- Umfangs
- jeweils
- entfalteten
- Tätigkeit
- ist
- Frage
- tatrichterlichen
- Würdigung
- Einzelfall
- .
- 18
- .
- Dezember
- aaO
- .
- Raebel
- Kayser
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